Der Wegfall der Umtauschfrist für alte Banknotenserien ist umstritten. Gerade die Tausendernoten könnten für kriminelle Zwecke gehortet werden.
Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) soll die heute geltende Umtauschfrist von 20 Jahren für abgelaufene Banknoten wegfallen. Zudem soll für beschädigte Zahlungsmittel nicht mehr der volle Nennwert gezahlt werden. Die Vernehmlassungsfrist dazu ist am Donnerstag abgelaufen.
Wenn die Gültigkeit von zurückgerufenen Banknoten-Serien zeitlich nicht mehr befristet werde, begünstige dies korrupte und weitere illegale Aktivitäten, schreibt die Organisation Transparency. Heute würden gut 62 Prozent des gesamten Bargeldaufkommens in Tausendernoten gehalten.
Mangels Alternativen im Ausland werde die Nachfrage nach 1000-Franken-Scheinen zusätzlich steigen. «Dies leistet aus unserer Sicht illegalen Aktivitäten wie Korruption und Steuerhinterziehung sowie dem Halten von Schwarzgeld und dem organisierten Verbrechen weiter Vorschub», schreibt Transparency. Die Organisation plädiert nicht nur dafür, die Umtauschfrist beizubehalten, sondern möchte am liebsten die Tausendernoten ganz abschaffen.
Auch die SP warnt davor, dass die Attraktivität von Schweizer Bargeld steigt. Das Risiko, dass Banknoten auch für unlautere Zwecke, namentlich für Steuerhinterziehung, aber auch kriminelle Machenschaften wie Geldwäscherei oder Terrorfinanzierung eingesetzt würden, steige dadurch deutlich.
Die Schweiz könne auch kein Interesse daran haben, dass die Attraktivität des Frankens im Ausland als Wertaufbewahrungsmittel steige und damit den Aufwertungsdruck verstärke. Zudem bestehe das Risiko, dass Noten in grossem Ausmass gefälscht würden, weil die Technik in der Zwischenzeit veraltet sei.
Die SVP begrüsst es, dass die heute bestehende Begrenzung der Umtauschfrist ab der sechsten Banknotenserie (100er-Note mit Borromini, 1000er-Note mit Ameisen) aufgehoben werden soll. Diese Praxisänderung stelle für die Besitzer von älteren Banknoten einen Mehrwert dar.
Für die FDP ist es ebenfalls nicht haltbar, dass Banknoten heute nach 20 Jahren ihren Wert verlieren. Mit der bundesrätlichen Vorlage einverstanden sind auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV).
Ein grosser Teil der Kantone steht vorbehaltlos hinter der Vorlage, ist aber gegen eine Kürzung des Nennwerts im Fall von Beschädigungen.
So befürchtet etwa der Kanton Zürich, dass eine Einzelfallabklärung über die Art der Beschädigung einer Münze oder Banknote ineffizient und kostenintensiver wäre als ein kostenloser Ersatz.
Und der Kanton Zug weist daraufhin, dass für einen unsachgemässen Umgang nicht stets die Besitzerin oder der Besitzer der beschädigten Münzen oder Noten verantwortlich ist. (whr/sda)