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Sika-Streit: Alle Verwaltungsräte im Amt bestätigt

Verwaltungsratspräsident der Sika Paul Hälg.
Verwaltungsratspräsident der Sika Paul Hälg.Bild: KEYSTONE

Sika-Streit: Alle Verwaltungsräte im Amt bestätigt

Der Verwaltungsratspräsident Paul Hälg steht weiterhin an der Spitze von Sika. Er und alle anderen bisherigen Verwaltungsräte im Gremium wurden an der Generalversammlung wiedergewählt; dank der erlassenen Stimmrechtsbeschränkungen für die Erben-Familie. 
14.04.2015, 15:0914.04.2015, 19:22
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Hälg wurde mit gut 86 Prozent der Stimmen als Verwaltungsrat und dann mit dem fast gleichen Stimmenanteil auch als Präsident des Aufsichtsgremiums bestätigt. Auch die anderen Verwaltungsratsmitglieder wurden wieder gewählt mit Ja-Stimmen zwischen rund 83 Prozent und 98 Prozent. 

Nicht gewählt wurde der von der Erben-Familie vorgeschlagene Kandidat Max Roesle. Der bestehende Verwaltungsrat lehnte seine Zuwahl ab: Roesle fehle die Erfahrung, er sei der falsche Mann. 

Roesle selbst nannte sich selbst eine Art Kamikaze, der sich zur Wahl stellt, obwohl er gar nicht gewählt werden kann. «Eigentlich komme ich mir vor wie an einer AHV-Abstimmung. Alle über 60 dürfen nicht stimmen», sagte er. 

«Es ist die wichtigste Generalversammlung in der über hundertjährigen Geschichte der Sika.»
Sika-Verwaltungsratspräsident Paul Hälg

Beschränkte Stimmkraft 

Der Ausgang der Wahlen war absehbar, denn der Verwaltungsrat hat die Stimmkraft der Erben-Familie Burkard bei einigen Traktanden beschränkt, um den geplanten Verkauf an Saint-Gobain zu verhindern. Burkards konnten dadurch ihren Willen nicht durchsetzen. Hätten sie ihr ganzes Abstimmungsgewicht in die Waagschale werfen können, hätte sie den Präsidenten und von ihr unabhängige VR-Mitglieder abgewählt und damit die Kontrolle im Gremium übernommen. 

Bei der Wahl von Hälg sowie den Vertretern, die unabhängig sind von der Erben-Familie, stimmten die Erben aber mit der Beschränkung von 5 Prozent der Namenaktien. Sie kommen durch die 5-Prozent-Regelung auf eine Stimmkraft von 2,6 Prozent inklusive ihrer Inhaberaktien. 

Keine Decharge für Hälg 

Hälg und den weiteren unabhängigen Verwaltungsräten verweigerte die Generalversammlung hingegen die Entlastung. Nur etwa ein Viertel der Stimmen erteilte ihnen die Decharge. 

Bei diesem Traktandum galt die Stimmrechtsbeschränkung für die Schenker-Winkler Holding (SWH) der Erben-Familie Burkard nicht. Entsprechend erhielten die drei SWH-Vertreter die Entlastung mit je rund 92 Prozent. Auch die Geschäftsleitung erhielt in globo die Entlastung mit einem hohen Ja-Anteil von fast 95 Prozent. 

Nach dem Ableben der Sika-Gründer (vorne) wurde publik, dass die Erben ihre Anteile an der Sika an die französische Saint-Gobain verkaufen wollen.
Nach dem Ableben der Sika-Gründer (vorne) wurde publik, dass die Erben ihre Anteile an der Sika an die französische Saint-Gobain verkaufen wollen.Bild: zvg

Übernahme verhindern 

Der Veraltungsrat hatte die Stimmrechte der Familien-Erben bei gewissen Traktanden beschränkt. «Wir haben eine massvolle Vorgehensweise gewählt», rechtfertigte sich Hälg. Man habe die SWH ihrer vollen Stimmkraft von rund 52 Prozent nur in den Punkten beraubt, die notwendig seien, um eine Einverleibung des Konzerns in Saint-Gobain bis auf weiteres zu verhindern. 

Hälg bezeichnete die Verkaufspläne als tiefe Zäsur. Sika habe in den vergangenen Jahren genug bewiesen, dass Sika keinen Partner brauche. Er legte nochmals dar, warum der Sika-Verwaltungsrat sich gegen die Verkaufspläne stellt. Sika und Saint-Gobain seien auch Konkurrenten. 

Statt von Synergien sprach Hälg von «schädlichen Überlappungen» und zentralistischen Strukturen, die der Sika von den Franzosen aufgedrückt würden. An den redlichen Absichten an einer Übernahme zweifelt der Sika-Verwaltungsrat. Es fehle die industrielle Logik für diese Transaktion. Saint-Gobain sei aber nicht bereit, mit dem Sika-Verwaltungsrat konstruktiv zu diskutieren. 

Buhrufe für Burkard

Urs Burkard, Sika-Verwaltungsrat und Vertreter der Erben-Familie im Gremium, kritisierte seinerseits den unabhängigen Verwaltungsrat scharf. Er warf den Verwaltungsratsmitgliedern den Versuch einer Enteignung vor und sprach von Bevormundung, wurde dabei aber mehrfach von Aktionären ausgebuht. 

Es sei das gute Recht der Familien-Erben, ihren Anteil zu verkaufen. Auch die Opting-Out-Klausel sei seit Jahren Bestandteil der Statuen. Der Verwaltungsrat flüchte sich in die Illegalität. (gag/sda) 

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