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Hirslanden Aarau: Wie ein Patient für eine Blitz-Operation teuer bezahlen musste

«Sonst operiert Sie Ihr Arzt nicht»: Wie ein Patient in Aarau für seine OP teuer bezahlte

Der Fall eines Baselbieter Handwerkers macht stutzig. Sein Gebrechen wurde nicht als Notfall eingestuft. Weil er nur eine Grundversicherung hatte, musste er für eine raschere Behandlung einen sogenannten Komfortzuschlag zahlen.
19.04.2018, 11:2820.04.2018, 12:28
Roman Seiler / az aargauer zeitung
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Solch ein Jahresende wünscht sich keiner: Max Peter*, ein Handwerker, bekommt am 30. Dezember starke Rückenschmerzen. Der Baselbieter kann kaum gehen, geschweige denn liegen. Gegen Abend sucht er die Notfallstation des Kantonsspitals Baselland in Liestal auf.

Hier harrt er mehrere Stunden aus, bis man ihn ans Wirbelsäulenzentrum der Klinik verweist. Am 5. Januar, so erfährt er, könne eine MRI-Untersuchung durchgeführt werden. Dieses Verfahren liefert Aufnahmen zur Bestimmung der Rückenbeschwerden. Erst am 9. Januar wäre ein Gespräch mit einem Arzt anberaumt worden.

Die Schmerzen bleiben – trotz Medikamenten. Schlafen kann Peter nur im Sitzen. Deshalb sucht er am Montag nach Neujahr seine Hausärztin auf. Die klärt ab, wo Peter am schnellsten untersucht werden kann. Am Mittwochnachmittag erhält Max Peter einen Termin für ein MRI in der Hirslanden Klinik Aarau. Nur eine Stunde später eröffnet ein Neurochirurg dem schmerzgeplagten Patienten, er müsse operiert werden, um einen in der Wirbelsäule verklemmten Nerv freizulegen.

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Ein Fall wie der von Max Peter wird der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz im Monat gemeldet. (Symbolbild)Bild: shutterstock.com

Der Belegarzt erklärt ihm, er hätte am 9. Januar einen Operationstermin in der zur Privatspital-Gruppe Hirslanden zählenden Klinik Aarau. Was nun kommt, ist kein Einzelfall: Der Arzt verlangt von Peter die Bezahlung eines Aufgelds, einen «Komfortzuschlag» von 3500 Franken. Peter ist grundversichert, hat ein Hausarztmodell abgeschlossen, zudem den kleinen Zusatz «Spital stationär ganze Schweiz».

Er kann also frei wählen, in welchem Spital er operiert werden will. Aber er kann nicht selber entscheiden, bei wem. Den Operateur wählen kann, wer eine Spital-Zusatzversicherung halbprivat oder privat abgeschlossen hat, die auch den Aufenthalt im Zwei- oder Einbettzimmer abdeckt.

Keine freie Arztwahl

Peter schildert, der Arzt habe ihm klipp und klar gesagt, es sei gegenüber Zusatzversicherten nicht gerecht, wenn er ihn ohne Zuschlag operiere. Das mache er nicht. Entweder zahle Peter, oder er müsse sich an ein öffentliches Spital wenden, erzählt Peter: «Ich fühlte mich so elend, dass ich einknickte und den Zuschlag akzeptierte.» Ein anderes Spital aufsuchen und deswegen noch länger zuzuwarten, mochte er nicht.

Findest du es in Ordnung, dass Ärzte für Operationen «Komfortzuschläge» verlangen können?

Die Operation verlief gut. Gut behandelt fühlt sich der Patient trotzdem nicht. Denn der Arzt nützte nach Ansicht von Peter dessen Notlage aus. 

Peters obligatorische Grundversicherung deckt im Spital die freie Arztwahl nicht ab. «Mit einem Upgrade kann der Patient diese Lücke schliessen, wenn er von einem bestimmten Arzt operiert werden will», sagt Philipp Lenz, Sprecher der Hirslanden Klinik Aarau. Darin inbegriffen ist dann auch der Aufenthalt im Zweierzimmer. Zu berappen ist in Peters Fall ein «Komfortzuschlag» von 3500 Franken. Ein Teil davon geht an den Arzt, ein Teil an die Klinik.

Hätten Patienten Fragen dazu, könnten sie sich an die entsprechende Infostelle wenden, sagt Lenz: «Darauf wird in den Offerten und Dokumenten mehrfach hingewiesen. Die Infostelle vermittelt zudem einen Arzt, wenn die freie Arztwahl nicht gewünscht wird.»

Genau dies tat Max Peter. Er erhielt nämlich einen Tag nach der Konsultation ein Schreiben der Hirslanden Klinik Aarau, in dem stand, «seinem Wunsch entsprechend» würde für ihn ein Bett im Zweibettzimmer reserviert. Er wandte sich umgehend per Telefon an das Spital und fragte nach, warum er diesen Zuschlag bezahlen müsse. Das sei das übliche Verfahren bei Personen, die wie Peter versichert seien, antwortete die Auskunftsperson: «Sonst operiert Sie Ihr Arzt nicht.»

«Fälle nehmen tendenziell zu»

Es gibt aber auch noch eine andere Seite der Geschichte: Die Hirslanden Klinik Aarau steht auf der Spitalliste des Kantons Aargau. Sie verfügt unter anderem über einen Leistungsauftrag im Bereich Neurochirurgie. Sprecher Lenz sagt: «Die Klinik steht allen Patienten offen. Unabhängig von der Versicherungsdeckung.» Grundversicherte wie Peter werden einfach in einem Mehrbett-, statt in einem Zweier- oder Einerzimmer wie Halbprivat- oder Privatversicherte untergebracht und haben nicht dieselben Leistungen zugute.

«Normal ist ein solches Verhalten nicht.»
Manfred Manser, Ex-Chef des Krankenversicherers Helsana

Der behandelnde Neurochirurg hatte also die Wahl: Er hätte Peter durchaus ohne Komfortzuschlag behandeln können. Das hätte er sogar müssen, wenn Peter medizinisch als Notfall gegolten hätte. Doch «aufgrund der Symptome» bestand kein medizinischer Notfall, wie schon im anderen Spital festgestellt wurde, das der Patient aufgesucht habe, sagt der Arzt auf Anfrage: «Ansonsten wäre er schon dort umgehend behandelt worden.»

Was Peter widerfahren ist, stellt keinen Einzelfall dar. Manfred Manser, Ex-Chef des Krankenversicherers Helsana und heutiger Verwaltungsrat mehrerer Kliniken, weiss: «Normal ist ein solches Verhalten nicht. Aber es gibt immer wieder Ärzte, die versuchen Notfallsituationen von Patienten auszunutzen, um Zuschläge zu verlangen.» Gemäss Barbara Züst, Geschäftsführerin der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz, nehmen solche Fälle gar tendenziell zu: «Wir haben mindestens einen pro Monat.»

Manser kritisiert auch Peters Hausarzt. Als Mitglied eines Hausarzt-Modells hätte er bei der Zuweisung des Patienten abklären müssen, wie der Arzt bei einer allfälligen Operation abrechnet. Der Hausarzt sagt, er sei froh gewesen, dass er für Peter in solch kurzer Zeit einen Untersuchungstermin bei einem Spezialisten organisieren konnte. Offenbar war ihm schlicht nicht bewusst, dass dieser einen Zuschlag für die Operation verlangen kann.

Gespräch gesucht

Der Arzt sagt, er sei überrascht von der Kritik. Vor allem auch da Peter den Komfortzuschlag bei den Terminen nach der Operationen bisher nicht angesprochen habe: «Ich habe dem Patienten einen sehr raschen Termin für eine Sprechstunde mitsamt einem MRI am selben Tag verschafft, einen schnellen Operationstermin angeboten und ihn umfassend aufgeklärt.» Er wolle mit ihm nun aber das Gespräch suchen. «Die Zufriedenheit meiner Patienten ist für mich das oberste Gebot», sagt der Arzt.

Und Hirslanden-Sprecher Philipp Lenz verspricht: «Wir laden den Patienten zu einem klärenden Gespräch ein.» Das hat nun vor kurzem stattgefunden. Der Direktor der Hirslanden Klinik Aarau, Markus Meier, und Sprecher Lenz erklärten Max Peter höflich und zuvorkommend, sein Fall sei eben kein Notfall gewesen. Daher sei der «Komfortzuschlag» ethisch vertretbar.

* Name geändert 

«Wer benutzt gern Zahnseide?»

Video: watson/Emily Engkent
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131 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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N. Y. P. D.
19.04.2018 11:53registriert Oktober 2015
Also langsam wird es übel.

Meine Fresse !

Was läuft hier eigentlich schief ?

Unser Gesundheitswesen ist schwer krank, hochgradig gestört und beinahe nicht mehr zu therapieren.

Any solutions ?
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Besserwisserer
19.04.2018 11:51registriert Dezember 2017
Jahrelang zahlen und keine Leistung verlangen, weil nicht krank. Jedoch eine Zuschlag bezahlen müssen sobald man in Not ist. Super System.
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azoui
19.04.2018 12:04registriert Oktober 2015
Was ist denn Komfortzuschlag? Liest eine Krankensvhwester während der Narkose, eine Geschichte vor, oder werden während der OP die Nägel manükiert.
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