Die Passagiere liessen sich mit der Flixbus-Linie 108 von Zürich über Basel und die französische Seite des Euro-Airports nach Mannheim fahren. Dass innerschweizerische Transporte nicht erlaubt sind, geisterte bereits durch die Presse, doch bislang verliefen die Kontrollen der Basler Kantonspolizei erfolglos.
Nun standen an jenem Donnerstagabend im August 2016 Zollfahnder an der Flixbus-Parkzone bei der Meret-Oppenheim-Strasse hinter dem Basler Bahnhof SBB, und eine 42-jährige Frau aus Rumänien gab unumwunden zu, dass sie hier ausgestiegen sei. Sie habe schon beim Einsteigen in Zürich den Fahrer gefragt, ob sie trotz ihres Tickets zum Euro-Airport bereits am Bahnhof aussteigen dürfe, denn sie wolle mit dem Zug weiter. «Kein Problem», sei die Antwort gewesen.
Die Frau erreichte ihren Zug, denn für Fahrgäste hat das sogenannte Kabotage-Verbot keine Konsequenzen. Doch der Fahrer hatte nun ein Problem. Denn die auf dem Schweizer Personenbeförderungsgesetz basierende Konzession verbietet Flixbus explizit Transporte innerhalb der Schweiz. «Flixbus» ist eine Marke der Flix Mobility GmbH in München, die über 200 Subunternehmer für sich fahren lässt und sich lediglich um Werbung und Ticketvertrieb kümmert.
Der erwischte Chauffeur arbeitete für eine französische Carfirma. Gegenüber den Zollfahndern sagte er, er habe die Schweizer Bestimmungen zur Kabotage nicht gekannt. Er telefonierte mit seinem Arbeitgeber, dieser betonte indes, der Fahrer müsse Bussen selbst bezahlen.
Schliesslich einigte man sich laut Protokoll der Fahnder an Ort und Stelle auf ein abgekürztes Verfahren: eine sofortige Busse von 200 Franken, allerdings unter Verzicht auf Rechtsmittel. Der Chauffeur unterschrieb.
Was harsch klingt, war tatsächlich ein Akt der Gnade, das Zollrecht bietet nämlich eine scharfe Waffe gegen ausländische Lastwagen und Cars: Die vorübergehende Verwendung von ausländischen Fahrzeugen in der Schweiz ist zwar generell erlaubt, damit nicht jedes Fahrzeug an der Grenze zuerst verzollt werden muss.
Doch Binnentransporte sind damit explizit nicht abgedeckt, und wer bei solchen erwischt wird, verliert das Zollprivileg und wird massiv zur Kasse gebeten. Konkret heisst das Zollgebühren von 700 Franken pro Tonne Leergewicht des Fahrzeugs plus Mehrwertsteuer auf den Neuwert des Cars. Für Car-Unternehmen ein Horror-Szenario.
Doch im vorliegenden Fall sorgten selbst die 200 Franken für Probleme, der Fahrer war nicht flüssig. So fassten sich schliesslich die geduldigen Fahrgäste ein Herz und spendeten die 200 Franken aus dem eigenen Portemonnaie. Endlich war die Busse bezahlt, die Reise ging weiter.
Für den Chauffeur ist die Sache damit erledigt, nicht aber für die Flix Mobility: Das Bundesamt für Verkehr hat eine Busse von 3000 Franken ausgesprochen, weil Flixbus fahrlässig gegen die Konzession verstossen habe. Die Firma habe sich zuwenig darum gekümmert, dass der Subunternehmer das Kabotageverbot einhält.
Eine von ihr beauftragte Zürcher Anwaltskanzlei hat Einsprache erhoben, Mitte Januar 2018 muss das Basler Strafgericht entscheiden. Unabhängig davon werden die Chauffeure wohl weiterhin nicht wissen, wie sie verhindern sollen, dass an der Basler Einsteigehaltestelle Fahrgäste aussteigen. (bzbasel.ch)