Schweiz
Wirtschaft

Basel entscheidet über einen Systemwechsel bei den Steuern – mit Signalwirkung

Grosser Rat Basel
Hier könnte der Startschuss zu einem schweizweiten Systemwechsel bei den Steuern fallen: der Basler Ratsaal.Bild: Basellandschaftliche Zeitung

Steuern direkt vom Lohn abziehen – startet Basel heute die schweizweite Steuer-Revolution?

In Zukunft könnten die Arbeitgeber unsere Steuern automatisch an den Fiskus überweisen. In Basel-Stadt entscheidet der Grosse Rat heute über einen Systemwechsel. Damit könnte der Kanton Vorreiter für eine schweizweite Umstellung werden. Die neun wichtigsten Fakten in der Übersicht.
06.12.2017, 08:0206.12.2017, 12:12
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Worum geht es?

Ein Blick auf die Tagesordnung des Basler Kantonsparlaments verrät es:

Bild
Bild: screenshot grosserrat.bs.ch

Alles klar? Natürlich nicht. Doch hinter dem umständlichen Titel verbirgt sich eine Vorlage mit politischem Sprengstoff. Eine knappe rot-grüne Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK) will, dass Arbeitnehmenden die Steuern im Normalfall direkt vom Lohn abgezogen werden. Mit dem «automatisierten freiwilligen Direktabzug» sollen «Schulden, Notlagen und administrative Leerläufe aufgrund unbezahlter Steuern verhindert werden».

Wie funktioniert der Direktabzug genau?

Die baselstädtischen Arbeitgeber werden dazu verpflichtet, monatlich zehn Prozent des Bruttolohns abzuziehen. Diesen Beitrag müssen sie an die kantonalen Steuerbehörden überweisen. Die Steuerverwaltung behandelt diese Beiträge als Akontozahlungen der Arbeitnehmenden – ähnlich wie die Mieter für die Heizkosten eine Pauschale im Voraus zahlen. Am Ende einer Steuerperiode werden die bereits überwiesenen Direktabzüge an die geschuldete Einkommenssteuer angerechnet.

Wer ist alles davon betroffen?

Aus rechtlichen Gründen kommen für den Direktabzug nur Arbeitnehmer in Frage, die sowohl in Basel-Stadt arbeiten als auch wohnen. Wer Quellensteuern zahlt – beispielsweise Ausländer mit B-Niederlassungsbewilligung – ist ebenfalls nicht vom Systemwechsel betroffen. Für einen Direktabzug kommen von den 152’900 Arbeitnehmenden im Kanton bloss 25’700 in Frage. Eine weitere Einschränkung lässt diese Zahl zusätzlich schrumpfen: Um KMU nicht mit übermässigem administrativem Aufwand zu belasten, sind Arbeitnehmer von Firmen mit weniger als zehn Angestellten ebenfalls ausgenommen.

Was ist denn überhaupt freiwillig am Direktabzug?

Die Mehrheit der Kommission plädiert für eine sogenannte «Opt-out-Lösung». Arbeitnehmende können die Höhe der Abzüge selber bestimmen oder auch ganz darauf verzichten. Allerdings müssen sie einen solchen Wunsch dem Arbeitgeber fristgerecht und schriftlich mitteilen. Wer das nicht tut, bei dem wird automatisch zehn Prozent des Lohns abgezogen.

Was kostet der Systemwechsel?

Bei den Arbeitgebern fällt wegen des Direktabzugs ein administrativer Aufwand an. Dafür sollen sie eine Entschädigung erhalten. Die Regierung schätzte die jährlichen Kosten – für den Mehraufwand bei der Steuerverwaltung und die Entschädigungszahlungen an die Arbeitgeber – auf rund zwei Millionen Franken. Zusätzlich würden dem Kanton aufgrund des Systemwechsels einmalige Kosten von 2,6 Millionen Franken entstehen. Keine Einigkeit herrscht bei der Frage, ob der Systemwechsel die Steuerausfälle reduzieren würde. 2016 entgingen Basel-Stadt wegen nicht bezahlter Steuerschulden 29,8 Millionen Franken.

Bedeutet der Systemwechsel das Ende der Steuererklärung?

Nein. An der Steuererklärung wird nichts geändert. Die vorgesehenen zehn Prozent Direktabzug werden lediglich den kantonalen Einkommenssteuern angerechnet. Wie hoch diese Einkommenssteuer ausfällt, wird weiterhin aufgrund der Steuererklärung festgestellt. Auch für die Bundes- und Gemeindesteuer – sie sind vom Systemwechsel nicht betroffen – braucht es weiterhin eine Steuererklärung.

ARCHIVBILD ZUR ZUNAHME DER SELBSTANZEIGEN VON STEUERSUENDERN BEI DEN KANTONEN -- A married woman fills in details as to income made domestically and internationally in a Swiss tax return, photographed ...
Bliebe uns auch nach dem Systemwechsel erhalten: das Ausfüllen der Steuererklärung.Bild: KEYSTONE

Wie argumentieren die Befürworter?

«Steuerschulden sind das Schuldenproblem Nummer 1», schreibt SP-Grossrat Georg Mattmüller in einem Gastbeitrag in der «bz Basel». Sie seien meist nicht das Resultat von mangelndem Einkommen, sondern von mangelnder Planung der Betroffenen. Diese richteten ihre Ausgaben nach dem Kontostand aus und «vergessen dabei, die Steuern einzuplanen». Wenn sich daraus Steuerschulden und Betreibungen ergeben, ist das laut Mattmüller problematisch: «Betreibungen sind für viele Menschen eine schwere Belastung und können bei der Stellen- und Wohnungssuche zu Stigmatisierungen führen.»

Der Kanton würde entlastet, meint SP-Grossrat Georg Mattmüller.
Der Kanton würde entlastet, meint SP-Grossrat Georg Mattmüller.Bild: sp-bs.ch

Auch sei der direkte Lohnabzug für die allermeisten Arbeitgeber technisch kein Problem, schreibt Mattmüller. Sein Fazit:« Letztlich wird der Kanton entlastet, denn es fallen weniger Verwaltungskosten an. Der freiwillige Abzug der Steuern vom Lohn wirkt präventiv darauf hin, dass weniger Menschen unter Steuerschulden leiden.»

Wie argumentieren die Gegner?

«Grosser Aufwand für alle, kleiner Nutzen für wenige», bilanziert die WAK-Minderheit. Es sei unwahrscheinlich, dass die anvisierte Zielgruppe des Systemwechsels – Menschen mit Steuerschulden – durch die Reform überhaupt erreicht wird. Diese würden sich wegen ihrer finanziell prekären Situation sowieso dagegen entscheiden, durch die Direktabzüge zusätzlich an liquiden Mitteln zu verlieren.

Durch den Systemwechsel könnten sich Betroffene in falscher Sicherheit wiegen, meint FDP-Grossrat Christophe Haller.
Durch den Systemwechsel könnten sich Betroffene in falscher Sicherheit wiegen, meint FDP-Grossrat Christophe Haller.Bild: fdp-bs.ch

«Viele Betroffene werden sich in der falschen Sicherheit wiegen, mit dem Abzug seien die Steuern beglichen», schreibt FDP-Grossrat Christophe Haller in seiner Replik auf Mattmüllers Beitrag in der «bz Basel». Das sei falsch. Weder seien Bundes- und Gemeindesteuern darin erfasst, noch reichten die zehn Prozent Lohnabzug in den meistens Fällen für die kantonalen Steuern aus. Steuerpflichtige könnten zu wenig Reserven bilden, was wiederum Liquiditätsprobleme und eine Erhöhung der Steuerausfälle zur Folge habe, so die Reformgegner. Ausserdem würde den Basler Unternehmern ein Sondersystem auferlegt, das sich negativ auf die Standortattraktivität auswirke, schreibt Grossrat Haller.

 Welche Auswirkungen hat der Basler Entscheid?

Befürworter des Direktabzugs beobachten die Abstimmung im Grossen Rat mit Spannung. «Wenn es in Basel eine Mehrheit dafür gibt, ist das ein starkes Signal für die ganze Schweiz», sagte SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen im Frühsommer gegenüber watson.

Bereits vor drei Jahren forderte Kiener Nellen den landesweiten direkten Steuerabzug per Motion – sie zog ihre Eingabe später zurück, um die Entwicklungen in Basel abzuwarten. Mit Blick auf die Entwicklungen in Basel zeigte sie sich optimistisch: «Ich bin überzeugt, dass der Direktabzug der Steuern vom Lohn in der ganzen Schweiz in fünf bis zehn Jahren Standard ist.» Heute könnte das Basler Parlament einen ersten Schritt dahin machen.

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71 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Blaugrana
06.12.2017 08:43registriert Januar 2017
Macht doch keinen Sinn nur für Kantonssteuer und dann via ‚Pauschal-Akontozahlung‘. Wem bringt denn das was? Unausgegorener Mist.
In Singapur dauert das Ausfüllen der Steuererklärung ca. 5 Minuten. Der Arbeitgeber meldet dem Steueramt den Jahresverdienst einer Person, das Amt errechnet daraus die geschuldete Steuer. Die steuerpflichtige Person loggt sich ein, überprüft die Lohnsumme, kann für ungefähr 10 Dinge (Pflege von Familienangehörigen u.ä.) gewisse Abzüge machen, fertig. Bezahlung dann einmalig oder monatlich via LSV. Absolut problemlos & einfach. Wieso geht das bei uns nicht?
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Uslandschwiizer
06.12.2017 09:22registriert Mai 2017
Entweder richtig oder gar nicht: Entweder man zieht auf Basis der letzten Steuerklaerung den ganzen erwarteten Steuerbetrag ab, oder man laesst es bleiben.
Diese 10% stimmen fuer niemanden, so macht man die Arbeit einfach doppelt und mit der opt-out Loesung gibt man den potentiell Schwaechsten die Moeglichkeit ihre Liquiditaet zurueckzuholen, was sie sicher auch tun werden.

Zudem: parkiertes Geld beim Staat ist unproduktiv und kann weder angelegt werden noch in der Wirtschaft umgesetzt werden.
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El Vals del Obrero
06.12.2017 09:05registriert Mai 2016
"Weder seien Bundes- und Gemeindesteuern darin erfasst"

In der Stadt Basel gibt es keine getrennten Kantons- und Gemeindesteuern. Und die Bundessteuern machen verglichen mit den Kantonssteuern ja relativ wenig aus.
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