Schweiz
Wirtschaft

Mit Pensionskassengelder eine Firma gründen soll schwieriger werden

Mit Pensionskassengelder eine Firma gründen soll schwieriger werden

25.11.2015, 13:4025.11.2015, 14:07
Mehr «Schweiz»

Wer Pensionskassengelder bezieht, um ein Haus zu kaufen oder sich selbständig zu machen, ist später unter Umständen auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Das will der Bundesrat verhindern. Er schlägt vor, den Vorbezug einzuschränken.

Für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses soll das Alterskapital nach wir vor eingesetzt werden können. Schon die Ankündigung, den Vorbezug zu diesem Zweck möglicherweise einzuschränken, hatte für einem Aufschrei bei den Hauseigentümern und in der Immobilienbranche gesorgt. Das Haus oder die Wohnung stelle einen Wert dar, der der Altersvorsorge erhalten bleibe, heisst es in einer Mitteilung.

Auch bei jenen Personen, die in ein aussereuropäisches Land auswandern und ihr Altersguthaben mitnehmen, sieht der Bundesrat kein grosses Risiko. Einschränkungen hält er daher für nicht gerechtfertigt.

AHV
AbonnierenAbonnieren

Riskante Selbständigkeit

Anders bei der Selbständigkeit: Hier will der Bundesrat den Vorbezug einschränken, um das Alterskapital aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu schützen. Seiner Ansicht nach ist das Risiko zu gross, dass das Geld beispielsweise bei einem Konkurs verlorengeht.

Auch beim Kapitalbezug im Rentenfall plant er Änderungen. Heute können die Pensionskassen das Guthabens als Kapital an die Versicherten auszahlen, wenn diese das verlangen. Wird das Geld falsch investiert oder verjubelt, reicht die monatliche Rente möglicherweise nicht mehr aus. Dann muss die EL einspringen.

Der Bundesrat stellt zwei Varianten zur Diskussion, wie der Kapitalbezug bei der Pensionierung eingeschränkt werden könnte: Dieser soll entweder ganz untersagt oder auf die Hälfte des Altersguthabens beschränkt werden.

Heute ist der Kapitalbezug je nach Pensionskasse unterschiedlich geregelt. Von Gesetzes wegen haben die Versicherten Anrecht darauf, einen Viertel des Guthabens als Kapital zu beziehen. Einige Pensionskassen zahlen auf Verlangen aber auch die ganze Summe auf einmal aus.

Nur für Bedürftige

Neben den Einschränkungen bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge schlägt der Bundesrat weitere Massnahmen vor, um die EL zu entlasten. Beispielsweise soll vorhandenes Vermögen bei der Ermittlung eines Anspruchs stärker berücksichtigt werden.

Dazu sollen die Freibeträge auf das Gesamtvermögen gesenkt werden, für Alleinstehende von 37'500 Franken auf 30'000 Franken und für Ehepaare von 60'000 Franken auf 50'000 Franken. Die Freibeträge bei selbst bewohnten Liegenschaften bleiben unverändert.

Wachsende Ausgaben

Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben AHV- und IV-Bezüger, deren anerkannte Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Zwischen 2000 und 2014 ist ihre Zahl von rund 203'000 auf fast 310'000 gestiegen. Die Ausgaben haben sich in dieser Zeit auf 4.68 Milliarden Franken mehr als verdoppelt. Für 2030 prognostiziert der Bundesrat EL-Ausgaben von 6.6 Milliarden Franken.

Ein Grund dafür sind die wachsenden Kosten für Heime. Der Bundesrat weist in seinem Bericht auch darauf hin, dass fast jede dritte Person, die Ergänzungsleistungen zur AHV erhält, Kapital aus der 2. Säule bezogen hat.

Nach Angaben des Bundesrats könnten mit der EL-Refom je nach gewählter Variante 152 Millionen bis 171 Millionen Franken eingespart werden. Die geplanten Anpassungen bei den Krankenversicherungsprämien würde die Kantone bei den Prämienverbilligungen um 116 Millionen Franken entlasten. (whr/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
3
Netflix erhöht die Preise in der Schweiz – und zwar nicht nur «es bitzli»
Netflix feiert in der Schweiz sein 10-jähriges Bestehen. Um diesen Erfolg zu feiern, hat der Streaming-Gigant beschlossen, die Preise für seine drei Abonnements massiv zu erhöhen: bis zu 12 Prozent, und um 8 Prozent für das billigste.

Das teuerste Netflix-Abo ist nicht teuer genug: Der Marktführer und bereits teuerste Streaming-Anbieter der Schweiz erhöht erneut seine Preise – um bis zu 12 Prozent, wie der Online-Vergleichsdienst Moneyland.ch am Mittwoch berichtete.

Zur Story