Wie der Tages-Anzeiger berichtet, hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich entschieden, dass die Universität Zürich Christoph Mörgeli nicht rechtmässig entlassen hat. Deshalb sei er mit fünf Monatslöhnen zu entschädigen und mit 12 weiteren Monatslöhnen abzufinden. Mörgeli ist vor drei Jahren in einem massiv abgekürzten Verfahren entlassen worden mit der Begründung, er habe mit Äusserungen gegen die Uni-Verantwortlichen in den Medien gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Die Universität hat Mörgeli darob eine eigentliche Bewährungsfrist von sechs Monaten nicht mehr gewährt.
Nach langen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Universität und ihren Exponenten hat Mörgeli damit erstmals einen gerichtsfesten Erfolg eingefahren. 17 Monatslöhne Abfindung entsprechen bei Mörgelis letztem Salär für die 80-Prozent-Anstellung am Medizinhistorischen Institut rund 115'000 Franken. (thi)