Das Bezirksgericht Bülach hat am Montag ein Ehepaar freigesprochen, das einem Elternabend fernblieb. Eine Schule hatte die Eltern eines Schülers via Statthalteramt angezeigt. Sie hätten mit ihrem unentschuldigten Fernbleiben gegen das Volksschulgesetz verstossen. Dagegen erhob das Ehepaar erfolgreich Einsprache.
Die Eltern eines heute 14-jährigen Sohnes waren gemäss Strafbefehl des Statthalteramts des Bezirks Bülach wiederholt an obligatorischen Anlässen der Schule unentschuldigt ferngeblieben. Ausserdem hätten sie auch nicht auf Schreiben der Schule, die der Sohn nur wenige Monate lang besuchte, reagiert.
Die Schulleitung reagierte und machte die Familie aus Jamaika, die praktisch kein Deutsch spricht, an einem Elterngespräch auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam. Dabei hätten die Eltern eine schriftliche Vereinbarung betreffend zukünftiger Teilnahmen an obligatorischen Schulveranstaltungen unterzeichnet.
Dennoch seien sie einen Monat später erneut einem obligatorischen Elternabend unentschuldigt ferngeblieben, worauf die Schule ans Statthalteramt gelangte. Dieses sprach schliesslich eine Busse von 200 Franken aus. Dagegen erhob das Ehepaar Einsprache und der Fall landete vor dem Bezirksgericht Bülach.
Das Gericht verwarf am Montag die Argumentation des Statthalteramts und sprach sowohl die Ehefrau als auch den Ehemann vom Vorwurf der Übertretung des Volksschulgesetzes frei.
Es gäbe einen grossen Unterschied zwischen den Vorschriften zu Elterngesprächen und Elternveranstaltungen. Die Veranstaltungen können nur in besonderen Fällen obligatorisch erklärt werden, «sonst sind sie es nicht», sagte der Richter in der Urteilsbegründung.
Das Gericht fand keine Hinweise darauf, dass der besagte Elternabend tatsächlich obligatorisch war. Die Aussagen des Ehepaars vor Gericht seien glaubhaft gewesen. «Wir glauben Ihnen, dass Sie davon ausgingen, dass der Anlass nicht obligatorisch war», sagte der Richter.
Die schriftliche Vereinbarung, die das Ehepaar unterzeichnet hatte, beziehe sich ausserdem nur auf obligatorische Anlässe.
Es liege zudem nicht am Ehepaar, seine Unschuld zu beweisen, sondern am Staat, der die Schuld beweisen müsse. Dies konnte der Staat nicht. Das Gericht zeigte sich etwa darüber verwundert, dass die Lehrerin des Sohnes nicht befragt wurde.
An der Verhandlung zeigte sich das Ehepaar davon überzeugt, im Recht zu sein. Dies sei der einzige Anlass der Schule gewesen, an dem sie gefehlt hätten.
Für den betreffenden Elternabend, von dem sie wussten, hätten sie allerdings auch kein Formular bekommen, um sich anzumelden. «Wir haben es so verstanden, dass wenn wir uns mittels Formular nicht angemeldet haben, wir auch nicht am Anlass teilnehmen können», sagte der Ehemann vor Gericht. «Wir haben alles richtig gemacht.»
Das fehlende Formular und der Elternabend waren zwar in Telefonaten zwischen dem Ehepaar und der Schule ein Thema. «Uns war aber nicht klar, dass der Anlass obligatorisch war.»
Als die Lehrerin am Tag des Elternanlasses erneut anrief, war es zu spät. Die Eltern konnten aus terminlichen Gründen nicht mehr daran teilnehmen. (sda)