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Zürcher Obergericht: 20 Jahre für «grauenhaftes Blutbad» an Eltern

Zürcher Obergericht: 20 Jahre für «grauenhaftes Blutbad» an Eltern

15.05.2017, 17:3515.05.2017, 18:21
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Der Tatort in Zollikon ZH.Bild: KEYSTONE

Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen Mann zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass er seine Eltern mit Dutzenden Messerstichen getötet hatte. Damit hat das Obergericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Das Obergericht verurteilte den heute 33-Jährigen wegen mehrfachen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Im mündlichen Urteil hiess es: «Alleine für die Tat gegenüber der Mutter wäre eine lebenslängliche Strafe die einzige Option.» Doch eine starke Einschränkung der Schuldfähigkeit wirkte sich in der Reduktion der Strafe aus. Derzeit lebt der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung und wird stationär behandelt.

Er hatte im Winter 2014 in der Wohnung seiner Eltern erst den Vater mit 17 Messerstichen, dann die Mutter mit 40 Messerstichen getötet. Das Bezirksgericht Meilen hatte den Mann zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wegen mehrfachen Mordes. Zugunsten einer stationären Therapie seiner Schizophrenie wurde die Freiheitsstrafe aufgeschoben. Der Beschuldigte hatte das Urteil weitergezogen.

Manipulative Aussagen

Laut Obergericht hätten die Eltern Angst vor ihrem Sohn gehabt und nicht umgekehrt. Es wertete das Aussageverhalten des Beschuldigten als manipulativ: Er habe erst in der dritten Einvernahme behauptet, sein Vater habe ihn unmittelbar vor den tödlichen Stichen gewürgt. Ausserdem habe er die Familienverhältnisse dramatisiert und mit fortschreitender Untersuchung immer häufiger Erinnerungslücken geltend gemacht bezüglich der Gewalttat an seinen Eltern.

Als unglaubhaft bezeichnete das Gericht die Aussage, mit Beginn seines Angriffs habe der Beschuldigte nur noch schwarz gesehen. Dazu zitierte der Oberrichter aus den Untersuchungsakten eine Äusserung des Beschuldigten. Darin gab dieser an, vor Gericht einen Freispruch oder Schuldunfähigkeit erreichen zu wollen.

Weil der Beschuldigte seine Eltern mit direktem Tatvorsatz getötet und die Tat konsequent, besonders rücksichtslos und kaltblütig zu Ende geführt hat, befand das Obergericht auf Mord. «Sie haben ein grauenhaft abscheuliches Blutbad angerichtet», hiess es im Urteil. Der Mann habe etwa auf seine Mutter eingestochen, als sie bereits wehrlos am Boden lag. Die Messerklinge durchstiess dabei mehrfach den Schädelknochen. Wiederholt brachen Teile der Klinge ab.

Wohlstandsverwahrlost

Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich in ihren Plädoyers einig, dass der Beschuldigte an einer Wohlstandsverwahrlosung gelitten habe. Während die Verteidigung sagte, der Beschuldigte habe sich nach Anerkennung und Zuneigung gesehnt und anstelle dessen Geld erhalten, argumentierte die Staatsanwaltschaft, er habe schon immer viel Geld von seinen Eltern gefordert und nach deren Tod ein Millionenvermögen in Aussicht gehabt.

Der Verteidiger sagte, der Beschuldigte sei von seinem Vater erniedrigt und geschlagen worden, habe 2011 eine Schizophrenie entwickelt und unter Einfluss dieser psychischen Krankheit am Ende seine Eltern getötet. Sein Mandant habe die Tat nicht geplant und keine finanziellen Interessen verfolgt. Er forderte einen Freispruch.

Der Vater habe den Sohn unvermittelt von hinten gewürgt. Der Sohn habe sich zur Wehr gesetzt. «Ohne die Aktion des Vaters wäre nichts passiert», sagte der Verteidiger. Sein Mandant habe wahllos zugestochen und könne sich an keine Details der Tat erinnern.

Drogenentzug war geplant

Die Staatsanwältin beschrieb den Beschuldigten als faul, egozentrisch, ohne Ziel, aber mit einem Drogenproblem. Sie warf ihm vor, die Familienverhältnisse zu dramatisieren und manipulativ auszusagen. Die Eltern hätten sich um den Sohn gekümmert und versucht, ihm eine gute Schulbildung zu ermöglichen.

An den Konflikten in der Familie sei sein Verhalten mitschuldig. Die Eltern hätten Angst vor ihrem Sohn gehabt. Trotzdem hätten sie versucht, ihren Sohn von den Drogen wegzubringen. Bei seinem tödlichen Angriff schliesslich habe der Beschuldigte nicht wahllos, sondern gezielt «auf lebensempfindliche Regionen» eingestochen. (sda)

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