Stadtzürcher Polizisten müssen dem Kontrollierten in Zukunft Gründe für die Personenkontrolle angeben. Eine Quittung, wie dies teilweise gefordert wurde, wird es vorerst nicht geben. Es sei wenig klar, ob ein allfälliger Nutzen den administrativen Mehraufwand rechtfertige, teilte das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich am Montag mit.
Ausserdem würden mit dem Ausstellen von Quittungen die Daten von allen Personen erfasst, und zwar nicht nur von denen, die verzeigt oder verhaftet werden. Sowohl Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) als auch Polizeikommandant Daniel Blumer sehen solche Einträge in die polizeiliche Datenbank kritisch. Sie stellten am Montag erste Resultate des Projekts «Polizeiarbeit in urbanen Spannungsfeldern» (PIUS) vor.
Neu wird jedoch eine Web-Applikation eingesetzt. Damit werden Ort, Zeit und Grund einer Kontrolle erfasst, die eine Verhaftung oder Verzeigung zur Folge hat. Damit wird es mit der Zeit eine statistische Übersicht über Personenkontrollen geben.
Ausserdem wird das Thema Personenkontrolle in der Ausbildung ausgebaut und verbindliche Schulungsdokumente werden erarbeitet, um das Wissen über Racial Profiling zu vertiefen. Auch die Öffentlichkeit soll für das Thema sensibilisiert werden und die Stadtpolizei will in Schulen über Personenkontrollen und das richtige Verhalten beider Seiten informieren.
Eine zusätzliche Instanz für Beschwerden in Polizeiangelegenheiten wird nicht geschaffen. Dafür sollen die bestehenden Möglichkeiten besser bekannt gemacht werden. Zudem soll der Umgang mit Beschwerden auf Seiten der Polizei verbessert werden.
Mit zwei Postulaten hatte der Zürcher Gemeinderat verlangt, Racial Profiling zu unterbinden und zu prüfen, ob die Polizei bei Personenkontrollen Quittungen abgeben müsse. Bemängelt wurde ausserdem, es gebe keine unabhängige Beschwerdeinstanz.
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat im Auftrag von Wolff und Blumer die Arbeit der Stadtpolizei unter die Lupe genommen. Dabei kam das SKMR zum Schluss, es gebe keine systematisch rassistischen Kontrollen. Es sei aber auch nicht auszuschliessen, dass Racial Profiling als Fehlverhalten Einzelner vorkommen könne. (sda)