Schweiz
Zürich

Die baskische Politikerin Nekane Txapartegi sass 17 Monate im Zürcher Gefängnis.

Nekane Txapartegi
Nekane Txapartegi lebt heute mit ihrer Tochter in Zürich. Bild: nordwestschweiz / claudio thoma

Vom Gefängnis ans Rednerpult: Warum Nekane Txapartegi nicht schweigen will

Die Baskin Nekane Txapartegi sass 17 Monate in der Schweiz in Haft. Dafür will sie nun entschädigt werden. Die Gewalt der ETA verurteilt sie nicht. Am 1. Mai spricht sie auf dem Zürcher Sechseläuteplatz.
29.04.2018, 05:4929.04.2018, 14:58
Pascal Ritter / Schweiz am Wochenende
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Nekane Txapartegi wird am Dienstag auf dem Zürcher Sechseläutenplatz die Schlussrede zur 1.-Mai-Demonstration halten. Wenn sie dort vor der Kulisse des Opernhauses steht und über die Menge schaut, die auf dem noblen Valserquarzit rote Fahnen schwenkt, wird die baskische Politikerin und Journalistin endgültig aufgetaucht sein.

Vorher war sie in der Schweiz die meiste Zeit unsichtbar. Neun Jahre lang lebte sie unerkannt und unter falschem Namen. Bis sie eines Morgens vor der Schule ihrer Tochter verhaftet wurde. Es folgten 17 Monate Haft und ein Dilemma für den Bundesrat. Als sie noch im Gefängnis sass, berichteten verschiedene Medien über sie als «ETA-Aktivistin». Nach ihrer Freilassung im September 2017 wurde es still.

Zum Gespräch mit dieser Zeitung kommt die Mutter einer heute neunjährigen Tochter mit dem Velo. Sie lebt in Zürich und hat in einem Restaurant Arbeit gefunden. Sie spricht in gut verständlichem Deutsch und ringt nur ab und zu noch nach dem korrekten Wort. Auch wenn sie über Folter spricht, bleibt ihre Stimme ruhig. Sie wirkt fröhlich und lacht. Nur für das Bild des Fotografen machte sie ein ernstes Gesicht, als wollte sie damit sagen: «Was ich sage, meine ich ernst.»

Txapartegi brachte die Flucht vor der spanischen Justiz in die Schweiz. Der Vorwurf lautete Mitgliedschaft in der baskischen Untergrundorganisation Euskadi Ta Askatasuna (ETA). Grundlage dafür war ein Geständnis, das man ihr, wie sie sagt, nach ihrer Verhaftung im Jahr 1999 unter Folter abgenommen habe. Polizisten der Guardia Civil hätten an ihr eine Scheinexekution durchgeführt und sie vergewaltigt. Die beschuldigten Polzisten wurden dafür nie belangt. Dass es im Kampf der Polizei gegen die ETA zu Folter kam, gilt als erwiesen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte erst im Februar dieses Jahres Spanien wegen Folter an gefangenen ETA-Aktivisten.

«Es geht nicht um Gewalt»

Spricht man Txapartegi heute auf den Versuch der ETA an, das Baskenland mit Gewalt von Spanien loszusagen, reagiert sie wie viele baskische Linke. Sie sagt, dass sie selber damit nichts zu tun habe, verurteilt den bewaffneten Kampf aber nicht. Die Gewaltdebatte bezeichnet sie als vorgeschoben. Sie verweist auf die neun katalanischen Politiker, die zur Zeit in Haft sitzen. Dass auch friedliche Politiker im Gefängnis sind, beweise, dass es den spanischen Richtern eben nicht um die Gewalt gehe, sondern darum, unliebsame politische Bewegungen zu kriminalisieren.

Lange fuhr die baskische Unabhängigkeitsbewegung mit dieser Einstellung gut. Nur weil man für das gleiche Ziel kämpfe, für ein sozialistisches freies Baskenland also, gehöre man noch nicht zur ETA, lautete die Devise. Dann kam Ende der 90er- Jahre Baltasar Garzon. Der berühmteste Richter Spaniens, der auch gegen den chilenischen Diktator Augusto Pinochet ermittelte, sorgte für einen Strategiewechsel der spanischen Justiz.

Statt die ETA als den bewaffneten Arm einer Bewegung zu verfolgen, jagte er einen grossen Teil der baskischen Linken als unbewaffneten Arm der ETA. Zeitungen wurden geschlossen, Parteien, Kultur- und Jugendorganisationen verboten. Einen Teil dieser Verbote hoben höhere Gerichte später wieder auf, nicht aber das Verbot der Partei Batasuna, für deren Vorgängerpartei Herri Batasuna Nekane Txapartegi bis zu ihrer Verhaftung im Gemeinderat ihrer Heimat Asteasu sass. Das Dorf hielt zu ihr. Während der Untersuchungshaft wurde sie damals wiedergewählt.

Txapartegi wurde 2007 bei einem umstrittenen Massenprozess zu elf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Darauf floh sie in die Schweiz und lebte hier ohne Papiere. Ihre Tochter konnte dank der Vermittlung einer Sans-Papiers-Beratungsstelle zur Schule gehen. Doch spanische Ermittler waren ihr offenbar auch in der Schweiz auf den Fersen. Kurz nachdem ihr in der Nähe der Schule ihrer Tochter Männer auffielen, die Spanisch sprachen und ihr folgten, wurde sie verhaftet. Dass sie an jenem Aprilmorgen im Jahr 2016 in Zürich aufgespürt wurde, brachte die Schweiz in eine heikle Situation. Die Weigerung, sie auszuliefern, hätten die guten Beziehungen zu Spanien gefährdet. Sie den spanischen Behörden zu übergeben, hätte der Eidgenossenschaft den Vorwurf der Auslieferung eines Folteropfers eingebracht. Eine Solidaritätsbewegung sorgte dafür, dass dieser Schritt nicht unbemerkt geblieben wäre.

Txapartegi selber rechnete mit der Auslieferung, wie sie der «Wochenzeitung» im November 2016 durch die Trennscheibe des Frauengefängnisses Dielsdorf sagte. Doch dann reduzierten spanische Richter die bereits einmal reduzierte Strafe bei einer Revision auf dreieinhalb Jahre. Das Urteil lautete jetzt nur noch Unterstützung und nicht mehr Mitgliedschaft der ETA. Wegen des milderen Urteils galt die Tat nun als verjährt, und der Haftbefehl Spaniens wurde überraschend zurückgezogen.

Kampf für Anerkennung

Die Verjährung erwies sich als elegante Lösung des Problems zwischen Spanien und der Schweiz, die sich wohl nicht ganz zufällig ergab. «Dankbar» für diesen diplomatischen Coup ist Txapartegi aber nicht. Im Gegenteil: «Mir wurden 17 Monate meines Lebens gestohlen, dafür möchte ich eine Entschädigung», sagt sie. Es gehe ihr dabei nicht ums Geld, sondern um die Anerkennung des ihr zugefügten Unrechts.

«Mir wurden 17 Monate meines Lebens gestohlen, dafür möchte ich eine Entschädigung»
Nekane Txapartegi

Unzufrieden ist sie zudem, dass kein Gericht ihre Foltervorwürfe anerkannte. Solange das so sei, könne sie mit diesem Kapitel nicht abschliessen, sagt sie. Deshalb will sie in Spanien eine weitere Klage gegen die Polizisten anstrengen und damit – falls nötig – bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in Strassburg gehen. Einreichen werden diese Klage ihre Anwälte. Denn in ihre alte Heimat wird Nekane so schnell nicht zurückkehren – aufgehobener Haftbefehl hin oder her. «Im spanischen Staat bin ich nicht sicher», sagt sie. Im Gespräch merkt man, dass sie auch mit dem Kopf nicht mehr im Baskenland ist. Statt über ein freies Baskenland spricht sie über die Schicksale ihrer ehemaligen Mitgefangenen in der Schweiz.

Txapartegi will denn auch am 1. Mai nicht nur über politische Gefangene, Basken oder Katalaninnen sprechen. Sie will Zustände in der Schweiz anprangern. Zum Beispiel im Zürcher Bezirksgefängnis. Verblüfft habe sie festgestellt, dass Teile des Haftregimes in der Schweiz strenger seien als in Spanien. So durfte sie anfangs nicht mit ihrem Anwalt telefonieren und musste mit Fussfesseln zur Gynäkologin. Als diskriminierend empfand sie, dass es zu wenige Wärterinnen gab, um weibliche Gefangene zu überwachen.

Frauen müssten zudem Tampons selbst bezahlen und nur stereotype Frauenarbeiten verrichten wie Waschen oder Bügeln. Ihre Tochter habe sie bei Besuchen erst nach Protest auch umarmen dürfen, statt sie nur durch eine Trennscheibe zu sehen. Wenn Txapartegi darüber spricht, spürt man ihre Wut. Dann muss sie los, ihre Tochter von der Krippe abholen. Vor Polizisten muss sie sich nicht mehr fürchten. Sie hat vor kurzem die Aufenthaltsbewilligung B erhalten und kann sich darum in der Schweiz frei bewegen.

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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michiOW
29.04.2018 08:36registriert Juli 2016
1. Das Gefängnis ist kein All-Inclusive Hotel?
2. Falls dies wirklich so ist bezüglich Arbeit, so hört sich dies wirklich diskrimminierend an.
3. Die Schweiz hat sich nur an das geltende Gesetz gehalten.
4. Der Artikel ist ziemlich einseitig und verurteilt alle Vorwürfe der Zentralregierung als falsch und nicht rechtsstaatlich.
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Bivio
29.04.2018 12:05registriert März 2018
Genau deshalb finde ich, dass aussländischen Personen es verboten sein soll, sich politisch bei uns zu betätigen (war früher im Gesetz bzw. BV).
Es kann nicht sein, dass alle möglichen Leute die Schweiz als Sprachrohr missbrauchen, um ihre Ideologien zu verbreiten. Wer in der Schweiz ist und unser Gastrecht in Anspruch nimmt, soll politisch ruhig verhalten.
Im Übrigen hat sich die Schweiz nur an geltendes europäisches Recht gehalten. Wem das nicht passt, muss in auf höherer Ebene intervenieren.
Die ETA war auch kein Kindergarten und hat hunderte Unschuldige auf dem Gewissen.
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