«19 Destinationen in Grossbritannien ab der Schweiz, Hinflug ab CHF 28.40»: Dieses Angebot hat Easyjet am 22. November 2013 in der Pendlerzeitung «20 Minuten» veröffentlicht.
Gemäss Stadtrichteramt der Stadt Zürich hat die Billigfluglinie mit irreführenden Angaben geworben und dafür einen Strafbefehl ausgestellt bekommen.
Die Billigairline fliege weder 19 Destinationen in Grossbritannien an, noch sei ein einziger Flug ab Zürich dermassen billig, schreibt der Stadtrichter im Strafbefehl gegen Easyjet. Für die falschen Angaben soll Easyjet eine Busse von 630 Franken zahlen.
Das will Easyjet nicht akzeptieren und hat Einsprache gegen den Strafbefehl eingelegt. Der Fall wird am 15. Oktober den Zürcher Bezirksrichter beschäftigen. Eine Stellungnahme konnte die Airline gegenüber watson nicht innert nützlicher Frist abgeben.
Easyjet hat sich in den letzten Jahren beim Service stark entwickelt: Zu Beginn waren die Flüge der Billigairline notorisch verspätet. Inzwischen gilt die Firma als zuverlässig. Easyjet rechnet damit, den vierten Rekordgewinn in Folge ausweisen zu können.