Der Millionenerbe Carl Hirschmann, der unter anderem wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung ein Jahr in Halbgefangenschaft verbringen musste, ist zwar seit geraumer Zeit aus den Schweizer Schlagzeilen verschwunden.
Die Gerichte haben dennoch weiterhin mit der Unternehmer-Familie zu tun: Seit dem Tod des Vaters, der 2010 im Alter von 61 Jahren starb, wird um das Erbe gestritten. Grund für Streit gibt es genug: Das Vermögen wird auf mehrere 100 Millionen Franken geschätzt.
Im vorliegenden Fall geht es um zehn Millionen Franken, die der Verstorbene ursprünglich seiner Geliebten hinterlassen wollte. So hielt er es jedenfalls in seinem Testament aus dem Jahr 2008 fest.
Zwei Jahre später korrigierte er seinen letzten Willen jedoch. Neu sollte die Geliebte lediglich noch während fünf Jahren eine monatliche Zahlung von 15'000 Franken erhalten. Von diesem Widerrufs-Testament und weiteren Korrekturen sind jedoch nur Computerausdrucke vorhanden – die Originale fehlen.
Die heute 42-jährige Frau argumentiert, dass das einzig gültige Dokument somit immer noch das Testament von 2008 sei. Ihr müssten die zehn Millionen deshalb ausgezahlt werden. Carl Hirschmann und sein Bruder denken jedoch nicht daran. Sie sind der Ansicht, dass das Testament aus dem Jahr 2008 ebenfalls nicht gültig sei.
Es sei mehrfach widerrufen worden, sowohl schriftlich als auch mündlich. Weil diese Korrekturen aber nicht im Original vorliegen, gebe es gar kein gültiges Testament mehr. Somit müsse die gesetzliche Erbfolge in Kraft treten – für die Angehörigen also alles, für die ehemalige Lebenspartnerin nichts.
Das Bezirksgericht Meilen, das sich in erster Instanz mit dem Erbstreit befasste, entschied im November 2016 noch zugunsten der Brüder und lehnte die Klage der Ex-Geliebten ab. Diese zog den Fall ans Zürcher Obergericht weiter und erhielt nun Recht.
Wie das Obergericht in seinem Urteil schreibt, ist das einzig gültige Dokument nach wie vor jenes aus dem Jahr 2008, das der Frau das Geld zuspricht. Das zwei Jahre später erfolgte Widerrufs-Testament und die Korrekturen würden nicht im Original vorliegen und hätten deshalb keine Wirkung.
Die Brüder müssen der Ex-Geliebten folglich zehn Millionen Franken ihres Erbes abgeben. Daneben müssen sie 260'000 Franken Verfahrenskosten für das Gericht und 240'000 Franken Anwaltsentschädigung für die Frau zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Carl Hirschmann und sein Bruder können es noch ans Bundesgericht weiterziehen. (wst/sda)