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Millionenstreit: Hirschmann verliert vor Gericht gegen Ex-Geliebte seines Vaters

Der in die medialen Schlagzeilen geratene Jetsetter Carl Hirschmann an einer Medienkonferenz in Zuerich am Montag, 14. Maerz 2011. Der Milliardaersson Hirschmann will dem Zuercher Theater Neumarkt bis ...
Carl Hirschmann: Niederlage vor Gericht gegen Ex-Geliebte seines Vaters.Bild: KEYSTONE

Millionenstreit: Hirschmann verliert vor Gericht gegen Ex-Geliebte seines Vaters

Seit dem Tod des Aviatik-Unternehmers Carl W. Hirschmann im Jahr 2010 streiten seine Angehörigen um das Erbe. Das Zürcher Obergericht hat nun entschieden, dass die Ex-Geliebte zehn Millionen Franken erhält. Das Nachsehen haben der frühere Clubbesitzer Carl Hirschmann und sein Bruder.
25.05.2017, 23:3026.05.2017, 08:57
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Der Millionenerbe Carl Hirschmann, der unter anderem wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung ein Jahr in Halbgefangenschaft verbringen musste, ist zwar seit geraumer Zeit aus den Schweizer Schlagzeilen verschwunden.

Die Gerichte haben dennoch weiterhin mit der Unternehmer-Familie zu tun: Seit dem Tod des Vaters, der 2010 im Alter von 61 Jahren starb, wird um das Erbe gestritten. Grund für Streit gibt es genug: Das Vermögen wird auf mehrere 100 Millionen Franken geschätzt.

Im vorliegenden Fall geht es um zehn Millionen Franken, die der Verstorbene ursprünglich seiner Geliebten hinterlassen wollte. So hielt er es jedenfalls in seinem Testament aus dem Jahr 2008 fest.

Zwei Jahre später korrigierte er seinen letzten Willen jedoch. Neu sollte die Geliebte lediglich noch während fünf Jahren eine monatliche Zahlung von 15'000 Franken erhalten. Von diesem Widerrufs-Testament und weiteren Korrekturen sind jedoch nur Computerausdrucke vorhanden – die Originale fehlen.

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Die heute 42-jährige Frau argumentiert, dass das einzig gültige Dokument somit immer noch das Testament von 2008 sei. Ihr müssten die zehn Millionen deshalb ausgezahlt werden. Carl Hirschmann und sein Bruder denken jedoch nicht daran. Sie sind der Ansicht, dass das Testament aus dem Jahr 2008 ebenfalls nicht gültig sei.

Es sei mehrfach widerrufen worden, sowohl schriftlich als auch mündlich. Weil diese Korrekturen aber nicht im Original vorliegen, gebe es gar kein gültiges Testament mehr. Somit müsse die gesetzliche Erbfolge in Kraft treten – für die Angehörigen also alles, für die ehemalige Lebenspartnerin nichts.

Testaments-Korrekturen zählen nicht

Das Bezirksgericht Meilen, das sich in erster Instanz mit dem Erbstreit befasste, entschied im November 2016 noch zugunsten der Brüder und lehnte die Klage der Ex-Geliebten ab. Diese zog den Fall ans Zürcher Obergericht weiter und erhielt nun Recht.

Wie das Obergericht in seinem Urteil schreibt, ist das einzig gültige Dokument nach wie vor jenes aus dem Jahr 2008, das der Frau das Geld zuspricht. Das zwei Jahre später erfolgte Widerrufs-Testament und die Korrekturen würden nicht im Original vorliegen und hätten deshalb keine Wirkung.

Die Brüder müssen der Ex-Geliebten folglich zehn Millionen Franken ihres Erbes abgeben. Daneben müssen sie 260'000 Franken Verfahrenskosten für das Gericht und 240'000 Franken Anwaltsentschädigung für die Frau zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Carl Hirschmann und sein Bruder können es noch ans Bundesgericht weiterziehen. (wst/sda)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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pamayer
26.05.2017 08:43registriert Januar 2016
Je höher das Erbe, desto teurer der Streit.
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Hallosager
26.05.2017 09:53registriert April 2017
Das Erve beträgt mehrere 100 Millionen und man bricht einen riesen Streit vom Zaun für 10 Millionen.. Manchen Menschen ist nicht zu helfen..
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Tschiger
26.05.2017 09:23registriert September 2015
Peinlich
Ist doch egal ob ich von mehreren 100 Millionen etwas weniger bekomme!
Er hat es ja nicht erarbeitet. Verwöhnt bis zum geht nicht mehr.
Oder geht es wieder mal nur ums Prinzip?
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