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Zuger Strafgericht: Ex-Stadtrat Ivo Romer soll ins Gefängnis

Zuger Strafgericht: Ex-Stadtrat Ivo Romer soll ins Gefängnis

27.06.2016, 18:45
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Die Zuger Staatsanwaltschaft will den früheren FDP-Stadtrat Ivo Romer für fast sieben Jahre ins Gefängnis schicken. Er habe das Vertrauen einer Seniorin missbraucht und ihr komplettes Vermögen abgezweigt. Romer selber hat sich am Montag wenig auskunftsfreudig gegeben.

Ex-FDP-Stadtrat Ivo Romer
Ex-FDP-Stadtrat Ivo Romer
Bild: Keystone

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Zuger Ex-Politiker eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten. Der heute 52-jährige ehemalige Finanzvorsteher der Stadt Zug soll gemäss Anklage wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei verurteilt werden.

Sein Verschulden sei erheblich, sagte die Staatsanwältin am Montag vor dem Zuger Strafgericht. Strafmildernde Umstände wie Einsicht oder Reue gebe es keine. Er habe im Verfahren nicht kooperiert.

Auch am Montag vor Gericht wollte Romer nicht reden. Er sagte lediglich, dass er verhandlungsfähig sei. In Jeans und kariertem Hemd gekleidet gab er sich den ganzen Tag unbeteiligt und locker.

Vollmacht über das Vermögen

Als die Witwe ihren Vermögensverwalter kennenlernte, war sie 90 Jahre alt, sehr vermögend, gepflegt und kultiviert. Romer war aufstrebender Politiker, UBS-Angestellter - und halb so alt wie sie. Von Anfang an sei die Dame entzückt gewesen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie habe unglaublich geschwärmt von ihm.

Eine Tochter der Seniorin sagte aus, ihre Mutter sei «richtig abgefahren» auf ihn. Sie habe sogar ein Foto von ihm aufgestellt - vor den Fotos der eigenen Kinder. Romer besuchte die Witwe oft in ihrer Wohnung. Aus ihrer Begeisterung wurde blindes Vertrauen.

«Mit der zittrigen Schrift einer 92-Jährigen» habe sie ihm einige Zeit später die Vollmacht für ihr Vermögen übertragen. Bis zu ihrem Tod im Jahr 2011 im Alter von 96 Jahren war er ganz alleine für ihr Geld verantwortlich - und bediente sich offenbar grosszügig.

Rund 3.8 Millionen Franken sollen in dieser Zeit über verworrene Tarngeschäfte und fiktive Personen an Romers eigene Firma Fidustra geflossen sein, also in seine eigene Tasche. Einziger Zweck der Fidustra war, das Vermögen der reichen Witwe aus Basel zu verwalten.

Kinder hatten Hausverbot

Mit dem Geld finanzierte er nicht nur einen Lebensstil, den er sich mit seinem Stadtratslohn von «nur» 11'000 Franken nicht hätte leisten können. Er trat auch als grosszügiger Sponsor auf, etwa für Skisport-Anlässe und den Eissportverein Zug (EVZ).

Seiner unwissenden Mäzenin händigte er jeweils 2000 Franken AHV in einem Couvert aus. «Romer nutzte das Vertrauen der Frau schamlos aus», sagte die Staatsanwältin weiter. Über die Jahre habe er es geschafft, die Frau komplett von ihren Kindern abzuschotten. Irgendwann hatten die Töchter sogar Hausverbot.

Als das Privat-Vermögen zur Neige ging, soll sich Romer auch noch am Stiftungs-Vermögen bedient haben. Dort sollen nach den 3.8 Millionen Franken Privatvermögen weitere rund 3 Millionen vernichtet worden sein. Als die Frau starb, waren noch 15'000 Franken auf ihrem Konto.

Spitex-Rechnungen nicht bezahlt

Je weniger Geld da war, desto geringer wurde sein Interesse für seine Geldgeberin. Als sie bettlägerig wurde, besuchte er sie nur noch selten. Um die Rechnungen kümmerte er sich gar nicht mehr.

Die Spitex, welche die Seniorin pflegen sollte, stellte ihre Leistungen schliesslich ein. Gemäss Anklage lag die Frau in ihrem eigenen Kot und Urin. Romer selber habe sich ohnehin nie um sie kümmern wollen. «Er wollte nur von ihr leben.»

Nachkommen wollen Geld zurück

Romer sieht sich jetzt nicht nur mit einem scharfen Strafantrag konfrontiert, sondern auch mit den Forderungen der Nachkommen. Sie fordern die 3.8 Millionen Franken zurück, die Romer aus dem Privatvermögen abgezweigt haben soll.

Ob er zahlen kann, ist allerdings mehr als fraglich. Sein monatliches Einkommen als freischaffender Wirtschaftsinformatiker beträgt heute zwischen 500 bis 1000 Franken. Seine politische Karriere ist endgültig beendet. (sda)

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