Dem Kommandanten der Luzerner Polizei und dem Kripochef kann nicht zur Last gelegt werden, dass eine Rentnerin 2016 bei einem Polizeieinsatz in Malters Suizid begangen hat. Das Bezirksgerichts Kriens hat die Polizeioffiziere vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Kommandant Adi Achermann und Kripo-Chef Daniel Bussmann war am Prozess vom ausserordentlichen Staatsanwalt Christoph Rüedi vorgeworfen worden, sie hätten nicht alle Alternativen zu der Intervention ausgeschöpft, in deren Verlauf die Frau sich erschossen habe. Die Verteidiger hatten dagegen Freisprüche gefordert, weil ihre Mandanten pflichtbewusst gehandelt hätten.
Die Luzerner Polizei war im März 2016 für eine Hausdurchsuchung in einem Weiler bei Malters ausgerückt. Sie vermutete dort eine Hanf-Indoor-Anlage. Die Frau, die sich in der Wohnung ihres Sohnes aufhielt, wollte die Polizei nicht hereinlassen. Sie drohte, mit einem Revolver auf die Polizisten zu schiessen und feuerte zwei Schüsse ab.
Nach 19 Stunden Verhandeln und Abwarten entschied die Polizei, das Gebäude zu stürmen. Während der Intervention erschoss die Frau zunächst ihre Katze und dann sich selbst. (whr/sda)