Im Kanton Aargau sollen die 9300 stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer künftig bei den Ständeratswahlen mitentscheiden können. Der Regierungsrat will die Kantonsverfassung entsprechend ändern. Die Auslandschweizer sollen auch kandidieren können.
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) war mit dem Anliegen an den Regierungsrat herangetreten, dass Auslandschweizer künftig nicht nur die Mitglieder des Nationalrats, sondern auch die zwei Mitglieder des Ständerats wählen können.
Die Ausdehnung des Wahlrechts für die Auslandschweizer sei angezeigt, schreibt der Regierungsrat in der Botschaft vom Freitag an das Parlament. In der Vernehmlassung sprachen sich einzig SVP und EDU gegen das Vorhaben aus. Der Grosse Rat und das Volk werden über die notwendige Änderung der Kantonsverfassung abstimmen. Das angepasste Gesetz über die politischen Rechte muss dem Souverän nicht zwingend vorgelegt werden. In elf Kantonen können sich Auslandschweizer bereits aktiv und passiv an den Ständeratswahlen beteiligen. (sda)