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Häusliche Gewalt: Polizei rückt 40 Mal/Tag aus – oft sind Kinder betroffen

Häusliche Gewalt: Polizei rückt 40 Mal/Tag aus – oft sind Kinder betroffen

22.11.2016, 11:0022.11.2016, 11:23
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In der Schweiz hat die Polizei im vergangenen Jahr über 14'000 Mal wegen häuslicher Gewalt interveniert. Dabei wurden 9195 Beschuldigte registriert, vier von fünf waren Männer.

Drei Viertel der Opfer von häuslicher Gewalt waren Frauen, wie an einer Fachkonferenz des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vom Dienstag in Bern bekanntgegeben wurde. 13 Prozent der Betroffenen waren zudem minderjährig. 2015 wurden gemäss den Angaben 36 Menschen getötet, davon waren acht Kinder im Vorschulalter.

Kinder sind oft Zeugen

In 50 bis 60 Prozent der polizeilichen Interventionen waren Kinder anwesend. Etwa 40 Prozent davon waren jünger als sieben Jahre. Allein im Kanton Bern mussten 2015 in 15 Prozent der Fälle minderjährige Kinder extern untergebracht werden.

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Wenn sich Erwachsene streiten, sind oft Kinder dabei.Bild: KEYSTONE

An der Fachkonferenz wurde auch darauf hingewiesen, dass die Rückfallquote bei häuslicher Gewalt sehr hoch ist. Statistisch gesehen wird jede zweite gewaltausübende Person erneut im häuslichen Bereich gewalttätig.

1500 Personen liessen sich beraten 

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen hat sich die Fachkonferenz mit der Frage befasst, wie Täterinnen und Täter effektiver zur Verantwortung gezogen werden können. So verfügen 25 Kantone über Beratungsangebote für Frauen und Männer. Die beiden Kantone Luzern und Wallis kennen sogar eine Pflichtberatung im Fall von häuslicher Gewalt.

Der Fachverband Gewaltberatung Schweiz (FVGS) schätzt, dass im selben Jahr rund 1500 gewaltausübende Menschen ein Beratungsangebot in Anspruch genommen haben.

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Bei den Tätern bleibt es oft nicht beim ersten Mal. Bild: KEYSTONE

«Täter und Täterinnen müssen sich mit ihrem gewalttätigen Verhalten auseinandersetzen», wird EBG-Direktorin Sylvie Durrer in einer Mitteilung zitiert. Nur so könnten Opfer häuslicher Gewalt und Kinder, die in gewaltbelasteten Familien aufwüchsen, nachhaltig geschützt werden.

In der Praxis habe sich die proaktive Ansprache bewährt. Dabei leite die Polizei Kontaktdaten des Täters oder der Täterin an eine spezialisierte Beratungsstelle weiter, welche dann die betroffenen Personen kontaktierte und zu einer Beratung auffordere. (sda)

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