Die polizeiliche Untersuchung gegen insgesamt 15 Beschuldigte in der sogenannten Putzfrauen-Affäre ist abgeschlossen. Die verschiedenen Parteien, darunter SVP-Nationalrat Hans Fehr und seine Frau Ursula, sowie der Präsident des Gerichtsbezirkes Bülach, Rainer Hohler, werden beschuldigt, eine nicht arbeitsberechtigte serbische Asylbewerberin beschäftigt und zum Teil keine Sozialabgaben abgeliefert zu haben.
Die Akten sind an die Staatsanwaltschaft Winterthur übergeben worden, die nun einen Übernahme-Antrag an die Staatsanwaltschaft I in Zürich gestellt hat. Dies ist die Abteilung «für besondere Untersuchungen und Rechtshilfe», die heikle Ermittlungen gegen Beamte durchführt, wenn bei den eigentlich zuständigen Untersuchungsbehörden die Gefahr einer Befangenheit besteht. Die Abteilung hatte auch die Untersuchung gegen den ehemaligen Chef der Armee Roland Nef geführt. Der bei der Staatsanwaltschaft Winterthur zuständige Staatsanwalt Christian Philipp bestätigte den Übernahmeantrag auf Anfrage von watson. Über den Antrag sei noch nicht entschieden.
Im Fall der Putzfrauen-Affäre ist nicht so sehr die Beteiligung von Nationalrat Hans Fehr für die Staatsanwaltschaft Winterthur ein Problem, sondern diejenige seiner im Bezirk Bülach als Richterin amtenden Frau Ursula und des Bülacher Bezirksgerichtspräsidenten Rainer Hohler. Die Staatsanwaltschaft Winterthur ist auch für Delikte im Gerichtsbezirk Bülach zuständig, weshalb die Nähe zwischen Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten Fehr und Hohler zu Befangenheitsvorwürfen führen könnte.