Sie sind keine typischen Kriminaltouristen, die zwei Bandenmitglieder, die in der Schweiz eine ganze Einbruchserie durchführten.
Beide reisten vor wenigen Jahren unabhängig voneinander ein und arbeiteten als Hilfsarbeiter in Restaurants beziehungsweise als Lagerist. Kurz darauf lernten sie Leute kennen, die ihnen eine andere Einnahmequelle aufzeigten: Einbrüche.
So schlossen sie sich mit anderen Männern zu einer Bande zusammen, die sich innert weniger Monate in der erweiterten Region um den Hallwilersee vor allem Restaurants vorknöpfte. Wie zum Beispiel das Restaurant Romantica in Reinach, wo der ältere der Beschuldigten zeitweise auch selber gearbeitet hatte.
Dort brach die Bande nachts ein und klaute 20 Flaschen Rotwein, 30 Flaschen Spirituosen, 10 Kilogramm Rindfleisch, und einen Computer – Sachgüter in Wert von 1300 Franken.
«Ja, es stimmt alles», sagte der 31-jährige Beschuldigte, ein ehemaliger Restaurantbesitzer und Pizzaiolo vor Gericht. In Italien war er schon mal verzeigt worden, weil er mit Freunden – angeblich aus Spass – einen Holztisch geklaut hatte.
Mit leiser, reuiger Stimme antwortete er auf die Fragen des Gerichtspräsidenten Christian Märki, die von einem Dolmetscher übersetzt wurden. Es sei ihm bewusst, was er angerichtet habe. «Es tut mir aufrichtig leid», sagte der Angeklagte. Er trug einen Traineranzug und Fussfesseln. Seit über einem Jahr sitzt er im vorzeitigen Strafvollzug.
Anders reagierte der 41-jährige Beschuldigte. Auch er ist seit über einem Jahr in Haft, und kürzlich wurde er wegen einer Krebserkrankung operiert. Von Anfang an bestritt er seine Teilnahme an den Einbrüchen: «Mir wird hier vorgeworfen, ich sei ein Schwerkrimineller, aber das stimmt nicht.»
Daran hielt er fest, sogar als die Staatsanwältin Monika Althaus DNA-Spuren als Beweise aufführte. «Da läuft ein Komplott gegen mich», sagte er auf Hochdeutsch, das er fliessend spricht. Die anderen Mitbeschuldigten, die bestätigten, dass er dabei gewesen war, hätten Schulden bei ihm, wegen 15 Gramm Kokain, und versuchten ihn nun in die Sache reinzuziehen.
Kokain konsumierte die Bande, die laut der Staatsanwältin aus sieben Personen bestand, teilweise gemeinsam. Auch vor den Einbrüchen nahmen sie Kokain. Unter Drogeneinfluss fuhren sie zum Einbruchsort.
Zum Beispiel zum Restaurant Golf in Waltenschwil, wo sie mindestens 4000 Franken Bargeld erbeuteten, oder zum Restaurant Central in Hägglingen – wieder ein ehemaliger Arbeitsort des älteren Beschuldigten, der in einem Hotel in Wohlenschwil wohnte, wo er monatelang die Miete nicht bezahlte. Bei seiner Verhaftung war er arbeitslos.
Der 31-jährige Beschuldigte führte die Serie mit einem anderen Mitbeschuldigten weiter und brach im Restaurant Flugplatz in Neudorf LU ein, wo die Bande Zigaretten und einen Werkzeugkoffer klaute.
Gleich dreimal brachen sie zudem in ein Swisscom-Gebäude in Luzern ein. Zweimal nahmen sie den Tresor mit, schweissten ihn am Wohnort eines Mittäters auf und versenkten den Tresor anschliessend im Birchweiher. Beim dritten Mal war der Tresor zu schwer und zu gross, sodass die Einbrecher vier Laptops mitnahmen.
Auch in die Traitafina AG in Lenzburg brach die Bande ein. Tagsüber ging der junge Beschuldigte bis zu seiner Verhaftung immer seiner Arbeit als Lagerist nach. «Ich fehlte aber an manchen Tagen, wenn es mir wegen der Nachwirkung der Drogen hundeelend ging.»
Der deutsche Anwalt des jüngeren Beschuldigten stellte seinen Mandanten als naive Person dar, die vom ursprünglich richtigen Weg abgekommen war. «Er stammt von einem ländlichen Dorf, wo er stets behütet wurde von seiner grossen Familie. Er war ein Nestküken, das sich in der weiten Welt selbstständig zurechtfinden wollte.»
Emotional argumentierte er dafür, den jungen Beschuldigten mit einer bedingten Strafe zu entlassen. Sachlicher blieb die amtliche Strafverteidigerin des älteren Beschuldigten, Rebecca Schneider.
«In dubio pro reo» plädierte sie und schlug zehn Monate bedingte Haftstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren vor. Nach dem Urteil des Richtergremiums kassierte der ältere Beschuldigte zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, der jüngere dreieinviertel Jahre.