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Sozialmissbrauch: Schweiz will Einsatz von Detektiven legalisieren 

Sozialmissbrauch: Schweiz will Einsatz von Detektiven legalisieren 

01.11.2016, 15:1201.11.2016, 15:24
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Versicherer sollen bei Verdacht auf Sozialmissbrauch Detektive einsetzen dürfen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) wollen die Bundesbehörden eine gesetzliche Grundlage für die Observation von Versicherten schaffen.

Geplant ist eine Bestimmung, die für alle Sozialversicherungsleistungen gilt, wie Rolf Camenzind, Sprecher des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Sie soll also auch für private Versicherer gelten, die solche Leistungen abwickeln.

Bundesrat muss zustimmen

Das BSV will die Bestimmung im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankern. Dieses wird ohnehin angepasst: Der Bundesrat hat angekündigt, bis Ende Jahr eine Revision in die Vernehmlassung zu schicken. Er will damit parlamentarische Vorstösse umsetzen.

Nun soll gleichzeitig eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, Versicherte bei Verdacht auf Sozialmissbrauch observieren zu dürfen. Der Bundesrat muss diesem Vorhaben noch zustimmen.

Reaktion auf EGMR-UrteilReaktion auf EGMR-Urteil

Das Innendepartement reagiert damit auf einen EGMR-Entscheid vom Oktober. Der Gerichtshof hatte einer 62-jährigen Zürcherin Recht gegeben, die mithilfe von Privatdetektiven eines Versicherers observiert worden war.

Der EGMR kam zum Schluss, dass die heimliche Überwachung einen Eingriff in die Privatsphäre der Frau darstelle – auch wenn die Observationen ausschliesslich im öffentlichen Raum durchgeführt worden sind.

Das Vorgehen sei nicht gesetzeskonform, rügten die Richter. Die entsprechenden Vorschriften in der Schweiz seien zu vage. So werde nicht präzisiert, wie lange die Überwachung dauern und was eine Versicherung mit den gesammelten Informationen tun dürfe.

In 140 Fällen erfolgreich

Eine explizite Grundlage für Observationen gibt es heute im Invalidenversicherungsgesetz. Dort ist verankert, dass die IV-Stellen Spezialisten beiziehen können, um ungerechtfertigten Leistungsbezug zu bekämpfen.

Laut dem Hintergrunddokument «Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs» hatten im Jahr 2015 Ermittlungen der IV in 540 Fällen eine Herabsetzung oder Aufhebung der Rentenleistung zur Folge. Damit sparte die Versicherung rund 154 Millionen Franken ein. In 140 dieser Fälle wurde auf Observationen zurückgegriffen.

Forderung der Suva

Künftig soll das Observieren beispielsweise auch der Suva erlaubt sein, die in den EGMR-Fall nicht involviert war, aber vom Urteil betroffen ist. Nach dem Urteil hatte sie den Einsatz von Detektiven gegen mögliche Versicherungsbetrüger gestoppt. Gleichzeitig forderte die Suva, dass das Parlament rasch eine gesetzliche Grundlage schaffen müsse, damit sie die Praxis mit klaren Regeln wieder aufnehmen könne.

Die Suva setzt nach eigenen Angaben in rund 15 Fällen pro Jahr Detektive ein. Sie greife auf dieses Mittel zurück, wenn grosse Summe im Spiel seien und «praktisch sicher» ein Missbrauch vorliege, betonte die Suva. (whr/sda)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lowend
01.11.2016 15:44registriert Februar 2014
Die Armen und Bedürftigen bekommen nun eine eigene Gesetzesgrundlage um total überwacht zu werden, doch die Reichen und Superreichen dürfen weiterhin ungestört Steuern hinterziehen.
Herzlichen Dank an die bürgerliche Politik, die lieber die Ärmsten überwachen und ihnen noch das letzte Hemd klaut, statt diese Detektive dort einzusetzen, wo die wirklichen Sozialschmarotzer das Volk betrügen und wo es nicht um einige Millionen, sondern vermutlich um mehrere Milliarden geht.
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Es ist wieder weiss in der Schweiz ...🧐
Der April macht seinem Ruf wieder einmal alle Ehre. In der Schweiz sind in den letzten Wochen unterschiedlichste Wetterkapriolen zu beobachten. Heute Morgen waren verschiedene Ortschaften plötzlich eingeschneit – so zum Beispiel Bern.

Zuerst hat es andauernd geregnet, dann hatten wir plötzlich Sommertemperaturen, diesen wiederum folgten stürmische Windböen (der Böögg lässt grüssen) – und jetzt gibt's plötzlich wieder Schnee: Der April läuft wieder mal zur Höchstform auf.

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