Das Bundesgericht gab am Freitag bekannt, dass eine Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Obergerichts eingegangen ist. Aufgrund einer Fernseh-Reportage von SRF im August 2013 war das teure Sonder-Setting für den wiederholt straffällig gewordenen Jugendlichen zum öffentlichen Thema geworden. Die Kosten der Sonderbehandlung beliefen sich auf monatlich gut 29'000 Franken.
Ende August wurde der in der Fernsehsendung «Carlos» genannte junge Mann ins Gefängnis Limmattal gebracht, Ende November wurde er ins MZU verlegt. Die Einweisung begründeten Oberjugendanwaltschaft und Jugendanwaltschaft damals mit Sicherheitsüberlegungen.
Das Obergericht wies eine Beschwerde gegen die Verlegung nach Uitikon ab, stufte aber eine vorläufige geschlossene Unterbringung als problematisch ein, sofern sie länger als ein halbes Jahr dauert. Es wies deshalb die Parteien auf, «weiterhin nach einer raschen Lösung zu suchen». Die Jugendanwaltschaft müsse einen Platz in einer geeigneten erzieherisch-therapeutischen Einrichtung suchen, welche auch den Sicherheitsaspekten gerecht werde. Und an «Carlos» richtete das Gericht die Aufforderung, seinen Widerstand gegen die psychiatrische Begutachtung aufzugeben.
Laut Auskunft der Zürcher Justizdirektion wurde bislang keine andere Lösung für «Carlos» beschlossen. Man sei noch immer auf der Suche nach einer geeigneten Unterbringung, sagte Benjamin Tommer, Sprecher der Justizdirektion auf Anfrage. (sda)