Die Gattin eines Kosovaren, der in der Schweiz straffällig wurde, muss das Land zusammen mir ihrem Ehemann verlassen.
Die Frau hatte sich auf eine Sonderregelung für Migrantinnen in Problemsituationen berufen, doch das Bundesgericht hat es abgelehnt, diese Bestimmung auch auf Ehegatten anzuwenden, die in einer an sich noch intakten Ehe leben.
Die fragliche Regelung sei primär für gewaltbetroffene Migrantinnen bestimmt, die sich von ihrem Partner getrennt haben.