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So wollen Bund, Kantone und Gemeinden die Radikalisierung bekämpfen

So wollen Bund, Kantone und Gemeinden die Radikalisierung bekämpfen

04.12.2017, 10:0404.12.2017, 12:21
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Bund, Kantone und Gemeinden wollen gemeinsam gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus vorgehen. Am Montag haben Vertreterinnen und Vertreter der drei Staatsebenen einen nationalen Aktionsplan mit 26 Massnahmen präsentiert.

Justizministerin Simonetta Sommaruga hob die Bedeutung der Prävention hervor. «Wer Terrorismus verhindern will, darf nicht warten, bis er da ist. Er muss vorher ansetzen», sagte sie am Montag vor den Medien in Bern.

Bundesraetin Simonetta Sommaruga, links, im Gespraech mit Daniele Lenzo, rechts, Leiter Fachstelle Gewaltpraevention, bei ihrem Besuch in einer Schule in Zuerich anlaesslich des Nationalen Aktionsplan ...
Federführend: Bundesrätin Sommaruga.Bild: KEYSTONE

Der Aktionsplan ist Teil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung. Er soll innerhalb von fünf Jahren umgesetzt sein. Der Bundesrat hat ihn vergangene Woche zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Umsetzung mit einem Impulsprogramm zu fördern. Dafür stehen für fünf Jahre insgesamt 5 Millionen Franken zur Verfügung.

Die Hauptverantwortung tragen die Kantone, Gemeinden und Städte. Sommaruga sprach von einem «klassischen föderalistischen Gemeinschaftswerk». Der Aktionsplan ergänze Bestehendes und zeige auf, was zur Nachahmung empfohlen sei.

Mehr Fach- und Beratungsstellen

Das trifft zum Beispiel auf Fach- und Beratungsstellen zu. In mehreren Städten gibt es schon solche. Künftig soll jeder Kanton auf seiner Internetseite eine Fachstelle bekanntgeben, die eigene oder eine regionale. An diese können sich Behörden wenden, aber auch Angehörige von Personen, die sich radikalisieren.

Weiter soll jeder Kanton eine Behörde für die Betreuung radikalisierter Personen ausserhalb von Strafverfahren und Strafvollzug bezeichnen. Diese soll Reintegrationsmassnahmen anbieten.

Weiterbildung für Fachpersonen

Fachpersonen sollen sensibilisiert werden - Lehrerinnen und Lehrer, Sozial- und Jugendarbeiterinnen, Polizisten, aber auch Sporttrainer und Verantwortliche von Kultur- und Freizeitvereinen. Ihnen sollen Aus- und Weiterbildungen angeboten werden, damit sie die Zeichen einer Radikalisierung frühzeitig erkennen und entsprechend handeln.

Radikalisierung finde meist leise statt, deshalb brauche es Aufmerksamkeit, sagte der St. Galler Regierungsrat Martin Klöti, Präsident der kantonalen Sozialdirektorenkonferenz (SODK). Der Zürcher Stadtrat Richard Wolff stellte als Vertreter des Städteverbandes fest, die beste Prävention sei eine starke Gesellschaft, die nicht ausgrenze. Quartierarbeit gehöre damit ebenso zur Prävention wie Frühförderung mit Blick auf Chancengleichheit in der Schule.

«Gegennarrative» im Internet

Der Aktionsplan enthält auch Massnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung im Internet. Das Ziel: Personen, die im Internet gewaltextremistisches Propagandamaterial suchen oder darauf stossen, sollen andere Sichtweisen und Gegenargumente finden. Die «Gegennarrative» sollen Organisationen der Zivilgesellschaft verbreiten, in einer Pilotphase durch den Bund finanziert.

Für bereits radikalisierte Kinder und Jugendliche erarbeitet die zuständige Sektion der Schweizerischen Gesellschaft für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie einen Katalog mit Massnahmen für den Ausstieg.

Gesetzesänderungen in Arbeit

Der Aktionsplan wurde seit vergangenem Herbst unter der Leitung des Delegierten des Sicherheitsverbunds Schweiz von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeitet und am 24. November verabschiedet. Es handle sich um einen zentralen Pfeiler der Terrorismus-Strategie, sagte der Delegierte André Duvillard.

Der Sicherheitsverbund ist als Koordinationsstelle für den Wissens- und Erfahrungsaustausch zuständig. Er soll die Vernetzung unter den Akteuren aller Staatsebenen und Akteuren der Zivilgesellschaft fördern und Informationen für die Bevölkerung aufbereiten. Diese werden auf der Internetseite ch.ch aufgeschaltet.

Gesetz noch vor Jahresende

In Arbeit ist auch ein Gesetz über präventiv-polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Manche der Massnahmen im Aktionsplan setzen diese Gesetzesänderungen voraus. So ist der Aufbau eines Bedrohungsmanagements vorgesehen - für den Tessiner Staatsrat Norman Gobbi, der die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vertrat, die wichtigste Massnahme.

Durch enge Zusammenarbeit wollen die Behörden das Gefährdungspotenzial bei einzelnen Personen oder Gruppen frühzeitig erkennen können. Dazu sollen die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden personenbezogene Informationen austauschen, was auf der heutigen gesetzlichen Grundlage nicht möglich ist.

Der Bundesrat will das neue Gesetz laut Sommaruga noch vor Jahresende in die Vernehmlassung schicken. Strafrechtliche Instrumente hat er bereits in die Vernehmlassung geschickt. Um dem Terrorismus die Stirn zu bieten, brauche es eine Kombination von Massnahmen, sagte Sommaruga. «Alle sind gefordert.» (sda)

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