Zwei Mal war der Angeklagte im Sommer letzten Jahres wegen Besitz von Betäubungsmittel von der Polizei mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft worden – zu Unrecht, wie das Bezirksgericht Zürich nun befand.
Der Bezirksrichter folgte in seinem Urteil der Rechtsauslegung des Verteidigers, des Zürcher Jus-Studenten Till Eigenheer. Er konnte überzeugend darlegen, dass der Besitz von geringen Mengen Gras (unter zehn Gramm) unter Artikel 19b des Betäubungsmittel-Gesetzes BetmG fällt und somit nicht bestraft werden kann.
Damit wiederholt das Bezirksgericht sein Urteil von 2015. Damals hatte Eigenheer einen anderen Mandanten vertreten, der ebenfalls eine Busse wegen einer geringfügigen Menge erhalten hatte.
Das Stadtrichteramt wollte bereits damals in Berufung gehen, verpasste jedoch die Frist. Der Gemeinderat hatte daraufhin eine Klärung des Sachverhaltes gefordert. Die Politik hat das Stadtrichteramt also quasi beauftragt, in Berufung zu gehen. Damit würde der Fall vor dem Obergericht landen.
«Sollte das Obergericht das Urteil bestätigen, müsste die Praxis geändert werden», sagt Till Eigenheer zu watson. Die Polizei dürfte also nicht mehr ohne weiteres Ordnungsbussen an Kiffer verteilen.
In einem Punkt folgte das Bezirksgericht aber dem Stadtrichteramt. Eigenheer forderte, dass das eingezogene Gras seinem Mandanten ausgehändigt werden sollte. Laut dem Urteil wurde dieses aber zur Vernichtung freigegeben, da es der Begehung einer Straftat – dem Konsum – diene.
«Nun warte ich darauf, dass das Stadtrichteramt beim Obergericht Berufung einlegt. Dann würde endlich ein Grundsatzurteil gefällt», sagt Eigenheer. (leo)