Das kantonale Baudepartement hat laut der «Südostschweiz» einen Entscheid gefällt: Will man mehr als 80 Asylsuchende im Ammler Kurhaus Bergruh unterbringen, braucht es ein Baubewilligungsgesuch.
Damit verliert das Migrationsamt deutlich gegen den Gemeinderat in Amden.
Rückblende: Als die Baldegger Schwestern bekannt gaben, ihr Kurhaus Bergruh in Amden dem kantonalen Migrationsamt für ein Durchgangszentrum zu Verfügung zu stellen, war Feuer im Dach. Die Ammler akzeptierten das Vorhaben gar nicht, debattierten hitzig.
Schützenhilfe erhielten sie von keinem geringeren als dem Gemeinderat. Der gab bekannt, dass lediglich 80 Asylsuchende
in der Bergruh untergebracht
werden dürfen – andernfalls werde ein Baubewilligungsgesuch nötig.
Die Begründung: Sobald mehr
als 80 Betten in der Bergruh belegt
sind, liegen eine Zweckänderung und
eine Erweiterung des Benützerkreises
vor – das ist bewilligungspflichtig.
Dagegen rekurrierte das Migrationsamt nun erfolglos. Ob das Migrationsamt den Entscheid
anfechten wird, sei zurzeit
noch offen. (rwy)
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