Die Thurgauer sagten an der Urne nein zum Agro
Food Innovation Park (Afip). Dabei bleibt es nicht. Das Projekt hat ein rechtliches Nachspiel für den Kanton Thurgau, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt. Zumindest indirekt.
Im Dezember 2015 bewilligte der Grosse Rat einen Kredit
von 2.55 Millionen Franken für
eine dreijährige Pilotphase des
Afip. Ein Thurgauer
Bürger reichte dagegen Beschwerde beim Bundesgericht
ein. Der Beschwerdeführer wollte damals in der Öffentlichkeit anonym bleiben.
Doch in den Unterlagen, die die Grossräte sowie die Medien erhielten, waren seine Angaben für alle ersichtlich. In der Folge reichte der Mann Strafanzeige gegen die
Staatskanzlei wegen Verletzung
des Amtsgeheimnisses ein. (rwy)
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