Das Feintuning der Abzocker-Initiative ist in vollem Gang. Sie hat bereits auf Anfang Jahr erste Anpassungen bei den Statuten von börsenkotierten Unternehmen nötig gemacht. Dazu zählt unter anderem die Genehmigung der jährlichen Vergütung für den Verwaltungsrat und für die Geschäftsleitung. Noch bis am 1. Januar 2016 haben die Unternehmen Zeit, alle Teile der «Verordnung gegen übermässige Vergütung bei börsenkotierten Akitengesellschaften», kurz VegüV, umzusetzen.
Bis dato haben laut einer Studie des Aktionärsdienstleisters zRating von 150 geprüften Unternehmen 65 Prozent ihre Statuten angepasst. Der Rest wird dies spätestens bei der nächsten Generalversammlung traktandieren müssen. Aus juristischer Sicht befinden sich die Schweizer Unternehmen in einer Übergangsphase. Noch haben die Firmen Zeit für Experimente.
Die Hauptprobe sei geglückt, konstatiert Gregor Greber, CEO von zRating, anlässlich der Präsentation der Studie. «Die Vergütungsmodelle sind verständlicher und transparenter geworden und bei einigen gewichtigen Unternehmen sind die Spitzenlöhne nun etwas tiefer.» Der Aktionär wisse heute besser Bescheid darüber, welchen Wein ihm das Unternehmen einschenke. Greber betont, dass die Lohnspirale der letzten Jahre insbesondere bei den SMI-Werten gebremst wurde. «Vergütungen von über zehn Millionen Franken gehören der Vergangenheit an.»
Insgesamt ortet Greber bei den Vergütungen mehrere Verbesserungen, etwa die erhöhte Berechenbarkeit für den Aktionär sowie die Transparenz. zRating kommt zum Schluss:
Die Statuten von rund einem Drittel der Unternehmen sehen auch Obergrenzen (relativ oder absolut) vor. Hingegen gewähren mehr als zehn Prozent der Gesellschaften ihren Managern immer noch exotische Vergütungskomponenten wie etwa die Bezahlung von Ausbildung der Kinder und Steuerberatung (ABB), Mitgliedergebühren, Wohngeld, Umzug und Bildung (Adecco) oder auch einfach Schulgeld (Lonza). Diese Komponenten seien zu hinterfragen.
Die schlechte Nachricht: 39 Prozent der untersuchten Unternehmen schränken die Aktionärsrechte immer noch ein. Zudem kritisiert Greber die Zeitspanne zwischen der Generalversammlung, der Publikation des Geschäftsberichts und der Frist zur Einreichung der Traktanden. Die Traktandierungsfrist ist bei 106 Gesellschaften noch vor der Publikation des Geschäftsberichts abgelaufen.
Die durchschnittliche Vergütung eines exekutiven Verwaltungsratspräsidenten beträgt
Die durchschnittliche Vergütung eines nichtexekutiven Verwaltungsratspräsidenten beträgt
Die durchschnittliche Vergütung des gesamten Verwaltungsratsgremiums beträgt
Die durchschnittliche Vergütung eines CEO beträgt
Die durchschnittliche Vergütung des gesamten Geschäftsleitungsgremiums beträgt
Die durchschnittliche Vergütung eines exekutiven Verwaltungsratspräsidenten beträgt
Die durchschnittliche Vergütung eines nichtexekutiven Verwaltungsratspräsidenten beträgt
Die durchschnittliche Vergütung des gesamten Verwaltungsratsgremiums beträgt
Die durchschnittliche Vergütung eines CEO beträgt
Die durchschnittliche Vergütung des gesamten Geschäftsleitungsgremiums beträgt