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«Die Schweiz muss den Druck der USA ignorieren»

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Bild: KEYSTONE
Interview mit Peter V. Kunz zur Credit Suisse

«Die Schweiz muss den Druck der USA ignorieren»

Der Berner Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz rät der Schweiz im Steuerstreit mit den USA zu Gelassenheit. Die mögliche Klage gegen die Credit Suisse werde aufgebauscht.
07.05.2014, 08:1707.05.2014, 08:42
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Die «Lex USA» hätte es den Banken ermöglicht, der US-Justiz Kundendaten zu liefern. Der Nationalrat hat sie 2013 versenkt. War dies angesichts des Drucks auf die Credit Suisse ein Fehler? 
Peter V. Kunz: 
Ich war einer der wenigen Befürworter der Lex USA in der Schweiz. Für die Credit Suisse aber wäre sie nicht in Frage gekommen. Die Lex USA galt nur für jene der rund 300 Schweizer Banken, die sich nicht bereits auf dem Radar der USA befanden. Sie hätte der CS nichts genützt, das Nein war keine verpasste Chance.

Warum?
Die Amerikaner waren nicht bereit, die CS und andere Banken der Kategorie 1 wie die Zürcher Kantonalbank oder Julius Bär in das Gesetz zu integrieren. Für die CS musste eine eigene Lösung gefunden werden. Sie war immer ein Sonderfall.

Der 49-jährige Peter V. Kunz ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern.
Der 49-jährige Peter V. Kunz ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern.Bild: François Gribi

Die Amerikaner verlangen aber, dass die CS die Namen ihrer steuerflüchtigen US-Kunden herausgibt. Wie soll dies sonst geschehen?
Die Lieferung der Kundendaten kann nur auf dem ordentlichen Weg via Amtshilfe erfolgen. Es ist die einzige juristisch korrekte Möglichkeit. Konkret über das neue Doppelbesteuerungsabkommen. Die Amerikaner müssten es endlich ratifizieren. 

«Eine Klage wäre schlimm und unangenehm, trotzdem steht Notrecht nicht zur Diskussion.»
Peter V. Kunz

Es wird derzeit viel über Notrecht spekuliert. Auf diesem Weg lieferte der Bundesrat 2009 die Namen der UBS-Kunden.
Diese Lieferung erfolgte in einem Grenzbereich. In der heutigen Phase wäre Notrecht schlicht illegal. Die Mutmassungen in den Medien sind interessant, aber es kommt juristisch nicht in Frage. Selbst wenn die CS in dieser Sache beim Bundesrat vorstellig wurde: Er kann es nicht tun.

Unter welchen Bedingungen könnte der Bundesrat zu Notrecht greifen?
Es gibt dafür zwei Voraussetzungen: Entweder liegt eine unvorhersehbare Situation vor oder ein Super-GAU für die Volkswirtschaft. Beides ist eindeutig nicht gegeben. Die Credit Suisse steckt seit zwei bis drei Jahren in diesem Schlamassel. Und für den Fall einer Klage in den USA haben die Bank und die Politik Notfallpläne erstellt. Eine Klage wäre schlimm und unangenehm, trotzdem steht Notrecht nicht zur Diskussion.

«Rund 15'000 Arbeitsplätze in den USA hängen von der Credit Suisse ab.» 
Peter V. Kunz

Was soll die Schweiz dann tun? 
Man muss den Druck der USA ignorieren. Die Sache wird aufgebauscht. Beim Senatshearing vom 26. Februar mussten nicht die Vertreter der CS am meisten Kritik einstecken, sondern jene des Justizministeriums. Es steht unter hohem innenpolitischen Druck und will deshalb Stärke zeigen. Dabei sind die Amerikaner selbst nicht an einer Anklage gegen eine systemrelevante Bank interessiert. Rund 15'000 Arbeitsplätze in den USA hängen von der Credit Suisse ab. Mit dem Getöse soll der Preis hinaufgetrieben werden.

Der Bundesrat soll also ruhig bleiben.
Natürlich horcht man auf, wenn eine Bundesrätin in die USA fliegt und sich mit dem Justizminister trifft. Sie wollte sicher nicht nur mit ihm Kaffee trinken, so gut ist der Kaffee dort bekanntlich nicht. Trotzdem, es braucht eine gewisse Gelassenheit, anders als bei der UBS vor fünf Jahren. Damals fiel die Schweiz auf einen Bluff herein.

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