Der Nationalrat hat am Dienstag den Bundesrat mit einer gesetzlichen Regelung der Netzneutralität beauftragt. Bei der Netzneutralität geht es unteranderem darum, dass im Internetverkehr keine Dienste bevorzugt oder benachteiligt werden. Heute gibt es dazu keine Regelungen. Internetanbieter können bestimmte Dienstleistungen im Internetverkehr beschleunigen.
Dies soll in der geplanten Teilrevision des Fernmeldegesetzes geändert werden. Bundesrätin Leuthard warnte vergebens vor einer Knacknuss, über der man sich auch im Ausland die Köpfe zerbreche. Sie verwies dabei auf das weitherum herrschende Rätselraten, wie die Netzneutralität zu regeln sei. In den USA seien bereits zwei Anläufe der Regulierungsbehörde gescheitert.
Balthasar Glättli (Grüne/ZH) hingegen bezeichnete die Netzneutralität als eine Grundbedingung für das Internet. Sie allein schliesse eine Beeinflussung durch den Provider aus und sichere die Informationsfreiheit.
FDP, CVP und BDP gegen #Netzneutralität – SP, SVP, Grüne, GLP dafür http://t.co/JKXBR85F31
— Piratenpartei CH (@ppsde) 17. Juni 2014
Der Bundesrat sei an einem Bericht zum Fernmeldemarkt und hoffe, dort Überlegungen einfliessen zu lassen. Diese Haltung sei angemessen, denn es gebe wenige Verstösse gegen die Netzneutralität. Der Nationalrat hatte dafür kein Gehör und hiess Glättlis Motion mit 111 zu 61 Stimmen gut. Der Vorstoss geht an den Ständerat. (pma/sda)