Wirtschaft
FIFA

Der nächste ist dran: Schweiz liefert FIFA-Funktionär an die USA aus

Der nächste ist dran: Schweiz liefert FIFA-Funktionär an die USA aus

09.10.2015, 14:1409.10.2015, 16:02
Mehr «Wirtschaft»

Das Bundesamt für Justiz hat am Freitag die Auslieferung von Costas Takkas an die USA bewilligt. Takkas soll Bestechungsgelder für Vermarktungsrechte von WM-Qualifikationsspielen verlangt und angenommen haben zugunsten des CONCAF-Präsidenten.

Der Brite war Generalsekretär des Fussballverbands der Caymaninseln und Attaché des Präsidenten des Nord- und Zentralamerikanischen sowie des Karibischen Fussballverbands (CONCAF).

Konkret soll er beim Verkauf von Marketingrechten für die Qualifikationsspiele vor den Fussballweltmeisterschaften 2018 und 2022 in Katar und Russland an eine US-Sportvermarkterin Bestechungsgelder in Millionenhöhe gefordert und angenommen haben. Die Gelder waren laut den Vorwürfen für den CONCAF-Präsidenten Jeffrey Webb bestimmt.

Das Bundesamt für Justiz kam zum Schluss, dass alle Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind, wie es am Freitag mitteilte. Die beiderseitige Strafbarkeit der mutmasslichen Delikte sei gegeben.

Mit der Annahme von Bestechungsgeldern habe Takkas den Wettbewerb bei den Marketingrechten im Zusammenhang mit den WM-Qualifikationsspielen verfälscht. Das sei gemäss dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Schweiz strafbar.

Die Kandidaten für die FIFA-Präsidentenwahl 2015

1 / 6
Die Kandidaten für die FIFA-Präsidentenwahl 2015
Joseph «Sepp» Blatter: Der 79-jährige Schweizer ist seit 1998 Präsident der FIFA. Seit 1975 ist er beim Weltverband, von 1981 bis 1998 war er als FIFA-Generalsekretär tätig. Trotz einem Rücktrittsversprechen bei der letzten Wahl will er an der Spitze bleiben und eine Periode der Erneuerung einläuten.
quelle: x00493 / arnd wiegmann
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Takkas war am 27. Mai zusammen mit sechs weiteren FIFA-Funktionären in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft genommen worden. Die Verhaftungen erfolgten aufgrund eines US-Auslieferungsersuchens.

Der Auslieferungsentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Takkas kann innert dreissig Tagen beim Bundesstrafgericht Rekurs einreichen. Dieser muss innert fünf Tagen beim Bundesamt für Justiz angemeldet werden.

Der Entscheid des Bundesstrafgericht seinerseits kann in besonderen Fällen - namentlich schweren Mängeln des Strafverfahrens im Ausland - ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda/meg)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Warum so politisch? Wir müssen ändern, wie wir über 4-Tage-Wochen und Co. reden
Reden wir in der Schweiz über New Work, also neue Formen des Arbeitens, wird die Diskussion sofort politisch. Dabei sollten wir die Wissenschaft einfach in Ruhe dazu forschen und die Unternehmen ihre Wege finden lassen.

Ich stelle mir gerade vor, wie ich vor 50 Jahren meinen Job erledigt hätte. Alleine für diesen Artikel hätte ich mich in ein Archiv begeben müssen. Dann hätte ich mir Notizen gemacht, wäre zurück an meinen Arbeitsplatz und hätte in meine Schreibmaschine getippt. Wäre ein Tippfehler aufgetaucht, wovon ich schwer ausgehe, hätte ich das Blatt entfernen, den Fehler mit Tipp-Ex überstreichen und das Papier wieder einsetzen müssen. (So zumindest stellt man sich das als Gen Y vor.)

Zur Story