Wer Waren bei ausländischen Online-Händlern bestellt, muss mit unerwarteten Zusatzkosten rechnen. Sind die Lieferkosten nicht aussen auf dem Paket ersichtlich, kann die Post vom Empfänger eine Portopauschale verlangen.
Dies berichtet die «NZZ am Sonntag» in ihrer aktuellen Ausgabe. Sind die Lieferkosten von im Ausland bestellten Waren nicht aussen auf dem Paket ersichtlich, könne die Post eine Pauschale für das Porto verrechnen, was dazu führen kann, dass die Freigrenze eines Warenwerts von 62.50 Franken überschritten wird.
Die Zeitung rechnet vor: Eine Frau bestellt bei einem Onlinehändler in Grossbritannien Kosmetik für 56 Fanken. Die Rechnung beträgt weniger als die Freigrenze von 62.50 Franken, also sollte die Sendung für die Frau mehrwertsteuerfrei sein.
Weil die Pöstler aussen auf dem Paket aber keine Angaben zum Porto fanden, verlangen sie eine Pauschale von 13 Franken für Porto – womit der Warenwert die Freigrenze plötzlich übersteigt. Nun muss die Frau neben der Mehrwertsteuer auch noch eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Bevor sie ihr bestelltes Paket entgegen nehmen darf, muss sie am Schalter satte 25 Franken zahlen.
Die Praxis wirkt willkürlich und sorgt bei den Kunden für Verärgerung. Bei der Post verweist man auf die «Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Importverzollung». Der Preisüberwacher bezeichnet die Pauschalen als «stossend», da sie von den Konsumenten nicht umgangen werden können.
Oliver Flüeler, Mediensprecher bei der Post, erklärt die Praxis gegenüber der «NZZ am Sonntag» so: «Dies hat nichts mit Willkür der Post oder dem Wunsch nach Mehreinnahmen zu tun, sondern lediglich mit der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Importverzollung». Die Post müsse die Mehrwertsteuer erheben und eintreiben.
Unglücklich sei dies laut der Zeitung insofern, als der Empfänger keinen Einfluss darauf habe, wie Händler im Ausland Pakete deklarieren und ob sie das Porto auf der Verpackung aufdrucken oder bloss im Lieferschein im Innern nennen. Fehle aber der Aufdruck, belaste die Post die von ihr angenommenen Portokosten in Form einer Pauschale. Diese sei abgestuft nach Region. Je weiter das Paket reise, desto höher sei sie. Daher seien diese Sonderkosten für Konsumenten weder planbar noch transparent. (luk) (aargauerzeitung.ch)