Jedes Jahr importiert die Schweiz tausende Tonnen Minengold. Gemäss einem aktuellen Report der Erklärung von Bern soll ein Grossteil davon aus dem westafrikanischen Burkina Faso stammen, wo es von zehntausenden Kindern geschürft werden soll. Hauptabnehmer ist laut der NGO eine Raffinerie im Tessin.
Jedes Jahr gelangen mehrere Tonnen Gold aus Togo in die Schweiz – dabei wird in dem westafrikanischen Land gar kein Gold abgebaut. Die Erklärung von Bern (EvB) hat in einem am Donnerstag veröffentlichen Report die Herkunftswege des Rohstoffs nachgezeichnet:
Recherchen vor Ort ergaben, dass ein Grossteil des Goldes aus «handwerklich betriebenen Minen» im westafrikanischen Burkina Faso stamme. 30 bis 50 Prozent der dortigen Mitarbeiter sind gemäss EvB noch minderjährig. Das Edelmetall werde «unter prekärsten Bedingungen» gefördert und anschliessend über Schmuggler in das benachbarte Togo gebracht.
Dort soll laut der NGO ein libanesischer Familienkonzern das Gold aufkaufen, der es wiederum an eine Tochtergesellschaft in Genf liefert.
Von dort gelange die Fracht zur grössten Schweizer Raffinerie, der Valcambi SA – sie liegt unweit der italienischen Grenze in Balerna TI. Fast 1000 Tonnen Rohgold sollen dort im letzten Jahr verarbeitet worden sein.
Das Unternehmen werde die Vorwürfe «analysieren», sagte der Generaldirektor der Valcambi SA am Mittwochabend gegenüber der Online- Ausgabe der Westschweizer Tageszeitung «Tribune de Genève». Er bedauerte zugleich, dass die Erklärung von Bern dem Unternehmen keine Beweise für die Vorwürfe vorgelegt hätte. Man bereite derzeit eine weitere Stellungnahme zu den Anschuldigungen vor, sagte eine Sprecherin der Valcambi SA am Donnerstag auf Anfrage.
Laut einem Bericht der SRF-Sendung «Rundschau» vom Mittwochabend haben Schweizer Firmen eine freiwillige Selbsterklärung unterschrieben, die Lieferkette des Goldes genau zu überprüfen. Eine staatliche Überwachungsinstanz gibt es dagegen nicht.
Die Einrichtung einer solchen «Aufsichtsbehörde analog der Finma» hatte der SP-Nationalrat Cédric Wermuth (AG) im vergangenen Herbst in einem Postulat gefordert. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung, weil bereits «umfangreiche Arbeiten» zur Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und zur Erhöhung der Transparenz begonnen worden seien und deshalb eine «spezifische Aufsichtsbehörde» nicht nötig sei. (whr/sda)