Wirtschaft
Schweiz

Ihr Nachfolger verdiente 70 Prozent mehr – doch Klagen sind zermürbend

Das Beispiel dieser Frau zeigt, dass die Schweiz von Lohngleichheit noch weit entfernt ist

Sie ist Akademikerin, gehörte zum obersten Kader – und verdiente 70 Prozent weniger als ihr Nachfolger. Die Lohngleichheit auf juristischem Weg einzufordern, ist aber schwierig.
18.01.2018, 09:2925.05.2018, 10:36
Doris Kleck / Nordwestschweiz
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«Dass es auch mich so treffen könnte, hätte ich nicht für möglich gehalten und vor allem nicht in diesem krassen Ausmass.» Die Aussage stammt von einer Frau, Akademikerin. Sie gehörte zum obersten Kader einer bekannten Dienstleistungsfirma. Sie möchte anonym bleiben. Nennen wir sie Elvira S.

S. hatte herausgefunden, dass ihr Nachfolger 70 Prozent mehr verdiente als sie. Sie habe dem Anforderungsprofil schon bei Stellenantritt punkto Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung entsprochen. Anders ihr Nachfolger: «Seine Qualifikationen entsprachen in den meisten Belangen nicht dem Anforderungsprofil», sagt Elvira S.

Die grösste Hürde für Lohnklagen ist meist die Beweisführung. Schweizer reden nicht gerne über ihre Löhne. S. hatte einen Vorteil. Sie bemerkte den höheren Lohn ihres Nachfolgers, weil sie Zugang zu den Akten hatte. Sie sammelte weitere Informationen, liess bei ihrem Anwalt eine Abklärung machen, ob das Gleichstellungsgesetz angewendet werden könne, sprach mit Fachpersonen und studierte die einschlägige Literatur:

«Nachdem mir das Ausmass der Lohndifferenz voll bewusst wurde, war für mich klar, dass ich das nicht einfach hinnehmen konnte und durfte.»

Elvira S. wartete mit rechtlichen Schritten, bis sie die Firma verlassen hatte. «Wegen der Angst vor Rachemassnahmen wehren sich die meisten Frauen erst, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist», sagt Andrea Gisler. Sie ist Anwältin und Präsidentin der Frauenzentrale Zürich. Zwar gibt es im Gleichstellungsgesetz einen speziellen Kündigungsschutz für Frauen, die sich gegen eine Diskriminierung wehren. Dieser dauert sechs Monate bis nach Abschluss des Verfahrens. Eine Analyse vom letzten Juni zeigt aber, dass bei der Urteilsverkündung 84 Prozent der Arbeitsverhältnisse aufgelöst sind.

76.3 Prozent der Klagen wegen Lohndiskriminierung gehen zugunsten der Firmen aus. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse der Rechtsprechung zum Gleichstellungsgesetz. Der Arbeitgeberverband leitet daraus ab, dass Lohndiskriminierung nicht verbreitet ist.
Die Autoren kommen in der Analyse jedoch zu einem anderen Schluss. Sie bemängeln, dass das Gleichstellungsgesetz bei Gerichten und Anwälten zu wenig bekannt ist. Deshalb werde oft aufgrund des Obligationenrechtes und nicht aufgrund des Gleichstellungsgesetzes prozessiert, sagt Anwältin Andrea Gisler.
Letzteres sieht für die Klagenden eine Beweislasterleichterung vor: Die Lohndiskriminierung muss «glaubhaft» gemacht, aber nicht bewiesen werden.

Aufwendig und zermürbend

Gemäss Bundesrat sind sieben Prozent der Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau nicht erklärbar. Er will deshalb, dass Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern alle vier Jahre Lohnanalysen durchführen. Sanktionen sind keine vorgesehen.

«Klagen sind enorm aufwendig, zermürbend, und sie dauern lange.»

Die Vorschläge sind umstritten. Am Freitag befasst sich die vorberatende Kommission des Ständerates damit. Gegen die Gesetzesänderung wehrt sich der Arbeitgeberverband. Er bestreitet, dass es sich bei diesen sieben Prozent um Diskriminierung handelt: «Die Lohnunterschiede bestehen vereinfacht gesagt nicht zwischen Männern und Frauen, sondern zwischen Männern und Müttern wegen deren Erwerbsunterbrüchen. Von einer systematischen Diskriminierung kann keine Rede sein», sagt Kommunikationschef Fredy Greuter. In Einzelfällen könne man die Gerichte anrufen: «Der Schutz der Arbeitnehmenden vor Lohndiskriminierung ist gewährleistet.»

Für Regula Bühlmann, beim Gewerkschaftsbund verantwortlich für das Dossier, ist diese Aussage ein Hohn: «Klagen sind enorm aufwendig, zermürbend, und sie dauern lange.» Sie seien zudem ein Risiko für die berufliche Karriere. Das bestätigt Andrea Gisler: «Frauen in Führungspositionen exponieren sich nicht gerne. Denn man kennt sich innerhalb der Branchen und will sich die Zukunft nicht verbauen.»

Angst vor dem Imageschaden

Elvira S. gelangte vor die Schlichtungsstelle und bekam 15 Prozent der geforderten Summe zugesprochen. Dennoch nennt sie das Verfahren eine Enttäuschung. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle seien überfordert gewesen. Zudem seien sie bei der Begründung des Vergleichsvorschlages selbst in die unbewusste Diskriminierungsfalle getreten, was sie erschüttert habe.

Weitere aussergerichtliche Gespräche mit dem ehemaligen Arbeitgeber blieben erfolglos. Erst, als S. eine Klagebewilligung eingeholt hatte, bewegte sich die Firma und war zu einer substanziellen Nachzahlung bereit. Die Vermutung: Das Unternehmen wollte einen öffentlichen Gerichtsprozess aus Imagegründen vermeiden. S. stimmte dem Kompromiss ebenfalls zu.

frau büro
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Wie das Gleichstellungsgesetz durchgesetzt werden kann, ist heftig umstritten.Bild: shutterstock.com

Doch weshalb kommt es zu Diskriminierung? Fordern Frauen zu wenig Lohn, zahlen Firmen absichtlich zu wenig oder fehlt ihnen das Bewusstsein? «Es ist von allem ein wenig: Es ist ein gesellschaftliches Problem», sagt Elvira S. Umso wichtiger sei es, dass das Thema immer wieder auf den Tisch komme.

Lohnverhandlungen muss S. keine mehr führen: Sie hat sich selbstständig gemacht.

(aargauerzeitung.ch)

Lohngleichheit zwischen Mann und Frau – Fehlanzeige!

Video: srf
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113 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Holiduli
18.01.2018 09:38registriert Oktober 2015
Wäre interessant zu untersuchen, wie (un)üblich eine 70%ige Lohnsteigerung zwischen Nachfolgern ist. Kommt das eventuell auch zwischen Männern so vor?
Ich will das Thema damit wirklich nicht herunterspielen, doch eine sorgfältige Analyse ist wichtig.
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Ökonometriker
18.01.2018 09:46registriert Januar 2017
Und woher weiss sie, dass der Unterschied auf Grund ihres Geschlechts ist?
Leider gibt es in der Privatwirtschaft viele Leute, die sich unter ihrem Wert verkaufen. Und wahrscheinlich auch eben so viele, die sich über ihrem Wert verkaufen. Das korrekte Erfassen der Leistungsfähigkeit eines Angestellten ist ein Problem, das über die Dimension des Geschlechts hinausgeht.
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Uf em Berg
18.01.2018 12:02registriert Juli 2017
Es ist tatsächlich fast nicht möglich zu beweisen worauf ein Lohnunterschied basiert. Ich (w) habe auch fast 50% mehr Lohn als meine Vorgängerin trotz gleichwertiger Ausbildung. Ich konnte jedoch mehr Erfahrung und ein besseres Netzwerk bieten und habe wahrscheinlich besser verhandelt als sie. Solche Unterschiede gibt es also auch zwischen Frauen. Wir Frauen können nicht immer alles auf Geschlechterdiskriminierung schieben. Man ist auch selbst verantwortlich, die eigenen Forderungen durchzusetzen.
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