Wirtschaft
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Abbrenn-Verbote: Umsatz mit Feuerwerk bei Migros bricht um die Hälfte ein

Auslage in einem Feuerwerkladen in Langnau am Albis.
Auslage in einem Feuerwerkladen in Langnau am Albis.Bild: KEYSTONE

Abbrenn-Verbote: Umsatz mit Feuerwerk bei Migros bricht um die Hälfte ein

Die wegen grosser Hitze und Trockenheit regional verhängten Feuerwerksverbote sind zu spät aufgehoben worden. Das spürten die Grossverteiler bei den Umsätzen. 
03.08.2015, 19:3903.08.2015, 19:54
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Wallis, Waad, Jura, Tessin und weite Teile des Kantons Bern hatten wegen der anhaltenden Hitze vor dem 1. August das Abbrennen von Feuerwerk durch Private komplett verboten. Auflagen für den Gebrauch von Feuerwerk gab es im Aargau, in Solothurn, den beiden Basel, Graubünden, Glarus und Jura. So mussten Feuerwerk-Fans beispielsweise 200 Meter oder mehr Abstand zu Waldzonen einhalten.

Obwohl die Verbote teils in letzter Minute wegen einsetzenden Regens wieder aufgehoben worden sind, hat die Unsicherheit bei den Feuerwerk-Fans den Grossverteilern und Fachgeschäften die 1.-August-Umsätze verhagelt. 

Besonders krasse Einbussen hatte die Migros zu verzeichnen, die in Gebieten mit Feuerwerksverbot auf den Verkauf von Feuerwerk verzichtete oder die Verkaufsstände erst nach Lockerung oder Aufhebung der Verbote öffnete. 

Mehrere hunderttausend Franken Umsatz entgangen

Die Genossenschaften Luzern, Waadt, Neuenburg/Fribourg und Wallis haben gar nicht verkauft. Die Genossenschaft Migros Basel war aufgrund des Verbotes im Kanton Jura betroffen und auch andere Genossenschaften hatten regionale Einschränkungen. «Darum hat sich der Umsatz gegenüber letztem Jahr halbiert», sagt Christine Gaillet, Sprecherin des Migros-Genossenschafts-Bundes. 

Laut Gaillet sind der Migros Wallis einige hunderttausend Franken Umsatz und Migros Neuchâtel/Fribourg rund 80 000 Franken Umsatz entgangen. Für die übrigen Teil-Genossenschaften macht der Genossenschafts-Bund keine Angaben zu den Umsatzverlusten. 

Coop: «Verbote bemerkbar»

Auch Coop gibt an, dass die Verbote das Geschäft beeinträchtigt haben. «Die Abbrennverbote haben sich beim Verkauf von Feuerwerk bemerkbar gemacht», sagt Coop-Sprecher Ramón Gander ohne eine Grössenordnung zu nennen. Das gesparte Geld hätten die Kunden aber vermehrt in erlaubte 1.-August-Artikel wie Lampions und Schweizerkreuz-Fähnlein investiert. 

Feuerwerk-Händler hatten die Abbrennverbote im Vorfeld des 1. August massiv kritisiert. Diese seien unverhältnismässig und schädigten die Branche, die 60 Prozent des Jahresumsatzes mit dem 1. August macht, unnötig. (thi)

2.-August-Feuerwerk in Bern

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2.-August-Feuerwerk in Bern
Feuerwerk ueber dem Berner Muenster, am Sonntag, 2. August 2015 in Bern. Das traditionelle 1. August-Feuerwerk wurde wegen schlechter Sicht auf den 2. August verschoben. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
quelle: keystone / peter klaunzer
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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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maese38
03.08.2015 20:14registriert Februar 2014
Jesses Gott die arme. Mues i ig itz bedure ha? (Anmerkung der Redaktion: Nein, musst du nicht. Aber deine Kommentare zukünftig in Standarddeutsch verfassen ;) Dankegruss!)
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iceman999
03.08.2015 20:47registriert Mai 2015
Wer mit Feuerwerk sein Geld verdient, egal ob Teil- oder Gesamtumsatz, und keine Rückstellungen für solche Situationen macht, handelt blauäugig und grob fahrlässig. Einfach selber schuld.
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chrisdea
03.08.2015 20:17registriert November 2014
Gut, von mir aus kann man das beibehalten, an Neujahr ebenso. Die Umwelt würde es dankbar zur Kenntnis nehmen...
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