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Das doppelte Spiel der UBS bei unversteuerten deutschen Geldern

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Grossbank auf Zickzackkurs

Das doppelte Spiel der UBS bei unversteuerten deutschen Geldern

21.10.2014, 11:3121.10.2014, 11:51
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Bei der Grossbank UBS liegen definitiv keine unversteuerten deutschen Gelder mehr – das ist die gute Nachricht. Doch bis dahin war es ein langer, nicht immer geradliniger Weg. Das zeigt eine interne E-Mail der UBS, die dem «Handelsblatt» vorliegt. Die Bank witterte offenbar im Steuerabkommen, das Ende 2012 im deutschen Bundesrat scheiterte, eine Geschäftschance. Unter bestimmten Bedingungen sei die UBS damals, 2011, bereit gewesen, unversteuerte Gelder anzunehmen – obwohl die Bank das offiziell seit 2009 nicht mehr tut. 

UBS-Chef Sergio Ermotti: «Schon seit 2009 fundieren unsere Geschäfte auf einer neuen Basis – auch in Deutschland.»
UBS-Chef Sergio Ermotti: «Schon seit 2009 fundieren unsere Geschäfte auf einer neuen Basis – auch in Deutschland.»Bild: keystone

Die interne Mail stammt vom 20. Oktober 2011. Das Schreiben wurde rund einen Monat nach Unterzeichnung des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland versandt. «Ausnahmeregelung für Germany International bei Domizilbesuchen und Neueröffnungen», heisst es laut «Handelsblatt» in der Betreffzeile, die ein Mitarbeiter aus dem Stab des damaligen Deutschland-Desk-Leiters Urs Zeltner an alle Teamleiter und Berater verschickt hatte.

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Einschränkungen aufgehoben

Beim Punkt «Eröffnung von neuen Kundenbeziehungen» heisst es: 

«Grundsätzlich bleibt die Weisung bestehen, wonach keine neuen Kundenbeziehungen eröffnet werden dürfen, wenn bekannt ist, dass das entsprechende Vermögen nicht versteuert ist.» Und dann:«Diese Einschränkung wird für Germany International für in Deutschland domizilierte Kunden aufgehoben, wenn folgende Bedingungen [...] erfüllt sind.»

Die Bedingungen sind laut «Handelsblatt», dass die neu angeworbenen Schwarzgelder von anderen Schweizer Banken stammen und der Kunde zu erkennen gibt, dass «die Vermögenswerte regularisiert werden». Mit anderen Worten: In Erwartung der Steuerbereinigung schickte die UBS ihre Mannschaft los, um noch schnell unversteuerte Gelder von anderen Banken zur UBS zu holen.

Die Strategie der UBS ist vor allem dem Zeitpunkt geschuldet: Von der Bereinigung durch das Steuerabkommen profitierten nur Gelder, die bereits bis Ende 2010 in der Schweiz lagen. Dies war im Vertrag zwischen der Schweiz und Deutschland explizit so geregelt. Damit sollte verhindert werden, dass Kunden ihre unversteuerten Gelder aus aller Welt in die Schweiz transferierten, um sie zu legalisieren. 

«Kein steuerunehrlicher Kunde kann bei uns ein Konto eröffnen», sagte UBS-Chefjurist Markus Diethelm (links) vor dem Finanzausschuss des deutschen Bundestags, als er Ende September 2012 bei einer Expe ...
«Kein steuerunehrlicher Kunde kann bei uns ein Konto eröffnen», sagte UBS-Chefjurist Markus Diethelm (links) vor dem Finanzausschuss des deutschen Bundestags, als er Ende September 2012 bei einer Expertenanhörung um die Annahme des Steuerabkommens warb. Bild: KEYSTONE

Kursänderung nach 2012

Die ganze Sache war aber einigen Kundenberatern der UBS wohl nicht ganz geheuer. Sie sorgten sich laut Handelsblatt, dass sie sich damit der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldigen machen könnten. Diese Aquisepolitik im Fahrwasser des Abgeltungs-Abkommens war denn auch nicht ohne Risiken. Denn als die UBS die Anweisungen verschickte, war das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland lediglich unterschrieben, aber nicht in Kraft. Schliesslich scheiterte der Vertrag Ende 2012.

Danach änderte die UBS den Kurs und verlangte von deutschen Kunden den Steuernachweis – den laut der Bank nun alle vorgelegt haben. Dazu gab die Bank dem «Handelsblatt» zu Protokoll: «UBS hat alle möglichen Schritte unternommen, um rechtliche Altfälle aus der Vergangenheit in Deutschland zu bereinigen. Zuletzt wurde im Juli das Verfahren der Staatsanwaltschaft Bochum bezüglich grenzüberschreitender Steuerangelegenheiten mit einer Einigung beigelegt.» Zudem hätten heute alle verbleibenden deutschen Kunden den Nachweis über die steuerliche Offenlegung erbracht. (sza)

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