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Nicht aussagekräftig genug: Haaranalyse überführt Kiffer nicht zweifelsfrei

Falsche Rückschlüsse: THC-Abbauprodukte können auch auf andere Personen übertragen werden. 
Falsche Rückschlüsse: THC-Abbauprodukte können auch auf andere Personen übertragen werden. 
Bild: KEYSTONE

Nicht aussagekräftig genug: Haaranalyse überführt Kiffer nicht zweifelsfrei

13.10.2015, 10:3213.10.2015, 11:55
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Die Haaranalyse ist bei Verdacht auf Cannabiskonsum nicht so aussagekräftig wie angenommen. Zu diesem Schluss kommen deutsche Forscher nach einem einmonatigen Selbstversuch.

Bei der Haaranalyse galt bis anhin, dass eine Person eindeutig Cannabis konsumiert hat, wenn Tetrahydrocannabinol (THC) – der Hauptwirkstoff von Cannabis – oder zumindest seine Abbauprodukte nachweisbar sind. Die Studie der Forscher von der Universität Freiburg im Breisgau legt nahe, dass dieser Schluss so nicht zulässig ist.

Übertragung durch Körperkontakt

Laut den Wissenschaftlern wird THC nicht über den Blutkreislauf eingelagert. Abbauprodukte des Cannabis-Hauptwirkstoffs können bei Körperkontakt über Schweiss und Hauttalg auf andere Personen übertragen werden und so falsch-positive Testergebnisse liefern. Die Ergebnisse wurden im Fachjournal «Scientific Reports» veröffentlicht.

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Für seine Studie führte das Team um den Toxikologen Volker Auwärter einen einmonatigen Selbstversuch mit regelmässiger Einnahme von Dronabinol (halbsynthetisch hergestelltem THC) durch. Sie fanden keinerlei Rückstände von THC in ihren eigenen Haaren. Stattdessen entdeckten sie Rückstände von THC-Carbonsäure, einer körpereigenen Substanz, auch in Haarabschnitten, die lange vor der Studie gewachsen waren.

Völlig falsche Rückschlüsse möglich

«Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann», liess sich Auwärter in einer Mitteilung seiner Hochschule zitieren.

In Ländern, in denen bei Arbeitnehmern oder Bewerbern Drogenkontrollen durchgeführt werden, könne die Folge einer Fehlinterpretation der Ergebnisse einer Haaranalyse zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen, sagte der Toxikologe. (sda/apa)

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4 Kommentare
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Angelo C.
13.10.2015 13:57registriert Oktober 2014
Was viel wissenswerter wäre: welche rechtsstaatlich einwandfreie Analyse hierzulande die Polizeiorgane anwenden, wenn man bei einem offensichtlich nicht akut bekifften Fahrer dennoch eine Blut- oder Haarprobe macht und ihm dann (weil sich Restanzen von Cannabis dabei verifizieren lassen) den Ausweis abnimmt.

Es kann nämlich nicht sein, dass man einen Entzug anordnet, weil jemand vor 2 Wochen mal einen Joint geraucht oder den Rauch passiv eingeatmet hat. Soll aber exakt so gehandhabt werden, liest man. Dann müsste man einem Trinker der Tage zuvor besoffen war, das Billet ebenfalls abnehmen.
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