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Tierversuche an Rhesusaffen: «Die Bewilligung ist rechtswidrig»

Hirnforschung am Tier: Rhesusaffe in einem Primatenstuhl. Das Bild stammt aus einem TV-Beitrag über ein Forschungsinstitut in Bremen. 
Hirnforschung am Tier: Rhesusaffe in einem Primatenstuhl. Das Bild stammt aus einem TV-Beitrag über ein Forschungsinstitut in Bremen. 
Bild: Screenshot Youtube
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Tierversuche an Rhesusaffen: «Die Bewilligung ist rechtswidrig»

13.12.2015, 17:1515.12.2015, 07:41
Daniel Huber
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Tierschützer sind in Rage: Der Zürcher Regierungsrat will Tierversuche mit Rhesusaffen zulassen. Er hat einen Rekurs von drei Mitgliedern der Tierversuchskommission abgewiesen, die einen geplanten Versuch am Institut für Neuroinformatik (INI) der ETH und der Universität Zürich verhindern wollen. 

Der Neurowissenschaftler Valerio Mante will an den Rhesusaffen Gehirnprozesse erforschen – es geht um Entscheidungsvorgänge, die vom präfrontalen Cortex im Gehirn gesteuert werden. Der Regierungsrat ist der Ansicht, die erwarteten Erkenntnisse seien für die psychiatrische Forschung von erheblicher Bedeutung. 

watson sprach mit Vanessa Gerritsen von der «Stiftung Tier im Recht». Die Juristin sitzt als Tierschutzvertreterin in der Tierversuchskommission. 

Sie bezeichnen den Entscheid des Regierungsrates als «gesetzeswidrig». Warum?
Vanessa Gerritsen:
Die Tierschutzgesetzgebung fordert für jede Belastung von Tieren und insbesondere bei Tierversuchen eine eingehende Güterabwägung. Der Nutzen, der aus dem Tierversuch hervorgeht, muss die Belastung des Tieres nicht nur auf-, sondern klar überwiegen. Vorliegend steht eine Belastung der höchstmöglichen Kategorie einem Erkenntnisgewinn gegenüber, der weit von einer Anwendung für einen Patienten entfernt ist.

Was heisst das genau?
Untersucht werden Hirnfunktionen aus einem bestimmten Hirnareal. Aus dem Versuch ergeben sich mathematische Datensätze. Sie erweitern – bestenfalls – das Grundlagenwissen über das Gehirn. Zu bedenken ist übrigens, dass nicht das menschliche, sondern das Makakengehirn untersucht wird. Ein neuer oder verbesserter Ansatz für eine Therapie ist in keiner Weise Gegenstand des Versuchs.

«Die Frage ist, ob wir dieses Wissen um jeden Preis haben müssen, um Patienten helfen zu können.»

Aber Grundlagenwissen ist doch ebenfalls wichtig.
Erkenntnisse sind natürlich immer geeignet, irgendwann einen Nutzen daraus zu ziehen, eine konkrete Verbindung besteht aber nicht. Im konkreten Fall kann der Nutzen des Tierversuchs mangels Anwendung die Belastung nicht überwiegen, weshalb er nicht bewilligungsfähig ist. Die dennoch erteilte Bewilligung ist damit rechtswidrig.

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Der Uni-Prorektor Medizin und Naturwissenschaften, Professor Hock, sieht keine Alternative zu diesen Versuchen. Sehen Sie denn eine? 
Zum konkreten Versuchsziel, nämlich der Generierung mathematischer Datensätze und Ableitungen aus dem Gehirn von Rhesusaffen, bestehen vermutlich keine schonenderen Alternativen. Ob die Fragestellungen auf andere Weise beantwortet werden können, kann ich nicht beurteilen. Die Frage ist, ob wir dieses Wissen um jeden Preis haben müssen, um Patienten helfen zu können.

Müssen wir?
Lassen Sie mich kurz ausholen: Zum einen besteht Hirnforschung keineswegs ausschliesslich aus Tierversuchen, vielmehr setzt sich der medizinische Fortschritt aus einer ganzen Reihe verschiedenster Quellen und Daten zusammen. Tierversuche können dabei eine Rolle spielen, sind aber keineswegs allein dafür verantwortlich oder in diesem Prozess zwingend nötig.

Zum andern geht es hier nicht darum, Tierversuche zu verbieten. Belastung und Nutzen müssen aber, wie oben dargelegt, zueinander in Beziehung gesetzt werden. Das ist nicht nur rechtliche Pflicht, sondern allgemeiner Konsens. Umfragen zeigen eindeutig, dass die Bevölkerung bereit ist, Tierversuche zu unterstützen, wenn sie unbedingt notwendig sind, wobei das Leiden der Tiere auf ein Minimum zu reduzieren ist. Je schwerer das Tierleid, umso weniger akzeptieren die Menschen einen Versuch und umso dringender und notwendiger muss der Nutzen daraus sein.

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Und im vorliegenden Fall?
Für einen derart simplen Erkenntnisgewinn, wie er hier zu erwarten ist, dürften demnach wohl Tierversuche gemacht werden, jedoch mit weitaus geringerem Schweregrad. Wenn die stundenlange Kopffixierung und der Entzug von lebenswichtigem Wasser wegfallen – und das ist durchaus denkbar, daran wird ebenfalls geforscht –, sind solche Versuche rechtlich voraussichtlich bewilligungsfähig.

Hier handelt es sich um einen Versuch des Schweregrads drei. Was bedeutet das?
Das zuständige Bundesamt hat 1995 einen Belastungskatalog erarbeitet, in dem festgelegt ist, welche Versuchsanordnung in welchen Schweregrad fällt. Die Bandbreite reicht von Schweregrad 0 = keine Belastung bis Schweregrad 3 = schwere bis sehr schwere oder mittelgradige, mittel- bis langfristige Belastung (schwere Schmerzen, andauerndes Leiden oder schwere Schäden, schwere und andauernde Angst oder erhebliche und andauernde Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens). Die Tierversuchskommission hat den aktuellen Versuch im Schweregrad 3 eingestuft.

«Gewisse Dinge sind aus ethischer Sicht schlicht inakzeptabel.»

Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Primatenstuhl sagt Professor Mante, die Rhesusaffen würden freiwillig mitmachen. Hätten sie Angst oder wären sie ge­stresst, wären solche Versuche gar nicht möglich. 
Die Rhesusaffen werden trainiert, damit sie sich nicht zur Wehr setzen. Es wäre tatsächlich nicht möglich, sie einfach in den Primatenstuhl zu setzen und mit den Aufgaben loszulegen. Sie wären in Panik und könnten sich nicht auf die Aufgabe konzentrieren. Von Freiwilligkeit kann dennoch keine Rede sein: Hier geht es nicht um Gewalt oder Angst, vielmehr werden die Affen genötigt, an den Versuchen teilzunehmen.

Die Rhesusaffen tragen implantierte Elektroden. Der Kopf wird fixiert, während sie im Primatenstuhl sitzen und Aufgaben lösen. 
Die Rhesusaffen tragen implantierte Elektroden. Der Kopf wird fixiert, während sie im Primatenstuhl sitzen und Aufgaben lösen. 
Bild: Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik

Wie denn?
Vorgängig wird ihnen (lebensnotwendiges) Wasser entzogen. Sie sind dauerdurstig und wissen mit der Zeit, dass sie während der Arbeit im Primatenstuhl, d.h. am Kopf fixiert, für das korrekte Lösen von Aufgaben mit jeweils einigen Tropfen Wasser oder Saft belohnt werden. Würde allein schon die Menge der Flüssigkeit erhöht, die ihnen täglich gewährt wird, damit sie einsatzfähig bleiben, wären sie nicht mehr zur Mitarbeit gewillt. Das Wort «freiwillig» ist hier also definitiv fehl am Platz.

Ist es denn nicht besser, die Versuche dort durchzuführen, wo die Regeln streng sind, also in der Schweiz?
Wenn es den Forschern am Herzen liegt, ihren Versuchstieren die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen, dann steht ihnen dies auch in China oder in den USA frei. Dazu muss man die Versuche nicht in der Schweiz durchführen. Im Übrigen betonen die Forschenden immer wieder, wie wichtig eine gute Behandlung für die Forschung selbst ist, weil ansonsten die Ergebnisse negativ beeinflusst werden und wissenschaftlich unbrauchbar sind. Stimmt dieses Argument, dann sind die Verantwortlichen in der Pflicht, den höchstmöglichen Standard auch in anderen Ländern einzuhalten – allein schon der Datenqualität wegen.

Mit der ständigen Drohung, eine üble Sache in ein anderes Land zu verlagern, wo es noch übler zugeht, kann nichts erreicht werden. Gewisse Dinge sind aus ethischer Sicht schlicht inakzeptabel.

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Können Sie sich eine Situation vorstellen, in der Sie Tierversuche befürworten, weil menschliches Leben davon abhängt? 
Jeder einzelne Tierversuch ist auf seine Bewilligungsfähigkeit hin zu prüfen. Überwiegt der Nutzen das Tierleid, ist der Versuch zu bewilligen. In der Tierversuchspraxis werden gegen hundert Prozent aller Gesuche bewilligt. Dies, obschon bei Weitem nicht jeder Tierversuch rechtlich tatsächlich bewilligungsfähig ist. Der aktuelle Primatenversuch ist ein sehr anschauliches Beispiel hierfür. Die Tierschutzvertreter in der Tierversuchskommission haben allein in diesem Fall einen Rekurs eingelegt. Es handelt sich also um eine sehr wohlüberlegte Aktion in einem Fall, der schlicht stossend ist.

Weil Tierversuche allein praktisch nie zu einem direkten Erfolg beim Menschen führen, kann ich mir keinen Versuch vorstellen, von dem menschliches Leben direkt abhängt. Nach dem Gesetz ist aber völlig klar, dass Tierversuche dann zu bewilligen sind, wenn entweder der Nutzen für den Menschen so gross ist, dass er selbst mittelgradiges oder schweres Leiden der Versuchstiere überwiegt, oder wenn der Versuch von der Belastung her nicht so schwerwiegend ist, dass selbst ein nicht so gewichtiger Nutzen als überwiegend erachtet wird. Es geht also immer um das Verhältnis.

Tausende von Parkinson-Patienten können dank Gehirn-Implantaten, die ihre Schüttellähmung unterdrücken, besser leben. Diese Implantate hätten ohne Tierversuche nicht entwickelt werden können. Wie argumentieren Sie mit einem solchen Patienten?
Die Argumentation der Forschenden hinsichtlich des Erfolgs bei Parkinson-Patienten ist masslos übertrieben. Die Behandlung hilft einerseits nur einem Teil der von Parkinson betroffenen Patienten, zum andern sind damit teilweise erhebliche Nebenwirkungen verbunden. Dennoch darf in vielen Fällen tatsächlich von einer Erleichterung gesprochen werden. Die Behandlungsmethode ist allerdings keineswegs allein Tierversuchen zu verdanken. Der aktuell in Frage stehende Versuch hat damit ohnehin nichts zu tun. Die Lebensqualität von Parkinson-Patienten bleibt davon unberührt.

Vanessa Gerritsen
Die 35-jährige Juristin ist stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung Tier im Recht. Seit Juli 2009 hat sie als als Tierschutzvertreterin Einsitz in der Zürcher Tierversuchskommission.

Mich erinnert ein Teil der Anti-Tierversuchspropaganda an Anti-Abtreibungs-Kampagnen, die mit Bildern von zerfetzten Föten vorgehen. Sie nicht?
Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Volksabstimmungen in den 90er Jahren zum Thema Tierversuche und an die dortige Propaganda der Pharmaindustrie: hochemotionale Bilder von behinderten Kindern, denen durch ein Tierversuchsverbot angeblich nicht mehr geholfen werden könnte. Die Art der Kampagnen ist wohl eine persönliche Geschmacksfrage und hat nichts mit dem Tierschutz an sich zu tun.

Wie bereits erwähnt geht es vorliegend auch überhaupt nicht um ein Tierversuchsverbot. Die beiden Anliegen, einen klar rechtswidrigen Versuch zu unterbinden und ein allgemeines Tierversuchsverbot zu erreichen, sind klar voneinander zu trennen. 

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Gewisse Tierversuchsgegner bezeichnen Wissenschaftler, die solche Versuche durchführen, als Verbrecher, Folterer oder sogar Mörder. Wie stehen Sie zu solchen Äusserungen? 
Es gibt zahlreiche Studien, die einen Zusammenhang zwischen Tierquälerei und Gewaltverbrechen an Menschen aufzeigen. Dabei steht allerdings sadistisch begründete Gewalt an Tieren im Vordergrund. Routinemässige Rohheit z. B. in Schlachthöfen ist allerdings auch zunehmend ein Thema psychologischer Untersuchungen. Persönlich sehe ich keinerlei Zusammenhang zwischen Menschen, die Tierversuche ausüben und Gewalttaten. Im Gegenteil, bei vielen besteht die gute Absicht, anderen zu helfen. Ausschlaggebend für das Durchführen von Tierversuchen sind jedoch zumeist Wirtschafts- oder Karrierevorteile. 

Was halten Sie von der «Basler Deklaration», in der sich Forscher zur Einhaltung von ethischen Prinzipien bei Tierversuchen verpflichten?
Die Basler Deklaration verlangt nicht mehr als das gesetzliche Minimum. Sie dient eher der Imagepflege denn einem besseren Schutz von Tieren. Nichtsdestotrotz kann es nicht schaden, wenn branchenintern über den ethischen Standard diskutiert wird. Insofern sehe ich einen gewissen Nutzen darin, sich gegenseitig an den rechtlich garantierten ethischen Mindestrahmen zu erinnern.

Wo ziehen Sie die Grenze – welche Organismen dürfen zu Forschungszwecken verwendet werden, welche nicht?
Das ist eine sehr persönliche Entscheidung. Rechtlich gesehen dürfen «evolutiv höherstehende» Tiere erst dann verwendet werden, wenn «niedrigerstehende» für das Erreichen eines Versuchsziels nicht geeignet sind.

Stehen Tiere und Menschen auf derselben Stufe?
Auch das ist eine sehr persönliche Entscheidung. Rechtlich gesehen sind Menschen Rechtssubjekte, die über zahlreiche Rechte und Pflichten verfügen. Tiere indessen sind «nur» Rechtsobjekte, über sie darf in gewissem Mass verfügt werden. Das Recht anerkennt aber schützenswerte Interessen, die berücksichtigt werden müssen. Mensch und Tier kommen beiden eine Würde zu, über die – mit den Worten des Bundesgerichts – in gewisser Hinsicht in gleicher Weise reflektiert werden muss. Tiere stehen demnach nicht auf derselben Stufe, sind aber als eigenständige Lebewesen mit eigenen Interessen zu achten. 

Ein Text und Filmaufnahmen zu Versuchen mit Rhesusaffen, beschrieben aus der Sicht des Forschungsinstituts, sind auf der Website des «Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik» zu finden. 
>>> Ablauf der Tierversuche​
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38 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Saftladen
13.12.2015 19:27registriert Mai 2015
Der Beitrag gefällt mir sehr gut - die Antworten sind sehr durchdacht und differenziert. Was mich allerdings stört, ist die Umfrage. Die Antwortsmöglichkeiten sind - wohl unabsichtlich - manipulativ gewählt. Entweder man ist ein Befürworter von Tierversuchen aus welchen Gründen auch immer... Oder man muss sich für die Antwort "Die Menschheit ist das allerletzte!!!" entscheiden. Wieso muss immer alles schwarz / weiss sein? Ich bin Tierversuchen gegenüber sehr kritisch eingestellt. Aber bedeutet das jetzt, dass ich automatisch ein militanter Tierschützer sein muss...?
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guby
13.12.2015 17:33registriert August 2015
Grundsätzlich gefällt mir ihre Haltung. Als Juristin lehnt sie sich in meinen Augen jedoch etwas gar weit aus dem Fenster wenn sie Forschungsergebnisse nach deren "Impact" beurteilt. Ohne Grundlagenforschung ist nämlich niemals eine anwendungsnähere Hypothese zu erwarten.
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Laanmi
13.12.2015 22:20registriert Juni 2014
Wenn Tiere wie wir sind, sind Tierversuche moralisch nicht vertretbar. Wenn Tiere nicht wie wir sind, sind Tierversuche unnütz.
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