Zürich
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Vater hat seine Tochter jahrelang vergewaltigt: Ein Jahr Haft

Schuldig gesprochen

Vater hat seine Tochter jahrelang vergewaltigt: Ein Jahr Haft

18.12.2014, 18:00
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Wegen Schändung und sexueller Handlungen mit Kindern hat das Zürcher Obergericht am Donnerstag einen 64-jährigen Mann zu einer teilbedingten dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Absitzen muss er davon ein Jahr. Er hatte jahrelang seine Tochter sexuell ausgebeutet.

Kurz vor dem Berufungsprozess hatte der Mann ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dies, nachdem er vor dem Bezirksgericht Zürich von einem Teil der Vorwürfe nichts hatte wissen wollen.

Das Geständnis kam ihm nun beim Strafmass zu Gute: Das Bezirksgericht hatte den Schweizer zu einer unbedingten dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit der Senkung des Strafmasses um ein halbes Jahr wurde eine teilbedingte Verbüssung möglich, die dem nicht vorbestraften Mann zugestanden wurde.

1993 war der verheiratete Mann Vater einer Tochter geworden. Als sie sechs Jahre alt war, begann er mit den sexuellen Übergriffe, die er jahrelang verübte. Tatorte waren das Elternschlafzimmer, das Kinderzimmer, aber auch Waschküche oder Heizungsraum.

Als «Belohnung» schenkte der Vater das Mädchen jeweils zehn, zwanzig Franken, versprach ihm auch Glacé oder Autofahrten. Weil das Kind in der ersten Zeit gar nicht realisierte, was da vor sich ging, wurden die damaligen Taten als Schändung eingestuft.

Ob der Staatsanwalt das Urteil weiterzieht, ist noch unklar. Er hatte eine vierjährige unbedingte Freiheitsstrafe verlangt. Der Verurteilte selbst akzeptiert das Verdikt. Sein Verteidiger hatte für drei Jahre plädiert. (aeg/sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Säda ez de
18.12.2014 18:30registriert Oktober 2014
ein, drei oder vier jahre für eine tat, die das opfer ein leben lang begleitet, behindert, einholt und traumatisiert? für die person, die sie hätte lieben, schützen und behüten sollen?

unfassbar traurig...
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gigichess
18.12.2014 18:26registriert April 2014
Dieses Urteil ist nun aber echt skandalös! Das eigene Kind ab 6jährig über mehrere Jahre zu vergewaltigen ist so etwas von abartig krank. Und als "Belohnung" nur 1 (ein!) Jahr ins Gefängnis??! Hoffentlich geht der Staatsanwalt in Berufung - 4 Jahre wären aber das absolute Minimum.
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jamaika
18.12.2014 18:52registriert August 2014
Was ist das für ein Urteil.......????
Ich bin wohl im falschen Film......!!!!!
Hat dieser Richter selber Dreck am Stecken ???
Anders kann ich mir dies nicht erklären....
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