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Fall Chilli's: Prostituierte schützt Wirt Samir Y. bei Einvernahmen

Das Rotlicht-Lokal Chilli's im Zürcher Kreis 4.
Das Rotlicht-Lokal Chilli's im Zürcher Kreis 4.Bild: KEYSTONE
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Fall Chilli's: Prostituierte schützt Wirt Samir Y. bei Einvernahmen

In der ersten Verhandlung zum mutmasslichen Betrugsfall im Chilli's vor Bezirksgericht Zürich wurden heute erste Details aus den polizeilichen Einvernahmen publik.
09.10.2014, 16:1609.10.2014, 18:05
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Heute Nachmittag trafen sich Samir Y., Gerant des Zürcher Rotlicht-Lokals Chilli's, und der Geschäftsmann J. vor Bezirksgericht. In der zivilrechtlichen Verhandlung ging es um eine ausstehende Rechnung über rund 27'000 Franken für Champagner, die J. nach einem Besuch im Chilli's nicht bezahlen will. 

Die Frage, ob J. die Rechnung von Wirt Samir Y. bezahlen muss oder nicht, wollte der Einzelrichter heute noch nicht beurteilen, da noch Beweise zu würdigen sind. Im Kern geht es um die Frage, ob J. betäubt und danach gezwungen worden ist, Schuldscheine in handlungsunfähigem Zustand zu unterschreiben, oder ob er einfach auf Pump seine Pension gefeiert hat und jetzt nicht zahlen will.  

Der Richter musste Samir Y. mehrmals zurechtweisen, weil dieser den Gegenanwalt mehrmals unterbrach und sagte, dass er jetzt lieber nach Hause gehen würde. Als der Gegenanwalt ausführte, es könne gar nicht sein, dass jemand alle sechs Sekunden eine Magnumflasche Champagner bestellt, wie es J. gemäss Quittungen getan haben soll, sagte Samir Y. laut: «Ja, wenn du immer zwei Fläsche bschtellsch, isch klar oder?!». Ein wenig später wies er den Gegenanwalt mit einem «Muesch richtig läse!» zurecht. 

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Im falschen Tram aufgewacht 

Spannend waren die Ausführungen bezüglich des parallel laufenden Strafverfahrens gegen 14 Beschuldigte aus dem Umfeld des Chilli's wegen Kreditkartenbetrugs an Gästen und Freiern. Weil J. als Zeuge auch in das Strafverfahren verwickelt ist, konnte sein Verteidiger während der heutigen zivilrechtlichen Verhandlung aus den polizeilichen Einvernahmen und Strafanzeigen zum Fall zitieren. Um Y.s Glaubwürdigkeit zu beeinträchtigen, tat er das auch. Demnach hätten mehrere Gäste des Chilli's zu Protokoll gegeben, dass sie nach dem Besuch des Dancings und längeren Blackouts plötzlich in Zimmern des angrenzenden Hotels Chilli's oder in Trams für sie ungewohnter Linien wieder aufgewacht seien. 

Seien Sie ins Chilli's zurück, um sich über ihre überzogene Kreditkartenlimite zu beschweren, habe man ihnen mitgeteilt, sie hätten mit zwei Frauen eine Orgie gefeiert. 

Prostituierte schützt Samir Y. 

Zudem gab die Prostituierte M. W. gegenüber der Polizei an, dass Samir die Tänzerinnen jeweils gelobt habe, die aus einzelnen Gästen viel Umsatz herausholten. So habe er bei einer Gelegenheit gesagt, eine Tänzerin habe in einer Nacht 40'000 Franken mit nur einem «Fisch» gemacht, wie man im Chilli's die Gäste genannt hat. «Wehrhafte» Gäste oder Freier seien mit Kokain und Betäubungsmitteln ausser Gefecht gesetzt worden. 

Von den Kreditkartenbetrügereien habe Samir Y. gemäss Aussage der im Hotel Chilli's tätigen Prostituierten M. W. gegenüber der Polizei hingegen nichts gewusst. Er habe jedoch ein Interesse daran gehabt, dass die Tänzerinnen und das Personal möglichst viel Champagnerumsatz über Kreditkartenzahlungen machen, denn davon kassierte das Chilli's bei jeder Zahlung 20 Prozent Provision. 

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