Zürich
Justiz

Fall Wilson A.: Ein Schwarzer klagt gegen drei Polizisten

Tramhaltestelle Werd, Zürich. Hier stiegen zwei Polizisten ins 9er-Tram, in dem Wilson A. sass.
Tramhaltestelle Werd, Zürich. Hier stiegen zwei Polizisten ins 9er-Tram, in dem Wilson A. sass.bild: watson

«Geh doch zurück nach Afrika!» – Ein Schwarzer klagt gegen drei Zürcher Stadtpolizisten

«Chancen? Keine!» – Heute stehen drei Stadtpolizisten vor dem Bezirksgericht Zürich, sie sind des Amtsmissbrauchs und der einfachen Körperverletzung angeklagt. Das Ereignis liegt sieben Jahre zurück, mittlerweile ist ein Teil des Tatbestandes verjährt. Der Anwalt des Opfers wirft der Justiz Schonverhalten, Protektionismus und Rassismus vor.
21.11.2016, 08:3521.03.2018, 16:55
Daria Wild
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Eigentlich, sagt Wilson A., eigentlich sei seine Geschichte nur eine von vielen.

Freitagmittag, leichter Regen fällt vom grauen Himmel auf den graugelben Wohnblock im Kreis 3, ein alter Mann stapft an den Parkplätzen vorbei, eine Hortleiterin versucht vergeblich, die vor dem Eingang herumwuselnden Kinder im Griff zu halten. Das Geschrei übertönt die Gegensprechanlage der Klingel fast komplett. «Wilson? 4. Stock, komm herein.» Wilson A., gross, kräftig, herzliche Augen, schwingt die Tür auf und bittet in die helle Wohnung. Dreieinhalb Zimmer, Parkett, Balkon. Der vierjährige Sohn steuert ein Auto durch die Stube, Wilsons Frau setzt Tee auf.

Das Paar hat einen siebenjährigen Kampf mit der Zürcher Justiz hinter sich, der heute Montag, zumindest theoretisch, zu einem vorläufigen Ende kommen könnte. Heute betritt der inzwischen 43-Jährige das Bezirksgericht, zusammen mit drei Polizisten, die wegen Amtsmissbrauchs und leichter Körperverletzung angeklagt sind. Wilson A. wird seine Geschichte schildern, wie er es auch an diesem Nachmittag tut, obwohl es ihn erschöpft, immer wieder daran denken zu müssen, obwohl ihn sofort wieder das Trauma einholt, Verzweiflung, Ärger, Hilflosigkeit.

«Scheiss Afrikaner!»

Sieben Jahre zuvor: 19. Oktober 2009, es ist ein Sonntag, kurz nach Mitternacht. Wilson A. ist mit einem Freund im Tram unterwegs, die beiden waren im Kaufleuten an einer Party und wollen nach Hause. Zwei Polizisten steigen dazu, visieren die beiden Männer, verlangen nach einem Ausweis. Wilson A. seufzt, immer dasselbe, warum denn die Polizei nur sie kontrolliere, etwa weil sie schwarz seien? Die Beamten fackeln nicht lange, sondern fordern die beiden Männer auf, aus dem Tram zu steigen. Sie sollen ihn nicht anfassen, sagt Wilson A., er habe eine Herzoperation hinter sich. Als zwei Polizisten es trotzdem tun, kommt es zum Gerangel, sie schlagen Wilson A., der einen Defibrillator trägt, zusammen, sprühen ihm Pfefferspray in die Augen, ringen ihn zu Boden. «Scheiss Afrikaner, geh zurück nach Afrika», sagt einer der Polizisten.

So steht es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, eingegangen am 5. Februar 2016.

Sechseinhalb Jahre nach dem Ereignis.

Gerichtsunterlagen, Briefe, Gutachten: Wilson A. und seine Frau führen seit sieben Jahren einen Kampf gegen die Justiz.
Gerichtsunterlagen, Briefe, Gutachten: Wilson A. und seine Frau führen seit sieben Jahren einen Kampf gegen die Justiz.bild: watson

Wilson A. fasst sich an die Brust, dort wo sein Defibrillator klebte, «I was lucky», sagt er immer wieder, wie viel Glück er gehabt habe, dass nichts Schlimmeres passiert sei, als ihm ein Polizist ein Knie in den Rücken rammte, ihn zu Boden drückte, und die Beine hochhob, sodass er, sowieso mit schwachem Herzen, kaum mehr atmen konnte, wie viel Glück er gehabt habe, dass der Arzt auf dem Posten die Beamten anwies, ihn sofort ins Spital zu fahren. 

Kontusionen Unterkiefer, links, Adduktorenzerrung Oberschenkel rechts, Fraktor Proc. transversus LKW 2 rechts, nicht disloziert. Keine Bewusstlosigkeit, keine Amnesie. Schlucken möglich. Posttraumatisch zeigt sich der Patient ängstlich und verunsichert. – Bericht Unfallchirurgie, 19. Oktober 2009.

Die Ärzte werden später sagen, dass jede physische Gewalt bei einem herzkranken Patienten wie Wilson A. lebensgefährlich sein könne.

«Chancen? Keine»

Sachverhalt: Anlässlich einer Personenkontrolle durch UNO 45 (Kpl G. Z., Pol S. B., Pol N. J.) setzt sich W. A. aktiv zur Wehr. Körperlich greift er die Polizeibeamten an, welche ihn nur mit verhältnismässiger Körpergewalt und mit Einsatz des PMS und Reizstoffsprays verhaften können. Hat keine Verletzungen.

Wilson A. traut seinen Augen nicht, er ist kaum aus dem Spital, da liegt bereits eine Vorladung in seinem Briefkasten. Gewalt und Drohung gegen Beamte. Wilson A. sieht sich vom Opfer zum Täter gemacht. Seine Frau ruft Anwälte an, ungefähr acht sagt sie heute, keiner hat Zeit, oder keiner will sich Zeit nehmen. Eine Anwältin rät ihr gar, es einfach bleiben zu lassen.

«Chancen? Keine.», sagt sie.

Donnerstagnachmittag, ein altes Haus in einem ruhigen Wohnquartier in Schwamendingen, drei Stöcke, vier Briefkästen, zwei Garagen mit hölzernen Kipptoren. An der einen Haustür klebt ein winziges goldenes Schild. Dr. Bruno Steiner. Im Gegensatz zu seinem Häuschen ist Steiner alles andere als unauffällig. Der 68-Jährige gilt als unbeugsamer Geist, als Exot unter den Anwälten, als Enfant Terrible. Sein Berufskollege Valentin Landmann sagte einst, er stelle sich vor, wie Steiner nach dem Diktieren einer Rechtsschrift übers Diktiergerät puste wie über einen rauchenden Colt.

Unbeugsamer Geist, Exot, Enfant Terrible: Bruno Steiner, Wilson A.s Anwalt.
Unbeugsamer Geist, Exot, Enfant Terrible: Bruno Steiner, Wilson A.s Anwalt.bild: keystone

Steiner nimmt sich Wilson A.s Fall an, nicht, weil er sich einen Sieg verspricht, das sagt er deutlich, sondern weil er für die Sache kämpfen will, für die Gerechtigkeit, gegen ein System, das er für korrupt hält, weil, «wie korrupt ist der Mensch?», fragt Steiner an diesem Nachmittag in seinem Büro. Er lächelt dabei, die Augen wach. Es reiche nicht, das System anzuprangern, sagt Steiner, die Justiz brauche die Polizei und die Polizei die Justiz, aber gerade deshalb gehe es nicht an, dass die eine Institution die andere untersuche. Der Fall Wilson A. sei ein Paradebeispiel für den Filz.

Keine weiteren Ergänzungsfragen

27. Mai 2010, Befragung Pol N. J., Staatsanwaltschaft I für Besondere Untersuchungen.
Was sagte Wilson A. während des Aussteigens?
Ich kann mich nur daran erinnern, dass er sagte, wir sollen ihn nicht anfassen. An mehr kann ich mich nicht erinnern.
Weshalb sagte er das?
Das weiss ich nicht.
Wie sagte er das?
Er verwarf seine Hände dazu und sagte es in aggressivem Ton. (...)
Was wissen Sie über den Einsatz eines Mehrzweckstocks ihres Kollegen B.?
Darüber weiss ich nichts.
Wie genau wurde Herr A. zu Boden geführt?
Das weiss ich nicht mehr.
Wie genau wurden Wilson A. Handschellen angelegt?
Das weiss ich auch nicht.
Während des Vorfalls soll jemand gesagt haben: Geh doch zurück nach Afrika! Was sagen Sie dazu?
Keine Ahnung.

Im Juni 2010, es sind bereits mehr als acht Monate vergangen, wird auch Wilson A. einvernommen, das Protokoll ist 26 Seiten lang, ein Verhör, wie Steiner heute sagt, sein Mandant sei wie ein Krimineller behandelt worden, obwohl er das Opfer sei. Im November wird Wilson A.s Freund, der damals dabei gewesen war, vorgeladen. Auch er; schwarz. Er habe Angst, sagt er, die Polizei habe auch ihn schon schikaniert, mehrmals, es bringe ihn um, und das in einem Land, indem er in den letzten 10 Jahren alles getan habe, um sich zu integrieren und anzupassen.

Keine weiteren Ergänzungsfragen.

Tramhäuschen Bahnhof Wiedikon. Hier stiegen die Polizisten mit Wilson A. aus.
Tramhäuschen Bahnhof Wiedikon. Hier stiegen die Polizisten mit Wilson A. aus.bild:w atson

6. Dezember 2010, Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft: Es bleibe unklar, was genau passiert sei, es sei zudem davon auszugehen, dass Wilson A. den Polizeibeamten B. angegriffen habe. Die Angeschuldigten werden entschädigt. Die Untersuchung wird eingestellt. Die Kosten werden auf die Staatskasse genommen.

Damit hat Steiner von Beginn weg gerechnet und er denkt nicht daran, den Fall aufzugeben, ebenso Wilson A. und seine Frau. «Wir wussten, dass wir weit gehen müssen», sagt sie heute, am weissen Tisch im Wohnzimmer im Kreis 3. Der Kampf gegen die Windmühlen der Justiz beginnt erst da richtig. Im Mai 2011 wird die Beschwerde von Wilson A. gutgeheissen, das Obergericht verweist den Fall zurück an die Staatsanwaltschaft, im Herbst desselben Jahres, mittlerweile sind zwei Jahre vergangen, werden die drei Polizisten nochmals verhört, sie verweigern jede Aussage, verweisen auf die letzte Befragung.

«Die Untersuchung steht vor einem Abschluss», schreibt die Staatsanwaltschaft im Dezember. 

8. Februar 2012: Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft. Die neuen Einvernahmen haben kein anderes Bild des Vorfalls vermittelt. Die Vorwürfe konnten nicht erhärtet werden. Die Beschuldigten werden entschädigt.

Steiner schreibt erneut gepfefferte Briefe an das Obergericht. Kopie an Klientschaft, Amnesty International Schweiz, Nigerianische Botschaft. Bis zum Beschluss über seine Beschwerde vergeht ein geschlagenes Jahr.

5. Juni 2013: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, den Beschwerdegegnern je 2700 Franken als Prozessentschädigung zu bezahlen.

Job weg, Versicherung weg

«Probleme mit der Staatsanwaltschaft? – Sie können leider nicht mehr bei uns arbeiten, Herr A.»

Der Arbeitgeber von Wilson A. hat ihm inzwischen den Job als Chauffeur gekündigt, er legt jetzt auf, spielt Musik an privaten Anlässen. Auch die Rechtsschutzversicherung kündigt der jungen Familie, sie hätten zu viele Anfragen gestellt, sagt seine Frau an diesem Freitagnachmittag, während ihr Sohn ihr auf den Schoss klettert. Wegen kleiner Sachen, Auskünfte, Hilfe, Informationen. Sie lacht über die fadenscheinige Begründung der Rechtsschutzversicherung. So wie Wilson A. und sie immer wieder lachen, obwohl es ja eigentlich nicht lustig sei, aber manchmal gehe es nicht anders, sonst erdrücke sie alles.

Steiner zieht den Fall ans Bundesgericht weiter, und da, endlich, ein Erfolg: Die Beschwerde wird am 24. Juni 2014 gutgeheissen, zurück an die Vorinstanz, zurück an die Staatsanwaltschaft für besondere Untersuchungen I. Fortführung der Strafuntersuchung. Rüge durch das Bundesgericht.

Doch es kümmert sich wieder dieselbe Staatsanwältin um den Fall Wilson A., diejenige Staatsanwältin, von der Steiner in einem Schreiben an die Oberstaatsanwaltschaft sagt, sie sei befangen. Schonverhalten und Protektionismus wirft Steiner der Staatsanwaltschaft I für besondere Untersuchungen vor. Das Ganze sei «hanebüchen!», schreibt er in einem Brief an die Behörde.

30. November 2015: Konfrontationseinvernahme Pol G.Z., S.B., N.I., Staatsanwaltschaft I für besondere Untersuchungen.
Der Privatkläger soll die ganze Zeit geschrien und geweint haben, dass Sie ihn in Ruhe lassen sollen, weil er eine Herzoperation gehabt habe und die Situation nicht sicher sei. Was sagen Sie dazu?
– GZ: Das habe ich nie gehört. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
– SB: Ich habe es auf der Wache erfahren, dass er einen Herzschrittmacher hat. Gehört habe ich so etwas nie
– NI: So etwas hat er zu mir ganz bestimmt nicht gesagt. Ich habe nie so etwas gehört.

Die Polizisten hätten schon im Vorhinein die Fragen gekannt und die Antworten besprochen, beschwert sich Steiner in einem Brief an die Staatsanwaltschaft, «tüchtige Anwälte eben! So detaillierte und abgestimmte Aussagen nach mehr als sechs Jahren!» Es werde von Amtes wegen kolludiert, sagt Steiner am runden Tisch in seinem Büro in Schwamendingen, die Justiz könne und wolle es nicht wahrhaben, dass es fehlbare Beamte gebe. «They sweep it under the carpet», sagt Wilson A.

Eine von vielen

Die Fälle von ungerechter Behandlung durch die Polizei kann Wilson A. nicht an zwei Händen abzählen, Ereignisse, von denen er gehört hat, erst recht nicht. Eine Zeit lang habe er alle Gegenden gemieden, in der die Polizei oft patrouilliert, er habe schon erlebt, wie Streifenwagen neben ihm anhielten, die Polizisten ihn anstarrten, den Motor aufheulen liessen und wieder davonfuhren. Nur kurz nach dem Vorfall sei er wieder kontrolliert worden, warum er denn den Ausweis dieses Mal zeige, habe ihn einer der Beamten gefragt, der ihn offenbar erkannt hatte. Ein Freund von ihm sei nach Landquart gezogen, weil er es in Zürich nicht mehr ausgehalten habe.

Die meisten würden nie Anzeige erstatten, sie würden ihre Rechte nicht kennen, hätten Angst oder kein Durchhaltevermögen, erst recht kein finanzielles, sagt Wilson A., Wut im Bauch, Ärger in der tiefen Stimme. «Sie gehen davon aus, dass du schweigst.»

Doch Wilson A. schweigt nicht, wegen Steiners Gang bis vor Bundesgericht und dessen Beschluss im Juni 2014 kommt die Staatsanwaltschaft I für besondere Untersuchungen nicht umhin, Anklage zu erheben. Im Februar 2016 ist es so weit. Nach sechseinhalb Jahren. Keine Rede von Gefährdung des Lebens, lediglich leichte Körperverletzung und Amtsmissbrauch. Die Hoffnungen auf einen Sieg sind gering bis inexistent, das weiss auch Wilson A., aber er kämpfe nicht deswegen, sagt er, sondern um all jenen eine Stimme zu geben, die schwiegen. Wilson A. reibt sich erschöpft mit beiden Händen über das Gesicht.

Denn eigentlich, eigentlich sei seine Geschichte ja nur eine von vielen.

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63 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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⚡ ⚡ ⚡☢❗andre ☢ ⚡⚡
21.11.2016 09:01registriert Januar 2014
Leider ist racial profiling etabliert. Wichtig ist es: nie sich einer Identifizierung wiedersetzen, auch wenn es nur aufgrund der Hautfarbe ist. Es gibt einfach mehr schwarze Kügelidealer in Zürich als weisse. Weder der Polizist noch Wilson kann da etwas dafür. Das widersetzen allerdings, vorallem wenn es nicht nur verbal, sondern auch physisch ist, erfordert eine Festnahme. Und ist die mal ausgesprochen, muss sie durchgeführt werden.
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Adi E.
21.11.2016 09:53registriert März 2015
Hat sich die Geschichte wirklich so einseitig zugetragen wie hier berichtet wird? Oder gab es gar ein Fehlverhalten beider Parteien? Das wird wohl nie ans Licht kommen.
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IchHabeAuchNeMeinung
21.11.2016 11:26registriert August 2015
Play stupid games, win stupid prizes. Wenn die Polizei eine Kontrolle macht muss man kooperieren und basta.
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