Hamid und Mohammed riefen in die Schweiz hinaus, und das Echo war gewaltig: Als die 26-jährigen afghanischen Asylsuchenden aus Brittnau und Safenwil vergangene Woche verkündeten, sie wollten ihre Integration selber in die Hand nehmen, «auf die Schweiz zugehen», in einem Monat rund um die Schweiz wandern und jeden Abend bei anderen Schweizern übernachten, folgten die Reaktionen prompt.
Nebst watson und der «AZ» berichteten die «NZZ», der «Blick». «Wir haben Hunderte E-Mails erhalten», sagt Hamid Jafari gestern im Gespräch mit der «AZ»: «Alle freuen sich über unsere Idee und wünschen uns viel Glück». Sogar aus Österreich, Deutschland und Italien gingen ermutigende Nachrichten ein.
Von 34 Schlafplätzen hat das Duo 32 gefunden, Materialspenden wie Rucksäcke und Wanderschuhe sind zugesichert.
So gross die Freude bei den Asylbewerbern war, so sehr überraschte die Reaktion aus Brittnau. Der «Blick» meldete am Karfreitag: «Gemeinde will Wander-Flüchtlinge stoppen». Zitiert wurde Nadine Sterchi, die für Soziales zuständige Gemeinderätin (SP): Sie habe bereits im Februar festgehalten, dass sie die Idee menschlich gesehen toll finde, aber leider aus rechtlichen, medizinischen und versicherungstechnischen Gründen nicht zustimmen könne.
Sterchi verwies auf Richtlinien des Bundes: Asylsuchende müssten in ihrer Unterkunft übernachten, seien medizinisch nur im Aargau versichert und müssten jederzeit via eingeschriebenen Brief erreichbar sein.
Ein enttäuschter Mohammed erklärte: «Sie hat mir klar gesagt, dass die Wanderung nicht geht. Und dass es Konsequenzen gibt». Könnte am Ende die Gemeinde Brittnau das Integrations-Abenteuer verhindern? Was ist die rechtliche Grundlage? Eine Nachfrage beim Departement Gesundheit und Soziales des Kantons zeigt: Massgebend ist vorab das Asylgesetz des Bundes.
Departementssprecherin Anja Kopetz sagt: «Der kantonale Sozialdienst wie auch die Gemeinden gehen davon aus, dass sich die Asylsuchenden in den ihnen zugewiesenen Unterkünften aufhalten und auch dort schlafen.» Sei das nicht der Fall, könne die Auszahlung des Verpflegungs- und Taschengeldes eingestellt werden.
Die Unterstützung ist laut Kopetz an die Anwesenheit geknüpft und wird nach Anwesenheitstagen ausgerichtet. Übernachtet ein Asylbewerber auswärts, kann der Sozialdienst davon ausgehen, dass die Person Unterstützung von Dritten erhält und «aufgrund der Subsidiarität der Sozialhilfe» kein Geld vom Kanton benötigt. Heisst: Auswärts schlafen ist nicht gern gesehen, aber möglich – und hat weniger Geld im Portemonnaie zur Folge.
In der medizinischen Versorgung kommt das Krankenversicherungsgesetz KVG zum Zug. Gemäss diesem wird die Versorgung durch den Kanton sichergestellt. Dazu gehört laut Kopetz, dass Notfallbehandlungen ausserhalb des Aargaus durch das KVG gedeckt sind, aber keine darüber hinaus gehenden Leistungen.
Zur Frage, ob ein Asylbewerber ständig per eingeschriebenem Brief erreichbar sein muss, heisst es lediglich, es sei «Aufgabe des Asylsuchenden, sicherzustellen, dass er seiner Mitwirkungspflicht nachkommt.» Nach der anfänglichen Hiobsbotschaft sind Hamid und Mohammed inzwischen wieder guter Hoffnung.
Hamid sagt: «Der 1. Mai ist immer noch das Datum, an dem wir starten wollen. Wir sind im Gespräch mit der Gemeinde. Wir finden eine Lösung.» Wie diese aussehen könnte und ob die Gemeinde Brittnau das Vorhaben allenfalls trotz Bedenken unterstützt, zeigt sich heute: Laut Gemeinderätin Nadine Sterchi wurde das Projekt am Dienstagabend im Gemeinderat diskutiert, heute Mittwoch will man informieren.
Für den eingeschriebenen Brief kann er eine Vollmacht für einen Kollegeb ausstellen.