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Rechtskommission will Immunität von Bundesanwalt Lauber aufheben

Publiziert: 11.08.20, 18:13 Aktualisiert: 11.08.20, 19:12

Die Rechtskommission des Ständerats will die Immunität des zurücktretenden Bundesanwalts Michael Lauber aufheben. Das hat sie am Dienstag entschieden.

Folgt ihr am 24. August die Immunitätskommission des Nationalrats, ist der Weg frei für eine Strafverfolgung. Der Entscheid in der Rechtskommission für die Aufhebung der Immunität fiel mit 10 zu 1 Stimmen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Im vorliegenden Fall sei es im Interesse der betroffenen Institutionen selbst und auch im Interesse von Bundesanwalt Lauber, dass der Sachverhalt im Rahmen eines Strafverfahrens umfassend abgeklärt und beurteilt werden könne.

Verdacht auf Amtsmissbrauch

Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, hatte Anfang August ein Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino eröffnet. Dabei geht es um Treffen mit Lauber. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Das Verfahren richtet sich auch gegen den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold.

Keller verlangte auch die Aufhebung von Laubers Immunität. Gegen den Bundesanwalt sind Strafanzeigen hängig. Dabei geht es um den Vorwurf der Begünstigung in Zusammenhang mit den nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino. Auch der Verdacht auf Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses steht im Raum.

Keller hält in seinem Gesuch fest, dass bis anhin offen geblieben sei, welchen tatsächlichen Zwecken die infrage stehenden Treffen dienten und deshalb ein strafrechtlich relevanter Zweck nicht ausgeschlossen werden könne.

Verschiedene Interessen abgewogen

Lauber machte vor der Rechtskommission geltend, dass es aus seiner Sicht keinen hinreichend begründeten Tatverdacht für einen strafrechtlichen Vorwurf gebe. Bisher habe auch keine Behörde Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten erkannt. Seine Immunität sei «aufgrund des Interesses an der Funktionsfähigkeit der Institution Bundesanwaltschaft» nicht aufzuheben.

Die Rechtskommission sieht es anders. Sie sei nach einer Abwägung zwischen den institutionellen Interessen und dem rechtsstaatlichen Interesse zum Schluss gekommen, dass eine Aufhebung der Immunität angezeigt sei, heisst es in der Mitteilung.

Mit dem Ja der Ständeratskommission ist ein Strafverfahren gegen Lauber wahrscheinlicher geworden. Stimmt die Immunitätskommission des Nationalrats im zwei Wochen dem Entscheid zu, so sind die Strafverfolgungsbehörden ermächtigt, ein Verfahren durchzuführen. Die Bundesversammlung würde dann in der Herbstsession über die Einsetzung eines Staatsanwalts entscheiden.

Gericht sieht schwere Amtspflichtverletzung

Lauber ist noch bis Ende August offiziell im Amt. Danach bezieht er fünf Monate Ferien, bevor er Ende Januar 2021 definitiv aus dem Amt ausscheidet. Nach monatelanger Kritik hatte der angeschlagene Bundesanwalt im Juli seinen Rücktritt angeboten.

Das Fass zum Überlaufen brachte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass Lauber mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hatte. Besonders schwer wog in den Augen des Gerichts eine Erinnerungslücke bei einem Treffen mit Fifa-Präsident Infantino. Lauber habe über dieses Treffen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt. Das sei eine schwere Amtspflichtverletzung.

Zu seinem offiziellen Rücktrittszeitpunkt wird Lauber über neun Jahre im Amt gewesen sein. Er war 2011 als erster Bundesanwalt von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt worden. Die Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin kommt wohl frühestens für die Wintersession infrage. (sda)

Michael Lauber gibt PK zum Fifa-Treffen

Bundesanwalt Michael Lauber will trotz des zunehmenden Drucks Bundesanwalt bleiben. EPA/KEYSTONE / PETER KLAUNZER
Er halte an seiner Kandidatur für eine weitere Amtszeit fest, sagte Lauber vergangenen Freitag vor den Medien in Bern. EPA/KEYSTONE / PETER KLAUNZER
Unter Druck steht Lauber wegen informeller Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. EPA/KEYSTONE / PETER KLAUNZER
Solche Treffen sind zulässig, sie hätten aber protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen. EPA/KEYSTONE / PETER KLAUNZER
Gegenüber der Aufsichtsbehörde (AB-BA) hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben. EPA/KEYSTONE / PETER KLAUNZER
Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. EPA/KEYSTONE / PETER KLAUNZER

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