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Drei Urteile, die den Aarauer Stadion-Gegnern nicht gefallen dürften

Publiziert: 02.05.19, 14:35

Die Chancen, dass die Aarauer bald in einem neuen Stadion kicken, sind leicht gestiegen. Bild: KEYSTONE

Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat drei Stimmrechtsbeschwerden zur Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) von Aarau im Zusammenhang mit dem neuen Fussballstadion abgewiesen. Die Urteile des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig.

Über eine Stimmrechtsbeschwerde musste das Verwaltungsgericht bereits das zweite Mal entscheiden. Es wies die Beschwerde erneut ab. Das Bundesgericht hatte Ende Januar das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben, weil dieses seinen Entscheid gefällt hatte, bevor alle Stellungnahmen vorgelegen waren.

Die vom Einwohnerrat im August 2018 genehmigte Revision der Bau- und Nutzungsordnung ist ein Schritt auf dem langen Weg zum geänderten Bauprojekt für das neue Fussballstadion im Torfeld Süd.

In der zweiten Stimmrechtsbeschwerde wurden die Publikationen zum Nichtzustandekommen des Referendums gegen die BNO sowie zur Rechtsgültigkeit des Beschlusses des Einwohnerrats angefochten. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) wies auch diese Beschwerde ab. Das Verwaltungsgericht bestätigte am 23. April diesen Entscheid den DVI.

Torfeld Süd: Das Projekt für das neue FC-Aarau-Stadion

Das neue Stadion für den FC Aarau soll 10'000 Zuschauern Platz bieten. zvg
Blick hinein: So soll das Stadion innen aussehen. zvg
Die Ansicht des neuen Fussballstadions von Osten. zvg
Der Eingang ins Stadiongebäude heisst Stadtloggia. zvg
Das alte Projekt lag 2009 öffentlich auf und wurde dann sistiert. zvg
Modell des geplanten Aarauer Fussballstadions im Torfeld Süd zvg
Das Stadion in der Umgebung Torfeld-Süd. zvg
Modell des geplanten Aarauer Fussballstadions im Torfeld Süd. zvg

Eine dritte Stimmrechtsbeschwerde verlangte, der Stadtrat sei zu verpflichten, hinsichtlich der beschlossenen Revision der BNO eine neue Referendumsfrist anzusetzen und zu publizieren.

Das DVI trat unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführenden nicht auf diese Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht wies auch die gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde, unter Auferlegung der Verfahrenskosten zu Lasten der Beschwerdeführenden wegen offensichtlich mutwilligen Vorgehens, ab.

Die drei Urteile können mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Einer Beschwerde an das Bundesgericht kommt keine aufschiebende Wirkung zu, wie die Stadtkanzlei am Donnerstag mitteilte. (aeg/sda)

Blackout auf dem Brügglifeld

Was für ein peinlicher Abend für Aarau! KEYSTONE / URS FLUEELER
Am Monatagabend wäre es auf dem heimischen Brügglifeld zum Challenge-League-Knüller gegen den FC Zürich gekommen. KEYSTONE / URS FLUEELER
Doch ausgerechnet gegen die Stadtzürcher, welche sich sowieso schon gerne über den Aargau lustig machen, fiel der Strom aus. KEYSTONE / URS FLUEELER
Zwischenzeitlich ging das Licht zwar wieder, doch die Partie musste abgesagt werden. KEYSTONE / URS FLUEELER
Der Stadionelektriker meldet: Heute irgendwie schwierig. KEYSTONE / URS FLUEELER
Der Schweizer Fussballverband hat nun entschieden, das Spiel zu wiederholen. KEYSTONE / URS FLUEELER
Während die mitgereisten FCZ-Fans mit einer Fackeln für eine alternative Lichtquelle sorgten ... KEYSTONE / THOMAS DELLEY
... konnte man im Heimsektor genau erkennen, wer gerade am Handy ist. KEYSTONE / URS FLUEELER
FCZ-Trainer Uli Forte darf mit seinem Team für das neu angesetzte Spiel wieder nach Aarau fahren. KEYSTONE / URS FLUEELER
Und so durften die zahlreich angereisten FCZ-Fans wieder nach Hause reisen. Wieder mit einer Challenger-League-Anekdote reicher. KEYSTONE / THOMAS DELLEY

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Video: watson / Angelina Graf

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