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Ausschaffungs-Initiative tritt ab 1. Oktober in Kraft – «Bevölkerung erwartet rasche Umsetzung»

Publiziert: 04.03.16, 11:21 Aktualisiert: 04.03.16, 14:15

Ab 1.10.2016 wird die umgesetzt: Die Ausschaffungs-Initiative
Bild: KEYSTONE

Nun geht es schnell: Fünf Tage nach dem klaren Nein zur Durchsetzungsinitiative hat der Bundesrat beschlossen, dass die strengeren Ausschaffungsregeln ab dem 1. Oktober 2016 in Kraft treten. Die Vorbereitungen in den Kantonen und beim Bund laufen auf Hochtouren.

Das Parlament hatte vor einem Jahr die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung der 2010 von Volk und Ständen angenommenen Initiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» verabschiedet; die Referendumsfrist lief am 9. Juli 2015 unbenutzt ab.

Vor der Inkraftsetzung wartete der Bundesrat den Ausgang der Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative ab. Diese scheiterte am vergangenen Sonntag überraschend deutlich. 58,9 Prozent der Stimmenden lehnten das Volksbegehren ab.

Gerichte mit wenig Spielraum

Dies machte den Weg frei für das Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative. Das Gesetz sieht ebenfalls automatische Landesverweisungen vor, unabhängig von den Umständen des Einzelfalls. Nur ausnahmsweise kann darauf verzichtet werden, um einen schweren persönlichen Härtefall zu vermeiden. Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.

Eine obligatorische Landesverweisung wird vom Strafgericht angeordnet, wenn es eine ausländische Person wegen klar definierter Delikte verurteilt. Sie dauert fünf bis fünfzehn Jahre, im Wiederholungsfall zwanzig Jahre oder lebenslänglich. Der Deliktskatalog erfasst insbesondere Verbrechen, bei denen Menschen getötet, schwer verletzt oder an Leib und Leben gefährdet werden, schwere Sexualstraftaten sowie alle schweren Verbrechen gegen das Vermögen.

Die provozierendsten SVP-Abstimmungsplakate

Mit diesem Plakat schlug die SVP Zürich 1994 die provozierende Richtung ein, die sie fortan mit ihrer Politwerbung verfolgte: Die «Messerstecher-Kampagne». zvg / zvg
Vier Jahre später wurden die Kosovo-Albaner zum Ziel: 1998 empfiehlt die Zürcher SVP mit diesem Plakat die Ablehnung des von der Caritas lancierten Kontaktnetzes für kosovo-albanische Familien. KEYSTONE / MICHELE LIMINA
2008, Genf: Die SVP kämpfte für ihre Einbürgerungsinitiative: schwarze, braune und weisse Hände greifen nach dem Schweizer Pass. KEYSTONE / SALVATORE DI NOLFI
Ebenfalls im Jahr 2008: Die SVP wirbt gegen die Personenfreizügigkeit. Die Rumänen und Bulgaren sind böse Raben, die die Schweiz zerfleischen. KEYSTONE / SALVATORE DI NOLFI
2009, Bahnhof Zürich: Ein Mann geht an einem Plakat für die Minarettinitiative vorbei. Sujet: Eine verschleierte Frau vor Minaretten, die aussehen wie Bomben. KEYSTONE / STEFFEN SCHMIDT
November 2010: Die Plakate zur Ausschaffungsinitiative stellen den Ausländer als schwarzes Schaf und «Ivan S.» als Vergewaltiger dar. KEYSTONE / ARNO BALZARINI
September 2011: Die SVP ist mitten im Wahlkampf. «Masseneinwanderung stoppen», heisst die Devise. Sujet: bedrohlicher Einmarsch von schwarzen Stiefeln. KEYSTONE / SALVATORE DI NOLFI
Das Plakat erscheint auch prominent am Zürcher HB. KEYSTONE / SALVATORE DI NOLFI
Nach einem Gewaltverbrechen im gleichen Jahr schaltete die SVP dieses Inserat: «Kosovaren schlitzen Schweizer auf». Zwei Kosovaren erstatteten Anzeige.
Februar 2016 am Zürcher Hauptbahnhof: Die Abstimmungsplakate für die Durchsetzungsinitiative wärmen das Schaf-Sujet auf. KEYSTONE / ENNIO LEANZA

Bei allen übrigen Verbrechen und Vergehen des Strafgesetzbuches und des Nebenstrafrechts kann das Gericht ebenfalls eine Landesverweisung verhängen. Diese erfolgt nicht obligatorisch, sondern aufgrund einer eingehenden Prüfung des Einzelfalls. Diese Landesverweisung dauert zwischen drei und fünfzehn Jahren.

Kantone fordern mehr Zeit

Als spätester Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Gesetzes nannte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Abend des Abstimmungssonntags den 1. Januar 2017. Nun ist es drei Monate früher der Fall. «Die Bevölkerung erwartet eine rasche Umsetzung der Ausschaffungsinitiative», teilte die Regierung am Freitag mit. Ohne Durchsetzungsinitiative hätte das Gesetz schon früher in Kraft treten können.

Im vergangenen November forderten die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz und rund die Hälfte der Kantone mehr Zeit, um die automatischen Ausschaffungen einzuführen. Sie gingen von einem umfangreichen Anpassungs- und Umstrukturierungsbedarf bei der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, Migrationsämtern und der Polizei aus.

Gattiker und Sommaruga
Bild: KEYSTONE

Diesen Bedürfnissen habe der Bundesrat Rechnung getragen, schreibt er in seiner Mitteilung. Die andere Hälfte der Kantone habe vor dem Inkraftsetzen der neuen Ausschaffungsregeln keinen oder nur einen geringen Anpassungsbedarf angegeben.

Erste rechtskräftige Urteile wohl erst 2017

Bezüglich des Zeitbedarfs der Kantone sei zu beachten, dass die neuen Gesetzesbestimmungen über die Landesverweisung aufgrund des Rückwirkungsverbots nur bei Straftaten gälten, die nach dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2016 begangen würden. «Es wird daher voraussichtlich einige Monate dauern, bis die ersten Gerichtsurteile mit einer Landesverweisung rechtskräftig sind.» Diese Zeit werde den Kantonen zusätzlich zur Verfügung stehen, um ihre Erlasse anzupassen.

Auch der Bund trifft aktuell die letzten Vorkehrungen, um für die Umsetzung gewappnet zu sein. Zahlreiche Verordnungen müssten angepasst werden. Da die Kantone von diesen Änderungen teilweise direkt betroffen seien, sei zu diesen Verordnungen eine Vernehmlassung mit verkürzten Fristen geplant. Diese Verordnungen könnten dennoch erst auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Neue Vollzugsstatistik

Zudem muss laut Bundesrat das Schweizerische Strafregister angepasst werden, damit die Urteile mit einer Landesverweisung eingetragen und gemäss den gesetzlichen Vorgaben verwaltet werden können. Mit den neuen Gesetzesbestimmungen und der Anpassung der entsprechenden Verordnungen würde auch die gesetzliche Grundlage für eine Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern geschaffen. Dies hatte die SVP am Abstimmungssonntag zum wiederholten Mal gefordert.

Berechnungen des Bundesamts für Statistik (BFS) geben einen Anhaltspunkt, wie viele Landesverweisungen in Zukunft ausgesprochen werden könnten: Es sind fast 4000. Heute müssen jährlich rund 500 straffällige Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz verlassen. (sda)

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