4 Dinge, die du zur Strafe von Brian alias «Carlos» wissen musst
Der 24-jährige Brian K. alias «Carlos» wurde am Mittwoch vom Bezirksgericht Dielsdorf zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Was du jetzt zum Urteil wissen musst.
Wie hat das Gericht entschieden?
Brian alias «Carlos» muss eine Therapie absolvieren. Das Zürcher Bezirksgericht hat ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung gegen Behörden und Beamten und Beschimpfung schuldig gesprochen. Der 24-jährige Kampfsportler wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Diese Strafe wird jedoch zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Brian bleibt bis mindestens zum 6. Mai 2020 in Sicherheitshaft.
Was war ausschlaggebend für das Urteil?
Es ist die höchste Strafe, die je gegen Brian ausgesprochen wurde. «Die Zeit der Jugendstrafen ist vorbei», so der Richter am Mittwoch. Brians Verhalten sei keine Folge von Justizfehlern, sondern er sei alleine verantwortlich dafür, so das Gericht.
Straferhöhend waren Brians Uneinsichtigkeit und seine Renitenz. Er sei bereits wegen diverser Delikte vorbestraft, mache aber im Gefängnis genau gleich weiter, so der Richter. Strafmildernd für Brian waren sein schwieriger Start in die schulische Laufbahn und die harte Behandlung hinter Gittern.
Die stationäre Therapie soll Brians Verhalten stoppen. Er befände sich derzeit in einer Abwärtsspirale, die es zu unterbrechen gelte, so das Gericht.
Was sprach gegen eine ordentliche Verwahrung?
Die Staatsanwaltschaft forderte ein härteres Strafmass für Brian. Sie forderte 7.5 Jahre Gefängnis und danach eine ordentliche Verwahrung. Die Verteidigung von Brian plädierte für eine einjährige Freiheitsstrafe. Das Bezirksgericht Dielsdorf entschied sich am Mittwoch für den Mittelweg.
Gemäss Gutachter gibt es aber eine «kleine Wahrscheinlichkeit», dass eine Therapie trotzdem anschlagen könnte. Deshalb kommt für den Richter eine Verwahrung nach Artikel 64, also Wegschliessen ohne Therapie, nicht in Frage. Es gebe eine kleine Möglichkeit, dass eine Therapie wirke, dann müsse man diese Chance packen. Sehr optimistisch ist der Richter jedoch nicht.
Ist das Urteil definitiv?
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Mit Material von sda
Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
1. Am 25. August 2008 wird Daniel H. aus einer Massnahme für junge Erwachsene im Baselbieter Arxhof entlassen. H. musste sich lediglich einer ambulanten Therapie unterziehen und sich regelmässig bei seiner Bewährungshelferin melden. Den Hauptrisikofaktor für einen Rückfall orteten Vollzugsbehörde und Bewährungshilfe in H.s Suchtverhalten. Anderer Risikofaktoren, wie Sexualpräferenzen und psychischer Störung, war sich niemand bewusst. Am 4. März 2009 tötete Daniel H. das Au-Pair Lucie Trezzigni in seiner Wohnung in Rieden bei Baden. Der Untersuchungsbericht zeigte, dass die in einem Verein organisierte Bewährungshilfe nicht mit den nötigen Informationen versorgt worden war. (KEYSTONE/Illustration Linda Graedel) KEYSTONE / STEFFEN SCHMIDT
2. Am 27. Juli 2011 griff der Verwahrte Sexualstraftäter und Mörder Jean-Louis B. bei einem begleiteten Ausgang eine Vollzugsbeamtin an und flüchtete. Die Waadtländer Polizei verhaftete B. erst fünf Tage später in einem Restaurant. B. war von den für ihn zuständigen Berner Strafvollzugsbehörden kurz zuvor aus den Anstalten Etabliessements de la Plaine de l'Orbe (NE) in die Strafanstalt Bellevue (NE) verlegt worden. Die Strafanstalt Bellevue erstellte daraufhin einen Vollzugsplan, in dessen Rahmen B. Ausgänge aus humanitären Gründen gewährt werden sollten. In einer Sitzung verlangten die Berner Strafvollzugsbehörden daraufhin, dass die Ausgänge B.s gestrichen würden. Die Neuenburger verstanden die Berner nicht, erhielen keine schriftlichen Anweisungen und verlangten auch keine, worauf sie die Ausgänge fortsetzten bis B. floh.
3. Am 5. Juli 2013 bewilligte die Leiterin der Genfer Strafvollzugsbehörden die Teilnahme des Vergewaltigers Fabrice Anthamatten an einer externen Reittherapie. Bei seinem zweiten Ausgang besorgte er sich ein Messer, tötete damit seine Therapeutin und setzte sich nach Polen ab. Bei seiner Überstellung aus der Haft in Frankreich in die Obhut der Genfer Strafvollzugsbehörden erhielten diese keine Akten zur Entwicklung Anthamattens während des Strafvollzugs in Frankreich. Ein im Rahmen des Vollzugsplans nötiges Gutachten, welches die Rückfallgefahr Anthamattens hätte seriös einschätzen können, forderte die Leiterin der Genfer Strafvollzugsbehörden nicht an. Sie redete sich in der Untersuchung damit heraus, dass es Sache der Vollzugseinrichtung sei, die Gefährlichkeit eines Straftäters zu beurteilen. EPA/MARCIN BIELECKI EPA / MARCIN BIELECKI
4. Am 23. Januar 2013 entliess die waadtländische Vollzugsbehörde den Mörder, Entführer und Vergewaltiger Claude Dubois in den elektronisch überwachten Strafvollzug. Diesen hatte sein Anwalt vom Strafvollzugsrichter gegen die Empfehlung des zuständigen Richterkollegiums erwirkt, obwohl Dubois gegenüber Mitarbeitern in einer Arbeitsmassnahme Drohungen und auf einem Blog Hinweise mit sexuellem Bezug gegenüber seiner Ex-Frau publiziert hatte. Am 13. Mai entführte und ermordete die 19-jährige Marie S. Der Untersuchungsbericht ergab, dass sich keiner der Beteiligten ein rechtliches Versäumnis hat zu Schulden kommen lassen. Allenfalls hätte man Dubois nur in ein elektronisch überwachtes Arbeits- nicht aber Wohnexternat schicken sollen. Bild: Fahndungsfoto
5. Vergangenen Juli ist Markus W. vom Basler Strafgericht zu lebenslänglicher Verwahrung verurteilt worden. W., der seit den 80er-Jahren über 20 Frauen betäubt und vergewaltigt hatte, war vom Luzerner Verwaltungsgericht aufgrund eines positiven Gutachtens (dem allerdings ein negatives gegenüberstand) und entgegen der Empfehlungen der Vollzugsbehörde in ein Wohnexternat in Basel überstellt worden. Dort fiel er in seinen alten Modus Operandi zurück und betäubte und vergewaltigte mindestens zwei Frauen. (KEYSTONE/Georgios Kefalas) KEYSTONE / GEORGIOS KEFALAS
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