Basel

Sportschütze schiesst auf Nachbarhaus wegen Hundegebell

Genervter Sportschütze schiesst auf's Nachbarhaus.
Genervter Sportschütze schiesst auf's Nachbarhaus.
Bild: WOLFGANG RATTAY/REUTERS

Nach dreistündigem Hundegebell: Genervter Nachbar schiesst in Liesberg BL drauflos

Weil ein Hund andauernd bellte, bedrohte ein 60-Jähriger den Besitzer des Nachbarhauses mit einer geladenen Waffe.
02.06.2016, 06:1202.06.2016, 06:36
Rebecca Wyss
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Er sah nur noch rot: Nach drei Stunden Hundegebell im Garten seines Nachbarn in Liesberg BL stürzte ein 60-Jähriger Sportschütze zu seinem Waffenschrank. Er wollte den gerade heimkommenden Nachbarn gebührend empfangen, griff zu seiner Taurus-Pistole, setzte das Magazin ein und lud die Pistole durch. Damit rannte er dann auf die Strasse und richtete die Waffe mehrere Sekunden lang direkt auf den Hundehalter. 

Irgendwann gab er einen Schuss ab. Die Kugel schlug knapp unter dem Dach ins «gegnerische» Haus ein. Damit war dann auch schon Schluss, die Polizei fuhr auf und nahm den Schützen in Untersuchungshaft.

Angeblich aus Angst vor dem Hund

Vor dem Strafgericht in Muttenz gab dieser nun an, nur als Warnung für das Tier einen Schuss losgefeuert zu haben. Er habe eine Zuckung des Vierbeiners falsch interpretiert und geglaubt, er werde vom Tier angesprungen. 

«Was nützt mir eine ungeladene Waffe, wenn mich jemand angreift?»
Angeklagter Schütze

Überhaupt war die geladene Waffe ein zentraler Verhandlungspunkt. «Begreifen sie nicht, dass das keine Art von Diskussion ist, wenn Sie mit einer geladenen Waffe runterkommen?», sagte Gerichtspräsidentin Jacqueline Kiss laut der «Basellandschaftlichen Zeitung». «Was nützt mir eine ungeladene Waffe, wenn mich jemand angreift? Soll ich ihm die Waffe dann an den Kopf schmeissen?», wehrte sich der Mann. 

Staatsanwalt kommt mit Forderung durch

Höhepunkt war aber eine andere Aussage. Der 60-Jährige behauptete, in Liesberg würde zu Feuerwerk immer auch mit echten Waffen herumgeschossen, das Loch stamme nicht von ihm. Ermittlungen hatten zuvor ergeben, dass das Loch höchstwahrscheinlich von seiner Schussabgabe im Jahr 2014 stammte.

Am Ende nützte alles nichts. Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Gefährdung des Lebens sowie Verstosses gegen das Waffengesetz. Das Gericht folgte diesem Antrag, der Mann muss auch die Verfahrenskosten von über 5000 Franken tragen. 

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Peeta
02.06.2016 10:12registriert November 2015
Hündeler vs. Schütze: Idioten unter sich.
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pamayer
02.06.2016 06:50registriert Januar 2016
'Was nützt mir eine ungeladene waffe' - waffenhalter haben ihe waffe eben nicht zum in der vitrine ausstellen, sondern zum 'brauchen' = echt schiessen. Und das nicht wegen realer bedrohung an leib und leben, sondern wegen hundegebell.
dem loch unter dem dach zufolge kam das gegenüber dem nachbarn schon mal vor.
Waffenhalter wollen scharf schiessen. Das macht sie so gefährlich. Mit den liesberger zuständen sind wir offensichtlich von den us waffenfreaks nicht weit weg.

das nächste mal wird wohl wegen babygeschrei morgens um 4 geschossen. Oder wegen staubsaugen während der mittagszeit.
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