Blaulicht
Aargau

Würenlingen: Töfffahrer 70 Meter durch Luft geschleudert

Unschuldig in den Raserunfall verwickelt: Eine Mazda-Lenkerin und zwei Insassen.
Unschuldig in den Raserunfall verwickelt: Eine Mazda-Lenkerin und zwei Insassen.bild: kapo ag

Raserrennen in Würenlingen: Töfffahrer wird 70 Meter durch die Luft geschleudert

Der Verkehrsunfall vom Samstag in Würenlingen war Folge eines Raserrennens. Die Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigt dies auf Anfrage der AZ. Ein beteiligter Motorradfahrer wurde schwerstens verletzt. Vorübergehend sassen zwei Personen in Haft.
13.08.2018, 20:2113.08.2018, 21:11
Jürg Krebs / AZ
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Die Industriestrasse in Würenlingen ist lang und gerade und deshalb wohl prädestiniert für illegale Rennen. Wie Fiona Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigt, hat dort ein solches Rennen in der Nacht auf Samstag stattgefunden. Involviert waren ein 22-jähriger Audi- und ein 19-jähriger Motorrad-Fahrer. 

Fiona Strebel: «Gestützt auf die bisherigen Ermittlungen gehen wir davon aus, dass sich der Motorradfahrer mit einem Audi-Fahrer ein Rennen geliefert hatte.» 

Was sich genau in der Nacht auf Samstag, kurz nach 24 Uhr auf der Industriestrasse in Würenlingen ereignet hat, ist Gegenstand der Ermittlungen der Aargauer Staatsanwaltschaft.

Klar ist: Es war ein Rennen mit verheerendem Ausgang. Der Motorradfahrer raste von der Coop-Tankstelle in Richtung des 600 Meter entfernten Bahnhofs Siggenthal/Würenlingen, als er seitlich mit einem unbeteiligten korrekt entgegenkommenden Mazda kollidierte.

70 Meter durch die Luft geschleudert

Ein anonymer Hinweis, den die AZ und Tele M1 erhielten, beschreibt die Situation relativ detailliert. Fiona Strebel bestätigt die Schilderung, dass der Motorradfahrer nach dem seitlichen Aufprall mit dem Auto rund 70 Meter durch die Luft flog und sich der Töff am Boden überschlagen hat. Der Mann musste mit schwersten Beinverletzungen per Helikopter ins Spital geflogen werden. Dass dem Unfallfahrer beim Aufprall ein Bein abgerissen wurde, wollte Strebel unter Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz nicht bestätigen. Die Mazda-Fahrerin und ihre beiden Mitfahrer blieben unverletzt.

Klar ist auch: Die Raserei hätte noch weit schlimmer enden können. Wäre der Motorradfahrer frontal mit dem Madza kollidiert, es hätte wohl Tote gegeben. Dazu hätte der Unfallfahrer nur wenige Zentimeter weiter ausscheren müssen.

Auf der Industriestrasse in Würenlingen ereignete sich das Rennen:

Weiter will Strebel wegen der «laufenden Ermittlungen» nicht bestätigen, dass der Motorradfahrer an seiner Yamaha R6 kurz vor dem Rennen die Leistungsdrosselung entfernt hatte. Auch über die Geschwindigkeit macht Strebel keine Angaben. Sicher ist: Der 19-Jährige hatte seinen Führerausweis erst auf Probe. Er wurde ihm nun abgenommen. 

Zwei Personen vorübergehend in Haft

Als die Polizei am Unfallort eintraf, fand sie sowohl den am illegalen Rennen beteiligten Audi-Fahrer als auch einen zweiten Motorrad-Fahrer an. Beide wurden laut Fiona Strebel vorläufig festgenommen. Nach der Befragung durch die Staatsanwaltschaft wurden sie am Sonntagnachmittag aus der Haft entlassen. Auch zu ihnen wollte Strebel keine Angaben machen. So bleibt der Hinweis unbestätigt, dass der 22-jährige Audi-Fahrer bereits wegen zweier Raserdelikte vorbestraft ist und im Auto seines Vaters unterwegs war. 

Gemäss Strebel hat die Staatsanwaltschaft alle involvierten Motorfahrzeuge beschlagnahmt.

Die Frage der Strafe

Das Strafmass für die Beteiligten kann drakonisch ausfallen. Im vorliegenden Fall dürften sie sich einer ganzen Reihe von Delikten schuldig gemacht haben. Ob das Rennen auch juristisch als Raser-Delikt gilt, müssen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigen. Laut Fiona Strebel wurde gegen die beiden 22- und 19-jährigen jungen Männer aufgrund des Raser-Artikels ein Verfahren eröffnet: Die Strafe beträgt zwischen ein und vier Jahren Gefängnis.

Der Raserartikel
Auf den 1.1.2013 wurde das Strassenverkehrs-Gesetz SVG um den so genannten Raserartikel ergänzt. Die Ergänzung betraf den Art. 90 SVG.1. Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt.

2. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.

3. Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit «Motorfahrzeugen».

4. Absatz 3 ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um: 

a. mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
b. mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
c. mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
d. mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.

 (aargauerzeitung.ch)

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