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Fall Walker

Urteil im Fall Walker kommt frühestens Mitte Dezember

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Urteil im Fall Walker kommt frühestens Mitte Dezember

17.11.2015, 11:5817.11.2015, 12:08
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Im Mordprozess um den Erstfelder Barbetreiber hat das Obergericht die Urteilsberatungen begonnen. Das Gericht will zusätzliche Beweise abnehmen und Stellungnahmen einholen. Mit einem Urteil ist laut Mitteilung vom Dienstag nicht vor Mitte Dezember zu rechnen.

Aufgrund der neusten Entwicklungen während der Gerichtsverhandlung werde das Urner Obergericht zusätzliche Beweise abnehmen und Stellungnahmen einholen, teilte Gerichtssprecherin Mascha Santschi am Dienstag mit. Das Verfahren werde entsprechend länger dauern.

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Bei den vertieften Abklärungen geht es unter anderem um den Hauptbelastungszeugen. Dieser blieb für die Urner Justiz offiziell unauffindbar. Die SRF-Sendung «Rundschau» machte im Rahmen des Prozesses hingegen bekannt, dass er ein in Frankreich verurteilter Drogenhändler und verstorben sei. Der Verteidiger des angeklagten Barbetreibers warf der Staatsanwaltschaft vor, mit möglicherweise widerrechtlichen Mitteln eine erneute Befragung des Zeugen verhindert zu haben.

Ignaz Walker (r) und sein Anwalt Linus Jaeggi auf dem Weg zum Urner Gericht.
Ignaz Walker (r) und sein Anwalt Linus Jaeggi auf dem Weg zum Urner Gericht.
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Zusammenarbeit mit Frankreich

Das Obergericht liess laut Mitteilung der Urner Polizei einen Fragekatalog zukommen. Damit wollen die Richter genaueres erfahren zu einem früheren Verfahren im Kanton im Zusammenhang mit dem Hauptbelastungszeugen. Weiter interessiert sich das Gericht für Hinweise im Zusammenhang mit dem früheren Aufenthaltsort des Hauptbelastungszeugen.

Das Obergericht entschied zudem, die Akten des Rechtshilfeverfahrens zwischen Frankreich und den Urner Behörden in einem Fall rund um den Hauptbelastungszeugen beizuziehen. In dem Verfahren war die Staatsanwaltschaft Uri Leitbehörde. Zudem prüft es, ob zusätzliche Auskünfte des Bundesamtes für Justiz erforderlich sind.

Von der SRF-Sendung Rundschau verlangt das Obergericht laut Mitteilung die vollständige Herausgabe aller Unterlagen im Zusammenhang mit dem verurteilten Auftragsschützen und dem toten Hauptbelastungszeugen. Weiter fordert das Gericht vom Fernsehsender eine Stellungnahme, die Licht in die ermittlungstechnische und journalistische Vorgehensweise der Rundschau bringen soll. (lhr/sda)

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