Blaulicht
Zürich

Mutter gibt Tötung ihrer Kinder zu – Rechtsmedizin geht von ersticken aus

Mordfall von Flaach

Mutter gibt Tötung ihrer Kinder zu – Rechtsmedizin geht von ersticken aus

Die beiden Kinder von Flaach ZH sind vermutlich erstickt worden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Dienstag aufgrund erster Erkenntnisse der Rechtsmedizin mit. 
06.01.2015, 13:4106.01.2015, 13:58
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In Tötungsdelikt an den beiden 2- und 5-jährigen Kinder im zürcherischen Flaach konnte die tatverdächtige Mutter am Montag erstmals staatsanwaltschaftlich einvernommen werden. Sie hat eingestanden, ihre beiden Kinder am Abend des 1. Januar 2015 getötet zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft Zürich am Dienstag mit.

Zum Tatvorgehen äusserte sie sich nicht. Aufgrund erster Erkenntnisse des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich ist jedoch davon auszugehen, dass sie die beiden Kinder erstickt hat.

Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirkes Zürich hat gegen die Tatverdächtige Untersuchungshaft angeordnet. Der nähere Tathergang, Hintergrund und das Motiv dieser Tat bilden Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Konflikt mit KESB

Die Mutter soll am Abend des Neujahrstag in der Familienwohnung in Flaach ZH ihren fünfjährigen Sohn und das zweijährige Töchterchen getötet haben. Anschliessend rief sie selbst die Polizei, wartete aber nicht auf deren Eintreffen, sondern verliess die Wohnung. Später konnte sie festgenommen werden. Sie hatte sich selbst verletzt.

Das zweifache Tötungsdelikt war trauriger Höhepunkt eines Konflikts der Familie mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Diese hatte die vorübergehende Unterbringung der Kinder in einem Heim verfügt, nachdem die Eltern wegen Betrugsverdachts Anfang November verhaftet worden waren und ausserdem Gefährdungsmeldungen bezüglich der Kinder eingegangen waren.

Auch nach der Entlassung der Mutter aus der Haft einige Tage später, sollten die Kinder im Heim bleiben, bis alle nötigen Abklärungen getätigt sein würden. Über die Feiertage durften sie zwei Wochen bei der Mutter verbringen, hätten aber am vergangenen Sonntag wieder zurückgebracht werden sollen. (whr/sda) 

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