Blogs
Down by Law

Habe ich ein Anrecht auf Homeschooling?

teenager girl alone bedroom home office mädchen schule lernen
Down by Law

Habe ich ein Anrecht auf Homeschooling?

Das fragen sich mehr Eltern als auch schon. Den einen gingen die Corona-Massnahmen in der Schule zu weit, für die anderen sind ihre Kinder in der Schule zu wenig geschützt. Aber eines vorneweg: Eltern haben nie Anspruch auf Homeschooling. Hingegen hat jedes Kind Anspruch darauf, dass seine Eltern und der Staat sein Wohl schützen und seine Entwicklung fördern.
23.02.2022, 15:04
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS
Folge mir
Mehr «Blogs»

Den Anspruch, geschützt und in seiner Entwicklung gefördert zu werden, hat dein Kind auch in seiner Grundschulausbildung. Weil die Kantone für das Schulwesen zuständig sind, hängt es zunächst von deinem Wohnort ab, ob ein «ausreichender» Grundschulunterricht auch zuhause möglich ist. Die Kantone dürfen Homeschooling ganz verbieten, sie können es aber auch zulassen und die Bedingungen dafür grundsätzlich selbst festlegen.

Der Kanton muss jedoch laut Bundesgericht gewährleisten, dass du deinem Kind auch im Heimunterricht die Fähigkeiten vermittelst, die es ihm erlauben, «an der Gesellschaft und am demokratischen Gemeinwesen teilzuhaben.» Denn der Grundschulunterricht soll nicht nur Schulwissen vermitteln, sondern «entwicklungsspezifisch auch die Fähigkeit der Schüler im Zusammenleben in der Gesellschaft fördern». Daran ändert auch der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Familienlebens und das damit verbundene Erziehungsrecht der Eltern nichts. Letzteres ist nämlich kein eigentliches Recht der Eltern. Vielmehr ist dieses Recht ebenfalls ein Anspruch des Kindes darauf, dass seine Eltern seine Unversehrtheit schützen und seine Entwicklung fördern.

«Eltern haben nie Anspruch auf Homeschooling. Hingegen hat jedes Kind Anspruch darauf, dass seine Eltern und der Staat sein Wohl schützen und seine Entwicklung fördern.»

Eltern dürfen Kinder nicht abschirmen

Willst du dein Kind aus religiösen oder anderen Gründen zuhause unterrichten und es deswegen von anderen Kindern bewusst abschirmen, wirst du vor Gericht damit eher nicht durchkommen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stützte ein deutsches Gericht, das den Antrag einer Familie auf Homeschooling abgelehnt hat. Jene hatte offen erklärt, «den regelmässigen Kontakt ihrer Kinder mit anderen Kindern vermeiden» zu wollen.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Doch selbst wenn du im Heimunterricht das Schulwissen ausreichend vermittelst und dafür sorgst, dass dein Kind an der Gesellschaft teilhaben kann, darf dir der Kanton Homeschooling verbieten. Das musste eine Basler Mutter erfahren, welche «die gesellschaftliche Integration ihres Sohnes durch die vielfältigen Aktivitäten, die er ausübe» gewährleisten konnte. Gemäss dem anwendbaren kantonalen Recht war Homeschooling aber in dem Fall nur zugelassen, wenn «nachweisbare Gründe vorliegen, dass ein Unterrichtsbesuch nicht möglich ist.» Dies konnte die Mutter gemäss Bundesgericht nicht nachweisen, weswegen die kantonalen Behörden den Antrag auf Homeschooling zu Recht abgelehnt haben.

Eltern dürfen der Schule nicht alles vorschreiben

Einen generellen Anspruch deines Kindes auf Homeschooling gab und gibt es auch in der Pandemie nicht. Selbst wenn du mit den Massnahmen nicht einverstanden bist, erlaubt dir das gemäss Bundesgericht nicht, «den Behörden in jeder Hinsicht vorzuschreiben, wie Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder an der öffentlichen Schule zu verwirklichen sind».

Die Schule könne auch gegen den Willen der Eltern einen Schulbesuch anordnen, liess das Bundesgericht die Mutter wissen, welche sich gegen die Maskenpflicht an der Schule ihrer Tochter wehrte. Umgekehrt, so das Bundesgericht in einem anderen Entscheid betreffend die Corona-Massnahmen an Schulen, könne «nicht ein Null-Risiko gefordert werden, sondern es ist gemäss dem Verhältnismässigkeitsprinzip nach dem akzeptablen Risiko zu fragen.» Wann ein Risiko subjektiv akzeptabel ist, ist natürlich eine andere Frage – aber diese können auch die Gerichte nicht beantworten.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
3 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
PassierscheinA38
23.02.2022 17:42registriert April 2021
Homeschooling ist in erster Linie nicht im Sinne des Kindes - sagen wir mal für 98% aller Kinder jedenfalls.
276
Melden
Zum Kommentar
3
Jetzt ein bisschen Bitcoin in deine Säule 3a? Was du beachten solltest
Mit neuen Krypto-Anlageprodukten wird Investieren noch einfacher und auch als Beimischung in die Säule 3a auf konventionelle Art möglich. Ob sich das lohnt und was du beachten solltest.

Habt ihr auch schon Nachrichten bekommen? Letzte Woche habe ich Screenshots gemacht, um meine Säulen 3a für ein Seminar zu zeigen, da kam das Pop-up auf dem Online-Tool meines Vorsorgeanbieters: «Bitcoin-Fans aufgepasst. Neu hast du in der eigenen Strategie die folgenden Bitcoin-ETFs zur Auswahl … Der ETF zählt zur Anlageklasse «Alternative Anlagen» und kann bis zu maximal 5 % gewichtet werden. Dies gilt nicht als Anlageempfehlung. Eine Investition in Kryptowährungen ist mit hohen Risiken verbunden». Interessant. Für meine Säule 3a genutzt habe ich es noch nicht, aber es hat einige Gedanken und auch Fragen aufgeworfen.

Zur Story